Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Auch bei Bestehen einer Rechtsunsicherheit über die Zulässigkeit der Beschäftigung eines Ausländers während des angelasteten Tatzeitraumes ist der Arbeitgber nicht dazu berechtigt, sich ohne Einholung entsprechender Auskünfte bei der Bewilligungs... mehr lesen...
Über Anzeige der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 29. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer nach (erfolgloser) Aufforderung zur Rechtfertigung mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 3. Bezirk in Wien vom 4. November 1994 der Begehung von Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, für schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B Restaurantbetrieb und Handelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in W, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin den indischen Staatsangehörigen Rasphal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei
Beschreibung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090060.X01 Im RIS seit 20.11.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090350.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Über Anzeige der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 29. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer nach (erfolgloser) Aufforderung zur Rechtfertigung mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 3. Bezirk in Wien vom 4. November 1994 der Begehung von Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, für schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B Restaurantbetrieb und Handelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in W, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin den indischen Staatsangehörigen Rasphal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei
Beschreibung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090060.X01 Im RIS seit 20.11.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090350.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der M.T.S. zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in W als Arbeitgeber vom 17.08.1995 bis 22.8.1995 in Wien entgegen dem § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine ausländische Arbeitskraft, nämlich den Polen Pawel T (geb. 13.8.1973) al... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. April 1994 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von fünf Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der WLV Liegenschaft-Verwertung Gesellschaft m.b.H. & Co KG (mit dem Sitz der Geschäftsleitung in Wien) zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von 10 Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der WLV Liegenschaft-Verwertung Gesellschaft mbH & Co KG (mit dem Sitz der Geschäftsleitung in Wien) zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin 10... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 1. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der M Bauplanungs- und Sanierungsgesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 1.2.1993 in W eine ausländische Arbeitskraft, nämlich Stanislaw K zum Räumen von Schutt auf der Baustelle in Wien 6., Fillgraderg. 15 beschäftigt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090075.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090190.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0329 E 16. Dezember 1997
Rechtssatz: Aus der Abgabe einer Getränkesteuererklärung seitens des Ausländers kann nicht geschlossen werden, daß keine Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 AuslBG vorliegt. European C... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der M.T.S. zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in W als Arbeitgeber vom 17.08.1995 bis 22.8.1995 in Wien entgegen dem § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine ausländische Arbeitskraft, nämlich den Polen Pawel T (geb. 13.8.1973) al... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. April 1994 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von fünf Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der WLV Liegenschaft-Verwertung Gesellschaft m.b.H. & Co KG (mit dem Sitz der Geschäftsleitung in Wien) zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgebe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von 10 Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der WLV Liegenschaft-Verwertung Gesellschaft mbH & Co KG (mit dem Sitz der Geschäftsleitung in Wien) zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin 10... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 1. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der M Bauplanungs- und Sanierungsgesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 1.2.1993 in W eine ausländische Arbeitskraft, nämlich Stanislaw K zum Räumen von Schutt auf der Baustelle in Wien 6., Fillgraderg. 15 beschäftigt ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450 ;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450 ; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0329 E 16. Dezember 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 3 Stammrechtssatz Das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AAV;ABGB §1175;ASchG 1972 §31 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §9;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 93/18/0230 1
(hier: Bestrafung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG). Stammrechtssatz Arbeitsgemeinschaften si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090075.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090190.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0329 E 16. Dezember 1997
Rechtssatz: Aus der Abgabe einer Getränkesteuererklärung seitens des Ausländers kann nicht geschlossen werden, daß keine Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 AuslBG vorliegt. European C... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450 ;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450 ; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0329 E 16. Dezember 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 3 Stammrechtssatz Das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AAV;ABGB §1175;ASchG 1972 §31 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §9;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 93/18/0230 1
(hier: Bestrafung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG). Stammrechtssatz Arbeitsgemeinschaften si... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...