Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 10. Wiener Gemeindebezirk vom 10. Februar 1993 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt bestraft: "Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1991 der F Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien im Rahmen derer Gewerbeberechtigung mit Standort in Wien 10, K-Gasse, am 20.11.1992, au... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 10. Wiener Gemeindebezirk vom 10. Februar 1993 wurde die Beschwerdeführerin wie folgt bestraft: "Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1991 der F Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien im Rahmen derer Gewerbeberechtigung mit Standort in Wien 10, K-Gasse, am 20.11.1992, au... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 10. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer (über Anzeige des Arbeitsamtes Mistelbach) in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma M Ges.m.b.H. mit Sitz in P schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß die ausländischen Arbeitskräfte L am 5. und am 7. sowie vom 8. bis 22. April 1993 und Herr O in der Zeit vom 5. bis 15. sowie vom 16. bis 22. April 1993 auf der Baustelle P, S-Straße, als Arbeitnehme... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistratischen Bezirksamtes für den 10. Wiener Gemeindebezirk vom 11. Februar 1993, der Beschwerdeführerin eigenhändig zugestellt am 12. Februar 1993, wurde diese zur Rechtfertigung hinsichtlich des Vorwurfs aufgefordert, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinn des § 9 Abs. 1 VStG 1991 der F GmbH zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft als Arbeitgeber (Beschäftiger im Sinne des § 3 Abs. 3 Arbe... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistratischen Bezirksamtes für den 10. Wiener Gemeindebezirk vom 11. Februar 1993, der Beschwerdeführerin eigenhändig zugestellt am 12. Februar 1993, wurde diese zur Rechtfertigung hinsichtlich des Vorwurfs aufgefordert, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene im Sinn des § 9 Abs. 1 VStG 1991 der F GmbH zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft als Arbeitgeber (Beschäftiger im Sinne des § 3 Abs. 3 Arbe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Abweisung seiner Berufung der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) iVm § 3 Abs. 1 AuslBG dahingehend schuldig erkannt, er habe als Inhaber der Firma W., und somit als Arbeitgeber, vier namentlich genannte Ausländerinnen am 29. Juni 1993 mit Feldarbeiten beschäftigt, ohne daß ihm für diese Ausländerinnen eine Beschäftigungsbewilligung erteilt gewesen sei ode... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 24. März 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Geldstrafe von S 30.000,--, im Nichteinbringungsfalle einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 30 Tagen sowie einem Kostenbeitrag von S 3.000,-- bestraft, weil er es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma M Gesellschaft mbH mit dem Sitz in P, S-Str... mehr lesen...
Nach der unbestrittenen Aktenlage wurden von zwei Organen des Landesarbeitsamtes Wien am 26. November 1992 drei namentlich genannte ausländische Staatsbürger (jugoslawischer, slowenischer und kroatischer Staatszugehörigkeit) in Wien 14 bei der Durchführung von Verfliesungsarbeiten bzw. beim Verlegen von Steinplatten angetroffen, ohne daß eine gültige Beschäftigungsbewilligung, ein Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis vorlag. Einer der Genannten machte keinerlei Angaben über Bes... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis, in einem arbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt in Ansehung eines unberechtigt beschäftigten Ausländers ist insbesonders anzunehmen, wenn die inkriminierten Tathandlungen in zeitlich nicht weit auseinanderliegenden Fällen, jeweils im örtlichen N... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231 ;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/07 94/09/0321 2 Stammrechtssatz Da das AuslBG seit der Nov BGBl 1988/231 für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung aufstellt, kann auf dem Boden dieser geänderten Rechtslage nur noch in Ansehung eines ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0369 96/09/0370 Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0390 E 18. März 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stamm... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche R... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090069.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs3;AuslBG §2 Abs3 litc;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Der Einsatz überlassener Arbeitskräfte zur Arbeitsleistung für betriebseigene Aufgaben ist gemäß § 2 Abs 3 lit c AuslBG iVm § 3 Abs 3 AÜG als Beschäftigung iSd AuslBG zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §51e Abs1;
Rechtssatz: Geht die belBeh davon aus, die vom Besch zu seiner Entlastung angebotenen Zeugen (der Besch hat sich darauf berufen, die Beschäftigung der Ausländer sei durch ein Mißverständnis trotz eines generell funktionierenden Kontrollsystems ohne... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1
(hier: Tätigkeiten wie Unkraut jäten, Strohmatten gleichrichten
usw) Stammrechtssatz Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/03/18 96/09/0184 1 Stammrechtssatz Zivilrechtliche und steuerrechtliche Betrachtungen vermögen nichts daran zu ändern, daß der Ausländer in einem nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen Verhältnis verwendet wurde... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis, in einem arbe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis, in einem arbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Ein fortgesetztes Delikt in Ansehung eines unberechtigt beschäftigten Ausländers ist insbesonders anzunehmen, wenn die inkriminierten Tathandlungen in zeitlich nicht weit auseinanderliegenden Fällen, jeweils im örtlichen N... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0369 96/09/0370 Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0390 E 18. März 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stamm... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0369 96/09/0370 Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0390 E 18. März 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stamm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Hard zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die Ausländerin M (geb. 6.2.1970) im Zeitraum 24. Juni 1993 bis 11.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Auch bei Bestehen einer Rechtsunsicherheit über die Zulässigkeit der Beschäftigung eines Ausländers während des angelasteten Tatzeitraumes ist der Arbeitgber nicht dazu berechtigt, sich ohne Einholung entsprechender Auskünfte bei der Bewilligungs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Hard zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die Ausländerin M (geb. 6.2.1970) im Zeitraum 24. Juni 1993 bis 11.... mehr lesen...