RS Vwgh 2002/12/19 2001/09/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es insbesondere einer konkreten Behauptung bedurft hätte, durch welche innerbetrieblichen organisatorischen Maßnahmen eine Übertretung des AuslBG hätte verhindert werden können, wobei die bloße Erteilung von Weisungen oder Belehrungen nicht ausreicht; entscheidend ist, ob auch eine wirksame Kontrolle der vom Verantwortlichen erteilten Weisung erfolgt ist. Dabei reichen nur kurzfristige, stichprobenartige Kontrollen des mit der Überprüfung der arbeitsmarktbehördlichen Papiere betrauten Poliers nicht aus, um die Annahme zu rechtfertigen, es liege ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, dass es die tatsächliche Einhaltung der Ausländerbeschäftigungsvorschriften sicherstellt, vor (vgl. dazu etwa das E vom 1. Juli 1998, Zl. 97/09/0004, und das E vom 19. September 2001, Zl. 99/09/0256, insbesondere auch den B vom 19. Dezember 2000, Zl. 99/09/0124).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090080.X04

Im RIS seit

01.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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