RS Vwgh 1998/3/18 96/09/0313

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Veröffentlicht am 18.03.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3 Abs3;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Ein fortgesetztes Delikt in Ansehung eines unberechtigt beschäftigten Ausländers ist insbesonders anzunehmen, wenn die inkriminierten Tathandlungen in zeitlich nicht weit auseinanderliegenden Fällen, jeweils im örtlichen Nahebereich, hinsichtlich derselben Personen der unberechtigt beschäftigten Ausländer und jeweils unter Inanspruchnahme desselben Arbeitskräfteüberlassers begangen werden, sodaß diese gleichartigen Einzelhandlungen und die sich wiederholenden Angriffe auf ein identes (aber nicht höchst persönliches) Rechtsgut (nämlich den inländischen Arbeitsmarkt) auch das Vorliegen eines innerbetrieblichen Gesamtkonzeptes, nämlich den Geschäftsbetrieb zumindest teilweise auf eine konsenslose Beschäftigung von Ausländern abzustellen, auch in objektiver Hinsicht indizieren (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087, VwSlg 10692 A/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090313.X04

Im RIS seit

05.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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