Im Grunde des § 4 Abs 1 AuslBG ist es zulässig, die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung auf einen zu hohen Ausländeranteil, der zu einer extremen Belastung der Infrastruktur bzw des Wohnungsmarktes führt, zu stützen. (Hinweis E 31.5.1990, 90/09/0021)