Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1;AuslBG §11 Abs2;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090093.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/09/0355 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde glaubte (im Beschwerdefall) daraus, daß dem Antragsteller im Zuge des Berufungsverfahrens ein Schreiben, in welchem ihm die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung angeboten worden ist, un... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;GewO 1973;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kann ein allfälliger Verstoß gegen die Gewerbeordnung (hier: unbefugte Gewerbeausübung) nicht zur Versagung der Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG führen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0362 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde geht (im Beschwerdefall) davon aus, im Verfahren nach § 4 Abs 6 AuslBG könnten ab einem bestimmten (hohen) Auslastungsgrad der Bundeshöchstzahl die bis zu deren Erreichen zu erteilende Beschäftigungsbewill... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 18. Februar 1993 beim Arbeitsamt Tulln den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen C.C. als Hilfsarbeiter für Gartenarbeiten (keine speziellen Kenntnisse erforderlich). Der monatliche Bruttolohn sollte S 8.500,-- betragen. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juni 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 17. März 1993 beim Arbeitsamt Korneuburg den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den tschechischen Staatsangehörigen J.K. als "Dachdecker-Steiger". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 24. März 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG mit der Begründung: ab, der Vermittlungsausschuß habe die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet; darüber hinaus habe das Ermittlungsverfahren er... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0302 1 Stammrechtssatz Beim Vorbringen der Antragstellerin, sie könne den von ihr eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ohne Beschäftigung des beantragten Ausländers nicht nachkommen, wodurch ihr Betrieb und die dortigen Arbeitsplätze gefäh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0302 2 Stammrechtssatz Durch den bloßen Hinweis auf die infolge des Arbeitskräftemangels drohende Gefährdung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer hat die Antragstellerin nicht dargetan, daß dem beantragten Ausländer die Bedeutung ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 10. Mai 1993 beim Arbeitsamt Freistadt den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den rumänischen Staatsangehörigen P. als Landarbeiter mit einer Entlohnung von S 7.000,--; spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt mit Bescheid vom 14. Juni 1993 gemäß § 11 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Das Arbeitsamt begründete diese Entscheidu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1;AuslBG §11 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090382.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit undatiertem Schreiben (eingelangt beim Arbeitsamt Graz am 5. Mai 1993) beantragte die beschwerdeführende Partei die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den thailändischen Staatsangehörigen S. nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die Tätigkeit "Einkauf von Hardwarekomponenten für PC speziell aus Fernost" (Teilzeitbeschäftigung; Entlohnung: brutto S 8.310,-- pro Monat). In ihrer Eingabe vom 14. April (wohl Mai) 1993 präzisierte die beschwerdeführende Par... mehr lesen...
Mit in Rechtskraft erwachsenem Berufungserkenntnis der belangten Behörde vom 9. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vier namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte in der Zeit vom 3. Dezember 1989 bis zumindest 20. Februar 1990 in Seefeld in Tirol ohne Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschäftigt und es unterlassen zu haben, die Beschäftigten beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzumelden. Die dafür verhängten Ge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 2. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die irakische Staatsangehörige F, geboren am 25. Oktober 1939, als "Hausdame". Als erforderliche spezielle Kenntnisse wurden Sprachkenntnisse in Englisch, Arabisch und Italienisch genannt. Diesen Antrag wies das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 16. Februar 1993 gemäß § 4 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;VStG §24;
Rechtssatz: Die Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen für die vier Ausländer mit den Bescheiden des Landesarbeitsamtes vom 4.12.1992 (für die Zeit vom 15.12.1992 bis zum 30.4.1993) hat nichts an der Berechtigung der dem Bf im Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090251.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/09/0157 1 Stammrechtssatz Nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung - bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 AuslBG - "aus besonders wichtigen Gründen" zu erteilen. Diese "besonders... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. August 1991 beim Arbeitsamt Perg die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 22. August 1973 geborene ausländische Staatsbürgerin M. für die berufliche Tätigkeit als "Au-Pair-Mädchen" mit einer Entlohnung von S 700,-- netto pro Woche. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt (im dritten Rechtsgang; der ersten ablehnenden Er... mehr lesen...
Nach den in Kopie vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer beim Arbeitsamt Gmünd die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG für eine namentlich genannte tschechische Staatsbürgerin als "Kellnerin und Köchin". Diesen Antrag wies die genannte Behörde erster Instanz mit Bescheid vom 18. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, er betreibe in Eisg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in Wien einen "Sanitär-Heizung-Lüftung"-Betrieb führt, beantragte am 29. März 1993 beim Arbeitsamt Metall-Chemie die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den polnischen Staatsangehörigen C. als "Baustellen-Leiter in Polen" mit einer Brutto-Stundenentlohnung von S 75,--, wobei als Beschäftigungsorte Wien und Polen genannt wurden. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt unter Berufung auf § 4 Abs. 3 Z. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe hat mit Bescheid vom 31. März 1993 den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die kroatische Staatsbürgerin M.P. als Raumpflegerin gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG abgelehnt. Der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung ha... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens beantragten die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. September 1992 beim Arbeitsamt Perg die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die am 22. Jänner 1973 geborene ausländische Staatsbürgerin M. für die berufliche Tätigkeit als "Au-Pair-Mädchen" mit einer Entlohnung von S 700,-- netto pro Woche. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt (zunächst hatte das Arbeitsamt Perg in seinem e... mehr lesen...
Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens beantragte die beschwerdeführende Partei beim Arbeitsamt Bekleidung - Druck - Papier mit Schreiben vom 4. Februar 1993 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich genannten polnischen Staatsbürger als "Siebdruck-Helfer" mit besonderen Kenntnissen in "Siebdruck/polnische Sprache/Exportaufträge". Mit Bescheid vom gleichen Tag wies die Behörde erster Instanz den Antrag gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Die Begründu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 10. März 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den ägyptischen Staatsangehörigen HSZ. als Pizzakoch mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 10.500,--; gefordert wurden zusätzlich "Ausbildung, Praxis". Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 23. März 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab und begründete dies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 15. Februar 1993 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen B.P. als LKW-Lenker mit einer wöchentlichen Bruttoentlohnung von S 2.763,--. Als "spezielle Kenntnisse oder Ausbildung" wurde der C-Führerschein verlangt. Diesen Antrag wies das genannte Arbeitsamt mit Bescheid vom 9. März 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0103 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf § 4 Abs 1 und § 4 Abs 6 AuslBG gestützt wird, berei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0362 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde geht (im Beschwerdefall) davon aus, im Verfahren nach § 4 Abs 6 AuslBG könnten ab einem bestimmten (hohen) Auslastungsgrad der Bundeshöchstzahl die bis zu deren Erreichen zu erteilende Beschäftigungsbewilligung für bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0103 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf § 4 Abs 1 und § 4 Abs 6 AuslBG gestützt wird, berei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0161 E 1. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unter Au-Pair-Kräften versteht man junge Ausländer, die für einen gewissen Zeitraum gegen Kost und Quartier und allenfalls ein regelmäßiges Taschengeld im Haushalt beschäftigt werd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0103 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf § 4 Abs 1 und § 4 Abs 6 AuslBG gestützt wird, berei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0161 E 1. März 1989 RS 2 Stammrechtssatz Unter Au-Pair-Kräften versteht man junge Ausländer, die für einen gewissen Zeitraum gegen Kost und Quartier und allenfalls ein regelmäßiges Taschengeld im Haushalt beschäftigt werd... mehr lesen...