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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/25 90/09/0057 1Stammrechtssatz
Im Grunde des § 4 Abs 1 AuslBG ist es zulässig, die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung auf einen zu hohen Ausländeranteil, der zu einer extremen Belastung der Infrastruktur bzw des Wohnungsmarktes führt, zu stützen. (Hinweis E 31.5.1990, 90/09/0021)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990090063.X01Im RIS seit
25.06.1990