Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in seinem Nachtlokal in Bad Waltersdorf, fünf namentlich genannte tschechische Staatsbürgerinnen als Tänzerinnen in der Zeit vom 26. Oktober bis 30. Oktober 1994 (Pos. 1 bis 3), vom 27. Oktober bis 30. Oktober 1994 (Pos. 4) und am 24. Dezember 1994 (Pos. 3 und 5) beschäftigt, ohne dass ihm für diese Aus... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 26. März 1996 wurde ausgesprochen, dass der Adressat dieses Bescheides als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der R Ges.m.b.H. mit Sitz in Wien zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft vom 11. November 1995 bis zum 11. Dezember 1995 drei näher genannte Ausländer als Küchengehilfe bzw. als Koch beschäftigt habe, obwohl für sie weder eine gültige Beschäftigungsbewilligung erteilt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §63 Abs1;AVG §9;GmbHG §18;VStG §24;VStG §9 Abs1;VwRallg; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
99/09/0002 E VS 21. November 2000 VwSlg 15527 A/2000 RS 2;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Hat der Geschäf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 3 Stammrechtssatz Das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem Auftraggeber kann auch ein Werkvertragsverhältnis, aber auch ein sogenannter "freier Dienst... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Der Begriff Beschäftigung im AuslBG umfasst nicht nur Arbeitsverhältnisse. Unter Arbeitgeber ist nicht nur der Partner eines Arbeitsvertrages zu verstehen. Die Verpflichtung zur Einholung einer Beschäftigungsbewilligung vor der... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090355.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §63 Abs1;AVG §9;GmbHG §18;VStG §24;VStG §9 Abs1;VwRallg; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
99/09/0002 E VS 21. November 2000 VwSlg 15527 A/2000 RS 2;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Hat der Geschäf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 26. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG - wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, soweit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftig... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer folgendermaßen schuldig erkannt: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, soweit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung erteilt oder eine A... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk vom 20. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 1110 Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft sechs namentlich genannte polnische Staatsangehörige zumindest am 9. Mai 1994 auf der Baustelle in Wien 17 mit Arbeiten an der straßenseitigen Fassade, und zwar dem Anbringen von Styropor-... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der S Gesellschaft m.b.H mit Sitz in Wien. Dieses Unternehmen (Gewerbeberechtigung für Güterbeförderung) hatte mit der Arbeitsgemeinschaft Donaukraftwerk Freudenau (ARGE) einen Vertrag über die Anlieferung von Fertigbeton auf die Baustelle dieses Kraftwerkes in Wien 2 abgeschlossen. Bei einer Kontrolle durch Organe des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten am 22. Jänner 1996 wurden sechs namentlich genannte ausländische (bosn... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 21. Mai 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 22. Februar und am 14. März 1996 in der ihm gehörigen Grillbar-Pizzeria den ausländischen Staatsangehörigen T ohne eine Beschäftigungsbewilligung bzw. Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein beschäftigt zu haben (am 22. Februar 1996 um ca. 12.00 Uhr durch Reinigen einer Innentüre des Lokales, am 14. März 1996 gegen 21.25 Uhr durch Reinigen eines Tellers). In seiner Rechtfe... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens ist ersichtlich, dass das Arbeitsinspektorat für den 13. Aufsichtsbezirk den Mitbeteiligten am 11. September 1996 angezeigt hat, er habe einen namentlich genannten ungarischen Staatsangehörigen am 13. August 1996 auf seinem Anwesen in 9300 Hörzendorf, beschäftigt, ohne dass ihm für den Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung ausgestellt oder dieser im Besitz einer Arbeitserlaubnis oder eines Befreiungsscheines gewesen sei. Dies sei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber des Ausländers T, geboren am 19. Jänner 1970, vom 20. Mai 1997 bis zumindest 23. Mai 1997 in seiner Baufirma mit Standort M, gleiche Gemeinde, beschäftigt, ohne dass ihm für diesen Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt oder der Ausländer im Besitz einer für diese Beschäftigung gü... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 29. August 1995 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz zwei Geldstrafen in Höhe von je S 20.000,-- (im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von je 8 Tagen) samt Kostenersatz verhängt, weil er in der Zeit von Anfang Oktober 1994 bis 28. Oktober 1994 und in der Zeit von 4. November 1994 bis 15. Dezember 1994 in Martins... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 17. September 1996, Zl. 3-13077/94, wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (§ 9 VStG) der Firma W MontagegesellschaftmbH und somit als Arbeitgeber folgende Verwaltungsübertretungen begangen: Zeit: 23.9.1994, 10.15 Uhr bis 11.45 Uhr Ort: Firma W Montagen GesellschaftmbH im Standort 2641 Sch... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090323.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §3;AÜG §4 Abs1;AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Angesichts der rechtlichen Unmöglichkeit des Abschlusses eines Werkvertrages über einfache, bloß mengenmäßig bestimmte Arbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §7 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999090054.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §31;VStG §51g;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090254.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999090021.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §31 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090334.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §37;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090196.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Bestehen über den Inhalt der Verwaltungsvorschrift Zweifel, dann ist der Arbeitgeber einer ausländischen Arbeitskraft verpflichtet, hierüber bei der zuständigen Behörde Auskunft einzuholen; wenn er dies unterlässt, so vermag ihn die Unkenntnis di... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090256.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 26. Februar 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG - wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, soweit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftig... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer folgendermaßen schuldig erkannt: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, soweit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung erteilt oder eine A... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk vom 20. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 1110 Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft sechs namentlich genannte polnische Staatsangehörige zumindest am 9. Mai 1994 auf der Baustelle in Wien 17 mit Arbeiten an der straßenseitigen Fassade, und zwar dem Anbringen von Styropor-... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der S Gesellschaft m.b.H mit Sitz in Wien. Dieses Unternehmen (Gewerbeberechtigung für Güterbeförderung) hatte mit der Arbeitsgemeinschaft Donaukraftwerk Freudenau (ARGE) einen Vertrag über die Anlieferung von Fertigbeton auf die Baustelle dieses Kraftwerkes in Wien 2 abgeschlossen. Bei einer Kontrolle durch Organe des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten am 22. Jänner 1996 wurden sechs namentlich genannte ausländische (bosn... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 21. Mai 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 22. Februar und am 14. März 1996 in der ihm gehörigen Grillbar-Pizzeria den ausländischen Staatsangehörigen T ohne eine Beschäftigungsbewilligung bzw. Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein beschäftigt zu haben (am 22. Februar 1996 um ca. 12.00 Uhr durch Reinigen einer Innentüre des Lokales, am 14. März 1996 gegen 21.25 Uhr durch Reinigen eines Tellers). In seiner Rechtfe... mehr lesen...