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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Gehen die Ausführungen der Behörde in ihrem Bescheid über allgemein gehaltene Ausführungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs 1 AuslBG nicht hinaus, so entbehrt der Bescheid jener sachverhaltsmäßigen Feststellungen und näheren Begründung, die erforderlich wären, um die dem VwGH zukommende nachprüfende Kontrolle zu ermöglichen.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090171.X01Im RIS seit
22.06.2006