RS Vwgh 1994/1/21 93/09/0406

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1994
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
GewO 1973;

Rechtssatz

Im Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kann ein allfälliger Verstoß gegen die Gewerbeordnung (hier: unbefugte Gewerbeausübung) nicht zur Versagung der Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090406.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten