Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (der belangten Behörde), mit dem der Beschwerdeführer wie folgt bestraft wurde: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W-Gesellschaft mbH mit Sitz in K, F 38, welche wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der W-Gesellschaft mbH & Co KG mit Sitz in K, F 38, ist, zu verantworten, dass die W-Gesellschaft mbH &... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde), mit dem der Beschwerdeführer wie folgt bestraft wurde: "Zeit: 6.7. 1996 - 3. 9. 1996 Ort: 3... G ..., Bezirk Z... Sie haben als Arbeitgeber die ukrainische Staatsbürgerin IA, geb. 27.8.1944, entgegen § 3 AuslBG beschäftigt, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §14;AVG §46;VStG §24;VStG §51g Abs2;VStG §51g Abs3;VStG §51g Abs4;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid betrifft eine Übertretung des AuslBG. Die belangte Behörde hat die verfahrensgegenständliche Ausländerin ordnungsgemäß als Zeugin geladen, diese ist aber nicht erschienen. In E... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Für die Bestrafung nach dem AuslBG ist entscheidend, ob der Ausländer vom Unternehmen des Beschwerdeführers, sei es als unmittelbarer Arbeitgeber, sei es als Beschäftiger überlassener Arbeitskräfte, im Sinne des AuslBG beschäftigt worden ist. Unbestritten war der Ausl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es insbesondere einer konkreten Behauptung bedurft hätte, durch welche innerbetrieblichen organisatorischen Maßnahmen eine Übertretung des AuslBG hätte verhindert werden können, wobei die bloße Erteilung von Weisungen oder Belehrungen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0057 E 3. Juli 2000 RS 2
(hier ohne dritten Satz) Stammrechtssatz Der Begriff der Beschäftigung ist - soweit dies im Beschwerdefall in Betracht kommt - durch § 2 Abs 2 AuslBG unter anderem in der Weise bestimmt, dass die Verwendung in einem Arbei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: U.a. kann sich auch die Dauer der vorgeworfenen Verwaltungsübertretung (Verwaltungsübertretung in drei Fällen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG) auf die Höhe der zu bemessenden Strafe auswirken. European Cas... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §29 Abs1;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Das Unterbleiben einer tatsächlichen Bezahlung bildet kein Indiz gegen das Vorliegen eines dem AuslBG unterworfenen Beschäftigungsverhältnisses, da gemäß § 29 Abs. 1 AuslBG dem Ausländer, der entgegen den Vorschriften dieses Bundesgesetzes ohne Beschäftigungsbewillig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §14;AVG §46;VStG §24;
Rechtssatz: Auch wenn es sich bei den von den Kontrollorganen des Arbeitsinspektorates bei der Kontrolle der Baustelle aufgenommenen, als "Niederschrift" bezeichneten Erhebungsbögen nicht um Niederschriften im Sinne des § 14 AVG handelte, war es der belangten... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Auch der Beschwerdeführer hat nicht bestritten, dass die verfahrensgegenständliche Ausländerin Arbeitsleistungen zu seinen Gunsten erbracht hat und dass er ihr kostenlos Kost und Logis bereit gestellt und auch die Reise von ihrem Heimatstaat nach Österreich und zurück bezahlt h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §14;AVG §46;VStG §24;VStG §51g Abs2;VStG §51g Abs3;VStG §51g Abs4;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid betrifft eine Übertretung des AuslBG. Die belangte Behörde hat die verfahrensgegenständliche Ausländerin ordnungsgemäß als Zeugin geladen, diese ist aber nicht erschienen. In E... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Für die Bestrafung nach dem AuslBG ist entscheidend, ob der Ausländer vom Unternehmen des Beschwerdeführers, sei es als unmittelbarer Arbeitgeber, sei es als Beschäftiger überlassener Arbeitskräfte, im Sinne des AuslBG beschäftigt worden ist. Unbestritten war der Ausl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es insbesondere einer konkreten Behauptung bedurft hätte, durch welche innerbetrieblichen organisatorischen Maßnahmen eine Übertretung des AuslBG hätte verhindert werden können, wobei die bloße Erteilung von Weisungen oder Belehrungen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0057 E 3. Juli 2000 RS 2
(hier ohne dritten Satz) Stammrechtssatz Der Begriff der Beschäftigung ist - soweit dies im Beschwerdefall in Betracht kommt - durch § 2 Abs 2 AuslBG unter anderem in der Weise bestimmt, dass die Verwendung in einem Arbei... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof (zur hg. Zl. 2002/09/0104) angefochtenen Bescheid wurden über die Beschwerdeführerin wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a leg. cit. vier Geldstrafen in der Höhe von je S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen jeweils 14 Tage) sowie Kostenbeiträge für das erstinstanzliche Verfahren von S 10.000,-- und für das Berufungsverfahren von EUR 1.453,46 verhängt. Die beschwerdeführende Partei hat am 18. ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof (zur hg. Zl. 2002/09/0104) angefochtenen Bescheid wurden über die Beschwerdeführerin wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a leg. cit. vier Geldstrafen in der Höhe von je S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen jeweils 14 Tage) sowie Kostenbeiträge für das erstinstanzliche Verfahren von S 10.000,-- und für das Berufungsverfahren von EUR 1.453,46 verhängt. Die beschwerdeführende Partei hat am 18. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §68 Abs1;VStG §14 Abs1;VStG §54b Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Die belangte Behörde hat zwar öffentliche Interessen dargelegt, entgegenstehende zwingende öffentliche Interessen sind ihrer Stellungnahme allerdings nicht zu e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §68 Abs1;VStG §14 Abs1;VStG §54b Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Die belangte Behörde hat zwar öffentliche Interessen dargelegt, entgegenstehende zwingende öffentliche Interessen sind ihrer Stellungnahme allerdings nicht zu e... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid, mit welchem der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes für schuldig erkannt wurde, am 4. Dezember 1999 um 14. 30 Uhr zwei namentlich genannte tschechische Staatsangehörigen auf seinem Grundstück beschäftigt zu haben, obwohl ihm dafür keine Beschäftigungsbewilligung oder ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (der belangten Behörde) vom 12. Juli 1999, mit dem der Beschwerdeführer der Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG für schuldig erkannt wurde, als verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlicher und Inhaber des Gewerbebetriebes M in der Betriebsart Bar mit Standort S und als Arbeitgeber die NN, eine tschechisc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid wurde den Berufungen des Beschwerdeführers gegen drei Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 6. Oktober 2001, vom 6. Oktober 2001 und vom 20. Oktober 2001 in der Schuldfrage keine Folge gegeben und die erstinstanzlichen Strafaussprüche unter Herabsetzung der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 44a Z. 1 VStG dahingehend neu gefasst, dass dem Beschwerdeführer in allen drei Fäll... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. April 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der R GesmbH mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 6. Dezember 1996 um 17.30 Uhr in dem Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart einer B... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 8. Mai 2000 wurde der Mitbeteiligte gemäß §§ 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a, 28 Abs. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Geldstrafe in Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tage) bestraft, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma A Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in L, und somit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ zu verantwor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer in zahlreichen Fällen schuldig erkannt, er habe es als Vorstand der Fa. I AG mit Sitz in R zu verantworten, dass durch die genannte Gesellschaft litauische Staatsangehörige an bestimmten Tagen als Kraftfahrer für den Kennzeichen nach näher bestimmte Sattelkraftfahrzeuge beschäftigt worden seien, obwohl dem Unternehmen für diese Ausländer keine Besc... mehr lesen...
Mit dem im Umfang seines Schuldspruches in Rechtskraft erwachsenen Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24. März 2000 wurde die Beschwerdeführerin der Begehung von drei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, sie habe als vertretungsbefugte Gesellschafterin der C OHG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 17. Juni 1999 drei nam... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (der belangten Behörde) vom 25. Jänner 1999, mit dem der Beschwerdeführer der Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG für schuldig erkannt wurde, als verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlicher und Inhaber des Gewerbebetriebes M in der Betriebsart Bar mit Standort S und als Arbeitgeber sechs namentlich angeführt... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob die Beschäftigung der ausländischen Staatsangehörigen in Form der Verwendung überlassener Arbeitskräfte oder durch die Erfüllung von Werkaufträgen als selbständiger Subunternehmer erfolgt, ist es gleichgültig, in... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0290 E 18. Dezember 1998 RS 1 Stammrechtssatz Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden aufgrund bestehender spezifischer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §60;
Rechtssatz: Dass es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass ausländische Staatsangehörige im Bundesgebiet unentgeltlich Tätigkeiten durchführen, ist dem Verwaltungsgerichtshof nicht bekannt (Hinweis E 18.11.1998, Zl. 96/09/0286). Europea... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Der mit der vorliegenden Beschwerde angefochtene Bescheid und die dagegen gerichtete Beschwerde gleichen in allen wesentlichen Einzelheiten jenem gegen den Beschwerdeführer erlassenen Straferkenntnis und jener dagegen gerichteten Beschwerde, die dem E vom 14. November 2002, zur... mehr lesen...