Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998090029.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Der Ort einer durchgeführten Kontrolle ist kein Tatbestandselement einer Übertretung des AuslBG. Als Tatort ist jener Ort anzusehen, an dem die Beschäftigung eingegangen wurde bzw der Ort, von dem aus die erforderlichen Bewilligungen zu beantragen gewesen wären; dies ist in aller Re... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999090035.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/19 97/09/0169 1 Stammrechtssatz Liegt eine VERWENDUNG des Ausländers iSd § 2 Abs 2 AuslBG in einem Abhängigkeitsverhältnis vor, das typischerweise dem Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet, ist von einer... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090121.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090198.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist ein Ungehorsamsdelikt, bei dem das Verschulden widerleglich vermutet wird. Die Beh hat aufzuzeigen, welche Maßnahmen die lediglich kollektiv vertretungsbefugte Geschäftsführerin hätte vornehmen kö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein im Zusammenwirken besonderer Umstände gelegener Sachverhalt, der selbst bei strengen Kontrollmaßnahmen die unberechtigte Arbeitstätigkeit eines Ausländers nicht verhindern hätte können, läge dann vor, wenn die beim Zugang auf die Baustelle vorgelegten Dok... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 lita;AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Sowohl für eine Beschäftigung gemäß § 2 Abs 2 lit a als auch gemäß § 2 Abs 2 lit b AuslBG - die Fälle der lit c bis e scheiden nach der Lage des Beschwerdefalles von vornherein aus - ist die Entgeltlichkeit ein wesentliches ... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen inhaltsgleichen Bescheiden setzte die belangte Behörde die Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes "bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage" aus. Begründend führte die belangte Behörde aus, die erstinstanzliche Behörde habe jeweils ein auf § 18 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z. 8 sowie die §§ 19, 20 und 21 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, gestütztes Aufenthaltsverbot erlassen. Die Beschwerdeführer seien d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §38;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Die rechtskräftige Bestrafung des Geschäftsführers einer GmbH wegen nach dem AuslBG rechtswidriger Beschäftigung eines Fremden stellt keine Vorfrage für die Erlassung eines ... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen inhaltsgleichen Bescheiden setzte die belangte Behörde die Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes "bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage" aus. Begründend führte die belangte Behörde aus, die erstinstanzliche Behörde habe jeweils ein auf § 18 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z. 8 sowie die §§ 19, 20 und 21 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, gestütztes Aufenthaltsverbot erlassen. Die Beschwerdeführer seien d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §38;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Die rechtskräftige Bestrafung des Geschäftsführers einer GmbH wegen nach dem AuslBG rechtswidriger Beschäftigung eines Fremden stellt keine Vorfrage für die Erlassung eines ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Inhaber des Einzelunternehmens "Firma J" mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß dieser Arbeitgeber am 1. Dezember 1994 auf einer näher bezeichneten Baustelle in Laxenburg vier namentlich genannte polnische Staatsangehörige ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung mit Maurerarbeiten beschäftigt habe... mehr lesen...
Dem durch eine Bescheidausfertigung belegten Beschwerdevorbringen zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von sechs Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe am 8. Februar 1997 und in einem Zeitraum von ca. drei Wochen davor drei (namentlich genannte) sl... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 25. September 1997 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es in Ausübung des Gastgewerbes an einem näher bestimmten Standort als Arbeitgeber zu verantworten, daß die nachstehend angeführten ausländischen Staatsangehörigen bis 25. Oktober 1996 als Aushilfen geringfügig beschäftigt wurden, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein n... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090197.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/18 98/09/0281 1 Stammrechtssatz Die Ausübung der Prostitution der Ausländerinnen im Animierclub des Besch unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) ist auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0299
Rechtssatz: In der Unterlassung von Erkundigungen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde durch den Arbeitgeber über die Voraussetzungen der Beschäftigung von Ausl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Inhaber des Einzelunternehmens "Firma J" mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß dieser Arbeitgeber am 1. Dezember 1994 auf einer näher bezeichneten Baustelle in Laxenburg vier namentlich genannte polnische Staatsangehörige ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung mit Maurerarbeiten beschäftigt habe... mehr lesen...
Dem durch eine Bescheidausfertigung belegten Beschwerdevorbringen zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von sechs Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe am 8. Februar 1997 und in einem Zeitraum von ca. drei Wochen davor drei (namentlich genannte) sl... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 25. September 1997 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es in Ausübung des Gastgewerbes an einem näher bestimmten Standort als Arbeitgeber zu verantworten, daß die nachstehend angeführten ausländischen Staatsangehörigen bis 25. Oktober 1996 als Aushilfen geringfügig beschäftigt wurden, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3;VStG §19;VStG §20;VStG §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0299
Rechtssatz: Selbst wenn man dem Arbeitgeber in Ansehung der Beschäftigung von Ausländern ohne Beschäftigungsbewilligung ein relativ geringes Verschul... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997090197.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/18 98/09/0281 1 Stammrechtssatz Die Ausübung der Prostitution der Ausländerinnen im Animierclub des Besch unter Beteiligung am Umsatz (auch an den verkauften Getränken) ist auf Grund der wirtschaftlichen Gestaltung des abgeschlossenen Vertrages al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0299
Rechtssatz: In der Unterlassung von Erkundigungen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde durch den Arbeitgeber über die Voraussetzungen der Beschäftigung von Ausl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3;VStG §19;VStG §20;VStG §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0299
Rechtssatz: Selbst wenn man dem Arbeitgeber in Ansehung der Beschäftigung von Ausländern ohne Beschäftigungsbewilligung ein relativ geringes Verschul... mehr lesen...
Das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten erstattete am 3. Mai 1996 die Anzeige, daß anläßlich einer Kontrolle am 21. Februar 1996 zehn ausländische Staatsangehörige, allesamt Dienstnehmer der Fa. L Bauges.m.b.H., in verschmutzter Arbeitskleidung auf der Baustelle 1190 Wien, M-Gasse, angetroffen worden seien. Es habe sich herausgestellt, daß eine Arbeitskräfteüberlassung der Dienstnehmer der L Ges.m.b.H. an die einzelnen Unternehmen der ARGE-M-Gasse (in der Folge: ARGE) zum Zweck der gem... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als "Geschäftsführer" (gemeint: handelsrechtlicher) der A-P I Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin drei namentlich genannte ungarische Staatsangehörige am 3. März 1994 auf einer Baustelle in Enzesfeld beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer weder Beschäftigungsb... mehr lesen...
Mit (am 7. Oktober 1996 erlassenen) Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 18. September 1996 wurde der Mitbeteiligte der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a (in Verbindung mit § 3 Abs. 1) Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe "im Juni 1995 als Arbeitgeber im Standort seines Gastgewerbebetriebes in W" die jugoslawische Staatsangehörige ER als Küchenhilfe und den jugoslawischen Staatsangehörigen RR al... mehr lesen...