RS Vwgh 1987/11/25 87/09/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1987
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Ein vom Bewilligungswerber "subjektiv empfundener Arbeitskräftemangel ..." (vom Arbeitsamt wurden hier geeignete inländische Arbeitskräfte vermittelt) rechtfertigt nicht die Beschäftigung einer bestimmten ausländischen Arbeitskraft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090167.X01

Im RIS seit

10.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten