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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Auch wenn es sich bei den von den Kontrollorganen des Arbeitsinspektorates bei der Kontrolle der Baustelle aufgenommenen, als "Niederschrift" bezeichneten Erhebungsbögen nicht um Niederschriften im Sinne des § 14 AVG handelte, war es der belangten Behörde nicht verwehrt, diese Unterlage als zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet zu betrachten und in ihre Beweiswürdigung miteinzubeziehen.
Schlagworte
Beweise Grundsatz der UnbeschränktheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999090111.X01Im RIS seit
29.04.2003