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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11992E059 EGV Art59;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/09/0160 E 15. Dezember 1999Rechtssatz
In seinem Urteil vom 9.August 1994, Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales (Rechtssache C 43/93, Slg 1994, I-3803) hat der EuGH ausgesprochen, dass es den Artikeln 59 und 60 EWG-Vertrag zuwiderläuft, dass ein Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, die zur Erbringung von Dienstleistungen auf seinem Gebiet tätig werden und die Angehörige von Drittstaaten ordnungsgemäß und dauerhaft beschäftigen, unter Androhung einer Geldbuße dazu verpflichtet, für diese Arbeitnehmer bei einer nationalen Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis einzuholen und die damit verbundenen Kosten zu tragen, weil die Arbeitnehmer keinen Zutritt zum Arbeitsmarkt dieses zweiten Staates verlangen, da sie nach Erfüllung ihrer Aufgabe in ihr Herkunftsland oder Wohnsitzland zurückkehren.
Gerichtsentscheidung
EuGH 693J0043 Vander Elst VORAB;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090262.X03Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011