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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Das Unterbleiben einer tatsächlichen Bezahlung bildet kein Indiz gegen das Vorliegen eines dem AuslBG unterworfenen Beschäftigungsverhältnisses, da gemäß § 29 Abs. 1 AuslBG dem Ausländer, der entgegen den Vorschriften dieses Bundesgesetzes ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt wird, gegenüber dem ihn beschäftigenden Betriebsinhaber für die Dauer der Beschäftigung die gleichen Ansprüche wie auf Grund eines gültigen Arbeitsvertrages (Anm.: jedenfalls) zustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001090191.X02Im RIS seit
01.04.2003