Die Beschwerdeführerin stellte am 16. September 1992 beim Arbeitsamt Bau-Holz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den slowakischen Staatsbürger P.M. als Anlernling in ihrem Gerüstservicebetrieb. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit seinem Bescheid vom 2. Oktober 1992 gemäß § 4 Abs. 6 iVm § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Begründend führte das Arbeitsamt aus, aufgrund "der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens" sei davon auszugehen, daß auf dem relevanten Teilarbeitsma... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 16. September 1992 beim Arbeitsamt Bau-Holz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den slowakischen Staatsbürger E.B. als Anlernling in ihrem Gerüstservicebetrieb. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit seinem Bescheid vom 2. Oktober 1992 gemäß § 4 Abs. 6 iVm § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Begründend führte das Arbeitsamt aus, aufgrund "der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens" sei davon auszugehen, daß auf dem relevanten Teilarbeitsma... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090415.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0362 3 Stammrechtssatz Ist die antragstellende Arbeitgeberin ihrer Pflicht - die Feststellung der Überschreitung der Landeshöchstzahl ist (im Beschwerdefall) letztlich unbestritten geblieben -
Gründe: vorzubringen, die für die Erteilung der Beschäfti... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090413.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 93/09/0355 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde glaubte (im Beschwerdefall) daraus, daß dem Antragsteller im Zuge des Berufungsverfahrens ein Schreiben, in welchem ihm die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung angeboten worden ist, un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450;AuslBG §4b;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG kommt die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung (nach dieser Gesetzesstelle) erst nach dem Ausscheiden des zu ersetzenden Ausländers in Betracht. Eine gemeinsame (zeitgleiche) Beschäftigung des zukünftig ausscheiden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat das ihm übermittelte Formular dahin ausgefüllt und vorgelegt, daß er keine anderen Kräfte anstelle des beantragten Ausländers wünsche; dieser Erklärung hat er hinzugefügt, daß a... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beschäftigungsbewilligung für den bisherigen Auslandsmitarbeiter, für dessen Tätigkeit nunmehr im Inland ein Arbeitsplatz geschaffen werden soll, wird nur zu erteilen sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem AuslBG erfüllt sind. Betriebsspezifische Kenntnisse, die nur d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0362 3 Stammrechtssatz Ist die antragstellende Arbeitgeberin ihrer Pflicht - die Feststellung der Überschreitung der Landeshöchstzahl ist (im Beschwerdefall) letztlich unbestritten geblieben -
Gründe: vorzubringen, die für die Erteilung der Beschäfti... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0387 1 Stammrechtssatz Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiv... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AuslBG LandeshöchstzahlenV 1992;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0072 7 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde hätte den Antragsteller im Verfahren betreffend die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG (vor Erlassung ihres Besch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 9. Oktober 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe den Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung zur Anwerbung der philippinischen Staatsangehörigen M. als Kindermädchen (kein spezielles Bildungserfordernis angegeben). Der monatliche Bruttolohn sollte S 6.180,-- betragen. Diesem Antrag war ein in englischer Sprache abgefaßter und von der Beschwerdeführerin unterfertigter Dienstvertrag (zwischen der Beschwerdeführerin und der be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 11. Februar 1993 beim Arbeitsamt Amstetten den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den jugoslawischen Staatsangehörigen B. als Tischlerlehrling (keine speziellen Kenntnisse oder Ausbildung erforderlich). Der monatliche Bruttolohn sollte S 5.617,-- betragen. Mit Bescheid vom 25. Februar 1993 wies das Arbeitsamt den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für B. als "Tischler" gemäß "de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 11. August 1992 beim Arbeitsamt Bau-Holz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den "jugoslawischen" Staatsbürger I.P. als Anlernling in ihrem Gerüstservicebetrieb. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit seinem Bescheid vom 13. Oktober 1992 gemäß § 4 Abs. 6 iVm § 4 Abs. 1 AuslBG ab. Begründend führte das Arbeitsamt aus, aufgrund "der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens" sei davon auszugehen, daß auf dem relevanten Teilarbeits... