Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 litb;Rechtssatz
Auch der Beschwerdeführer hat nicht bestritten, dass die verfahrensgegenständliche Ausländerin Arbeitsleistungen zu seinen Gunsten erbracht hat und dass er ihr kostenlos Kost und Logis bereit gestellt und auch die Reise von ihrem Heimatstaat nach Österreich und zurück bezahlt hat. Selbst wenn hinsichtlich dieser Leistungen der Gedanke an eine mögliche Eheschließung zwischen ihm und der Ausländerin eine Rolle gespielt haben mag, so könnte dies an dem Charakter eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. b AuslBG zwischen dem Beschwerdeführer und der Ausländerin nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999090163.X02Im RIS seit
29.04.2003