RS Vwgh 1999/4/7 97/09/0013

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Veröffentlicht am 07.04.1999
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Auch gelegentliche oder kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich als (der Bewilligungspflicht unterworfene) Beschäftigungsverhältnisse im Sinn des § 2 Abs 2 AuslBG anzusehen (Hinweis E 10.4.1997, 95/09/0110, und 19.11.1997, 97/09/0169).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090013.X01

Im RIS seit

14.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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