Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtliche Geschäftsführer der Hausbetreuung Attensam Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber in der Zeit von 1. Dezember 1993 bis 28. April 1994 den Ausländer Teodor Haiduc und in der Zeit von 2. November 1994 bis 14. März 1995 den Auslände... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090287.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VStG §55; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0083 3 Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der Strafbemessung im Rahmen des der belangten Behörde eingeräumten Ermessens (hier Wiederholungstat; verhängte Strafe von S 20.0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort. Hingegen dient die Angabe des Ortes (im
Spruch: oder in der Bescheidbegründung), an dem der illegal beschäftigte Ausländer seine Arbeitsleistung erbracht ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090174.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090088.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1997 wurde die Beschwerdeführerin unter Spruchpunkt II. schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin der SOKOBAU Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin von 21. August 1995 bis 31. August 1995 an der Baustelle Wien 11., Leberberg/Reimmichlgasse 11 zehn Ausländer ohne arbeitsmarktbehörd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber am 8. Februar 1994 in Wien II, an der dort befindlichen Baustelle zwei Ausländer (jeweils jugoslawische Staatsangehörige), ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung beschäftigt. Wegen dieser als Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) qu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber am 10. März 1994 (um 19.15 Uhr) im Cafe Anna in Mittelberg einen Ausländer, der sich als "Jovica Redzic, geboren 1.1.1961" bezeichnete habe, ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung beschäftigt. Wegen dieser als Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtliche Geschäftsführer der Hausbetreuung Attensam Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber in der Zeit von 1. Dezember 1993 bis 28. April 1994 den Ausländer Teodor Haiduc und in der Zeit von 2. November 1994 bis 14. März 1995 den Auslände... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Da im Fall der Übertragung der Vertretungsbefugnis einer juristischen Person auf ein Kollektivorgan die Strafbestimmungen auf das einzelne Mitglied des Kollektivorganes Anwendung finden (Hinweis E 24.5.1993, 92/10/0471, E 2.7.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090287.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VStG §55; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0083 3 Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage der Strafbemessung im Rahmen des der belangten Behörde eingeräumten Ermessens (hier Wiederholungstat; verhängte Strafe von S 20.0... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090174.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090088.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 30. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung wegen Verletzung des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt. Er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der R Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W am 22. September 1995 in ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A Immobilien- und Hausverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in O zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber von Juni bis Juli 1995 den polnischen Staatsangehörigen R ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung beschäftigt habe. Wegen dieser als Verwa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von fünf Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der M Filmvertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 16. Dezember 1994 fünf wei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/09/0087 E 21. August 2001
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090240.X01 Im RIS seit 09.10.2001 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Auch gelegentliche oder kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich als (der Bewilligungspflicht unterworfene) Beschäftigungsverhältnisse im Sinn des § 2 Abs 2 AuslBG anzusehen (Hinweis E 10.4.1997, 95/09/0110, und 19.11.1997, 97/09/0169). European Case L... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090230.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 30. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung wegen Verletzung des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG für schuldig erkannt. Er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der R Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W am 22. September 1995 in ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A Immobilien- und Hausverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in O zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber von Juni bis Juli 1995 den polnischen Staatsangehörigen R ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung beschäftigt habe. Wegen dieser als Verwa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von fünf Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der M Filmvertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 16. Dezember 1994 fünf wei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/09/0087 E 21. August 2001
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090240.X01 Im RIS seit 09.10.2001 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Auch gelegentliche oder kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich als (der Bewilligungspflicht unterworfene) Beschäftigungsverhältnisse im Sinn des § 2 Abs 2 AuslBG anzusehen (Hinweis E 10.4.1997, 95/09/0110, und 19.11.1997, 97/09/0169). European Case L... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090230.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. August 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 14. und 15. August 1995 vier namentlich genannte polnische Staatsbürger als Maurer bzw. Bauarbeiter mit Verputzarbeiten am Wohnhaus des Beschwerdeführers in L beschäftigt zu haben, obwohl für die Ausländer weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, eine Anzeigebestätigung noch eine Arbeitserlaubnis bzw. ein Befreiungsschein ausg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau 6. August 1996 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma K-Gaststätten Betriebs-GmbH mit dem Sitz in Bad Gastein zu verantworten, daß diese Gesellschaft 1.) die ausländische Arbeitnehmerin S. A., geboren am 18. 04 1969, zumindest am 23. 05. 1996 am Abend in der "B.-Bar" i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 8. Jänner 1998 wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der B & Co. Baugesellschaft m.b.H. im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1991 zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit dem Sitz in Wien 23 als Arbeitgeber in der Zeit von 18.08.1996 bis 18.09.1996 - entgegen der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgese... mehr lesen...