RS Vwgh 2002/12/19 99/09/0163

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 litb;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Auch der Beschwerdeführer hat nicht bestritten, dass die verfahrensgegenständliche Ausländerin Arbeitsleistungen zu seinen Gunsten erbracht hat und dass er ihr kostenlos Kost und Logis bereit gestellt und auch die Reise von ihrem Heimatstaat nach Österreich und zurück bezahlt hat. Selbst wenn hinsichtlich dieser Leistungen der Gedanke an eine mögliche Eheschließung zwischen ihm und der Ausländerin eine Rolle gespielt haben mag, so könnte dies an dem Charakter eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. b AuslBG zwischen dem Beschwerdeführer und der Ausländerin nichts ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999090163.X02

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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