RS Vwgh 1999/5/6 97/09/0267

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Veröffentlicht am 06.05.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1;
B-VG Art130 Abs2;
VStG §19;
VStG §55;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0083 3

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Strafbemessung im Rahmen des der belangten Behörde eingeräumten Ermessens (hier Wiederholungstat; verhängte Strafe von S 20.000,--, ohnedies im unteren Bereich des von S 10.000,-- bis S 120.000,-- reichenden Strafrahmens des § 28 Abs 1 Z 1 zweiter Satz AuslBG).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090267.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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