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 7. Dezember 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsbürger Z.B. als Geschäftsführer mit einem monatlichen Bruttolohn von S 15.000,--. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag führte die Beschwerdeführerin aus, ihr früherer Geschäftsführer sei seit 1989 an den Rollstuhl gefesselt, weshalb sein Sohn Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 4. Mai 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige B.R. als Friseurhilfskraft. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 24. Mai 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab und begründete diese Abweisung damit, daß der Vermittlungsausschuß die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung nicht befürwortet h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der die Art seines Betriebes (im zugrundeliegenden Antrag) mit "Möbelrestaurator" angab, beantragte mit dem firmenmäßig gezeichneten (Altwaren Z.) undatierten Schreiben (am 10. März 1993 eingelangt beim Arbeitsamt Bau-Holz) die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für den polnischen Staatsangehörigen Ch. für die Tätigkeit als "Holzschnitzer". Als spezielle Kenntnis forderte er "Ausbildung + Praxis". Mit Bescheid vom... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schreiben vom 18. November 1992 beim Arbeitsamt Linz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den indischen Staatsangehörigen G.S. für die berufliche Tätigkeit als Marktfierant (spezielle Kenntnisse: "Vertrautheit mit indischer Ware"). Diesen Antrag lehnte das Arbeitsamt offenbar (in den vorgelegten Akten fehlt der diesbezügliche Bescheid) mit der Begründung: ab, daß keiner der wegen der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt in Wien. Er stellte am 11. Jänner 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsbürgerin D.R. als Reinigungsfrau für seine Ordination. In einem Begleitbrief zu diesem Antrag wies er darauf hin, daß seine bisherige (ausländische) Putzfrau wegen eines schweren Unfalls nicht mehr für ihn arbeiten könne; w... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1991/684;
Rechtssatz: Der Antragsteller hat unwiderlegt vorgebracht, er habe schon vor, aber auch nach der Antragstellung zahlreiche Stellenbewerber empfangen, doch habe sich unter ihnen keine seinen Anforderungen entsprechende Arbeitskraft befunden. Wenn er dazu abschließend in seiner Berufung bemerkt, er sei nicht bereit, eine ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 4 Abs 2 AuslBG handelt es sich um eine lex specialis für Lehrlinge, die für diese an die Stelle der ersten Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 1 AuslBG tritt, während die zweite Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 1 AuslBG ("Entgegenstehen wichtiger öffentlicher oder gesamtwirtsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Auch im Anwendungsbereich des § 4 Abs 2 AuslBG ist die Prüfung der ersten Tatbestandsvoraussetzung vorrangig vor der zweiten (Entgegenstehen wichtiger öffentlicher oder gesamtwirtschaftlicher Interessen) vorzunehmen (Hinweis E 4.9.1989, 89/09/0058; E 23.4.1993, ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1992/475;
Rechtssatz: Der Umstand, daß es der Antragstellerin bisher nicht gelungen ist, eine für ihre Zwecke in gleicher Weise geeignete und willige Arbeitskraft wie den beantragten Ausländer zu finden, schließt keineswegs aus, daß eine solche Kraft im Wege der von der Beh angebotenen Ersatzkraftstellung im Kreise der nach dem A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 92/09/0362 3 Stammrechtssatz Ist die antragstellende Arbeitgeberin ihrer Pflicht - die Feststellung der Überschreitung der Landeshöchstzahl ist (im Beschwerdefall) letztlich unbestritten geblieben -
Gründe: vorzubringen, die für die Erteilung der Beschäfti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist auf Grund der im Beschwerdefall von der Behörde getroffenen Feststellungen nicht zu erkennen, daß die Bezeichnung "Kunsttischler (Kunstschnitzer)" in Österreich für die Tätigkeit als Holzschnitzer die übliche ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12a;AuslBG §13;AuslBG §13a;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs2;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Das erschwerte Verfahren nach § 4 Abs 6 AuslBG kann auch auf Beschäftigungsbewilligungen von Lehrlingen Anwendung finden, obwohl im zweiten Halbsatz dieser Bestimmung lediglich auf die Voraussetzungen des Abs 1 und 3 verwiesen wird. Auch Beschä... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090411.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Aus § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG (danach darf die Beschäftigungsbewilligung weiters nur erteilt werden, wenn die Gewähr gegeben erscheint, daß der Arbeitgeber die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhält) ist jedoch abzul... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §13 Abs1;AVG §13 Abs3;AVG §37;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten ist es unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Part... mehr lesen...