Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;StGB §34 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat vier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG begangen. Dass die vom Beschwerdeführer vertretene Gesellschaf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;VStG §20;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat vier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG begangen. Die Voraussetzungen des § 20 VStG hat die belangte Behörde schon mit Rücksicht darauf zu Recht vernei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die betreffend vier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG angelastete Tatzeit (2. Juli 1998) hat die Strafbehörde erster Instanz zu Unrecht nicht in den
Spruch: ihres Straferkenntnisses aufgenomme... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1152;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §29;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Wurde mit den Ausländern Unentgeltlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, dann schadet es nicht, wenn eine Vereinbarung über eine bestimmte Höhe des Entgelts unterblieben ist, gilt im Zweifel doch ein angemessenes... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1152;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Wurde mit dem Ausländer Unentgeltlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, dann schadet es nicht, wenn eine Vereinbarung über eine bestimmte Höhe des Entgelts unterblieben ist, gilt doch im Zweifel ein angemessenes Entgelt für... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;StGB §34 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat vier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG begangen. Dass die vom Beschwerdeführer vertretene Gesellschaf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zeitungs-, Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Salzburg zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber in der weiteren Betriebsstätte in Innsbruck drei namentlich genannte Ausländer (jeweils bosnische Staatsangehörige) in der Zeit von... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (der belangten Behörde) wurde die Beschwerdeführerin wie folgt bestraft (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sie haben als vertretungsbefugte Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der C&V OHG, Sitz: Wien, A-Gasse ../., zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 17.6. 1999 auf der Baustelle in L, C-Gasse 9 1) d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft (Namen wurden im Folgenden anonymisiert): "Herr Ing. HW hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer der K-GmbH mit Sitz in S und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 9.2.1999 auf der ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde und der damit angefochtene Bescheid gleichen in den für die Entscheidung wesentlichen Einzelheiten der zur Zl. 2000/09/0147 protokollierten Beschwerde und jenem Bescheid der belangten Behörde, mit dem der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D GmbH mit Sitz in Linz und Sitz der Unternehmensleitung in Wien wegen Beschäftigung eines ungarischen Arbeitnehmers am 20. August 1997 auf d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft (die Namen wurden vom Verwaltungsgerichtshof anonymisiert): "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der L Betriebsges.m.b.H. mit Sitz in 1... Wien, F-Gasse ..., zu verantworten, dass diese Gesellschaft, berechtigt zur Ausübung des Gastgewerbes in d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat weder im Verwaltungsverfahren noch auch in der Beschwerde das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems oder von Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dargetan (Hinweis E 22.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zeitungs-, Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Salzburg zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber in der weiteren Betriebsstätte in Innsbruck drei namentlich genannte Ausländer (jeweils bosnische Staatsangehörige) in der Zeit von... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (der belangten Behörde) wurde die Beschwerdeführerin wie folgt bestraft (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sie haben als vertretungsbefugte Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der C&V OHG, Sitz: Wien, A-Gasse ../., zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 17.6. 1999 auf der Baustelle in L, C-Gasse 9 1) d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft (Namen wurden im Folgenden anonymisiert): "Herr Ing. HW hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer der K-GmbH mit Sitz in S und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 9.2.1999 auf der ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft (die Namen wurden vom Verwaltungsgerichtshof anonymisiert): "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der L Betriebsges.m.b.H. mit Sitz in 1... Wien, F-Gasse ..., zu verantworten, dass diese Gesellschaft, berechtigt zur Ausübung des Gastgewerbes in d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 1997/I/078;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat weder im Verwaltungsverfahren noch auch in der Beschwerde das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems oder von Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dargetan (Hinweis E 22.... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde und der damit angefochtene Bescheid gleichen in den für die Entscheidung wesentlichen Einzelheiten der zur Zl. 2000/09/0147 protokollierten Beschwerde und jenem Bescheid der belangten Behörde, mit dem der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D GmbH mit Sitz in Linz und Sitz der Unternehmensleitung in Wien wegen Beschäftigung eines ungarischen Arbeitnehmers am 20. August 1997 auf d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a leg. cit. eine Geldstrafe in der Höhe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage und 18 Stunden) sowie Kostenbeiträge für das Verfahren erster Instanz und für das Berufungsverfahren verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2003/09/0033 protokoll... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a leg. cit. eine Geldstrafe in der Höhe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage und 18 Stunden) sowie Kostenbeiträge für das Verfahren erster Instanz und für das Berufungsverfahren verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2003/09/0033 protokoll... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer der Begehung zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der E Handelsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin den polnischen Staa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Jänner 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Z Vertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in S zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber in der weiteren Betriebsstätte in I vier namentlich genannte Ausländer (deren jeweilige Staatsangehörigkeit im erstinstanzlichen Straferkenntnis bezeichnet wu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von 4 Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der D Gastronomiegesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 7. Juni 1996 vi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (der belangten Behörde) vom 23. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer wie folgt (Namen wurden anonymisiert) bestraft: "Sie haben es als persönlich haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T-OEG mit Sitz in Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin wenigstens am 03.06.1997 im Gastgewerbebetrieb in Wien, F-Gasse 2 1... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 27. Oktober 1999 war hinsichtlich des Beschwerdeführers das Verwaltungsstrafverfahren wegen des Vorwurfes, er habe als persönlich haftender Gesellschafter einer OEG entgegen § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG vier Ausländer in einem näher angeführten Zeitraum beschäftigt, gemäß § 45 Abs. 1 Z. 2 VStG eingestellt. Mit dem mit der vorliegenden Beschwerde angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungsse... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. März 2000 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachnahme auf die aus dem erstinstanzlichen Straferkenntnis unverändert übernommenen Spruchteile - der Begehung von sechs Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsfüh... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 23. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft (Namen wurden anonymisiert): "Sie haben vom 22. 2. bis 27. 2.1998 in Th. die beiden tschechischen Staatsbürger S. und V. in Ihrem Betrieb beschäftigt, ohne dass eine Beschäftigungsbewilligung erteilt oder eine Anzeigenbestätigung, eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt war. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer - unter Bedachtnahme auf die aus dem erstinstanzlichen Straferkenntnis unverändert übernommenen Spruchteile - der Begehung zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe zwei näher bezeichnete polnische S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer ist persönlich haftender Gesellschafter einer OEG. Mit dem Vorbringen, für die Einstellung von Personal sei ein anderer persönlich haftender Gesellschafter der OEG zuständig und ein entsprechendes Kontrollsystem sei eingerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Ausführungen zur Strafbemessung. Schlagworte Ermessen besondere Rechtsgebiete
Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform European Case Law Identif... mehr lesen...