RS Vwgh 1987/9/8 87/09/0142

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Veröffentlicht am 08.09.1987
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Merkmale "Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes" müssen mangels anderer Anhaltspunkte durch die allgemeinen arbeitsmarkpolitischen Ziele des Ausländerbeschäftigungsgesetzes interpretiert werden. Diese Klausel ermöglicht eine arbeitsmarktpolitische Feinsteuerung der Ausländerbeschäftigung, und zwar sowohl der ausländischen Erwerbsbevölkerung selbst, wie innerhalb und zwischen den verschiedenen Gruppen der ausländischen Arbeitnehmer. Die Behörde hat bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen oder zu verweigern ist, jedenfalls von der im Einzelfall angestrebten Beschäftigung auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090142.X01

Im RIS seit

11.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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