Mit Straferkenntnis vom 7. April 1995 verhängte die Bezirkshauptmannschaft als Behörde erster Instanz über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 120 Stunden), weil sie es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der S-GesmbH in M, es zu vertreten habe, daß die slowakische Staatsangehörige Gabriela H. in der Zeit vom 5. April 1994 bis 11. Juli 1994 von der S-GesmbH im Gasthof in M, ehemals Gasthaus H, als Serviererin mit Inkasso beschäftigt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;StPO 1975 §252;VStG §23;VwRallg;
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG sind nicht die Bestimmungen der StPO, sondern jene des VStG anzuwenden; eine analoge Anwendung des § 252 StPO ist ausgeschlossen. Schlagworte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §45 Abs2;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/09/0035
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090034.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;AVG §45 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090090.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 7. April 1995 verhängte die Bezirkshauptmannschaft als Behörde erster Instanz über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 120 Stunden), weil sie es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der S-GesmbH in M, es zu vertreten habe, daß die slowakische Staatsangehörige Gabriela H. in der Zeit vom 5. April 1994 bis 11. Juli 1994 von der S-GesmbH im Gasthof in M, ehemals Gasthaus H, als Serviererin mit Inkasso beschäftigt... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;MRK Art6 Abs1;VStG §51e; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/09/0209 1
(hier: Bei behaupteter Verwendung des Ausländers als
Ferialpraktikant - wie schon in den vergangenen Jahren - wobei
eine Bestätigung der Hotelfachschule, die Kopie einer
Krankenversicherungspolizze und eine zeitli... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;StPO 1975 §252;VStG §23;VwRallg;
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG sind nicht die Bestimmungen der StPO, sondern jene des VStG anzuwenden; eine analoge Anwendung des § 252 StPO ist ausgeschlossen. Schlagworte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §45 Abs2;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/09/0035
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090034.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;AVG §45 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090090.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;MRK Art6 Abs1;VStG §51e; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/09/0209 1
(hier: Bei behaupteter Verwendung des Ausländers als
Ferialpraktikant - wie schon in den vergangenen Jahren - wobei
eine Bestätigung der Hotelfachschule, die Kopie einer
Krankenversicherungspolizze und eine zeitli... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit dem hg. Erkenntnis vom 7. September 1995, Zl. 94/09/0336, im Umfang der Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens hinsichtlich der Beschäftigung des polnischen Staatsangehörigen Tadeusz Czopek aufgehobenen Bescheid vom 10. Oktober 1994 ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 30. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt I. der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a (in Verbindung mit § 3 Abs. 1) Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, er habe einen namentlich genannten jugoslawischen Staatsangehörigen im Zeitraum 4. August 1995 bis 18. August 1995 während der im einzelnen bezeichneten Ta... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;StGB §34 Z15;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/21 93/09/0423 15 Stammrechtssatz Hat der Beschuldigte alle Steuern und Abgaben für die - von ihm unerlaubterweise beschäftigten - Ausländer vollständig entrichtet und ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Liegt eine VERWENDUNG des Ausländers iSd § 2 Abs 2 AuslBG in einem Abhängigkeitsverhältnis vor, das typischerweise dem Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet, ist von einer der Bewilligungspflicht nach dem AuslBG unterworfenen Beschäftigung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 4 Stammrechtssatz Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199709... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit dem hg. Erkenntnis vom 7. September 1995, Zl. 94/09/0336, im Umfang der Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens hinsichtlich der Beschäftigung des polnischen Staatsangehörigen Tadeusz Czopek aufgehobenen Bescheid vom 10. Oktober 1994 ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 30. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer unter Spruchpunkt I. der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a (in Verbindung mit § 3 Abs. 1) Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, er habe einen namentlich genannten jugoslawischen Staatsangehörigen im Zeitraum 4. August 1995 bis 18. August 1995 während der im einzelnen bezeichneten Ta... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;StGB §34 Z15;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/21 93/09/0423 15 Stammrechtssatz Hat der Beschuldigte alle Steuern und Abgaben für die - von ihm unerlaubterweise beschäftigten - Ausländer vollständig entrichtet und ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Liegt eine VERWENDUNG des Ausländers iSd § 2 Abs 2 AuslBG in einem Abhängigkeitsverhältnis vor, das typischerweise dem Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet, ist von einer der Bewilligungspflicht nach dem AuslBG unterworfenen Beschäftigung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 4 Stammrechtssatz Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199709... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 25. November 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es lt. Strafanträgen des Landesarbeitsamtes Steiermark vom 6.8. und 15.9.1993 als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "Schloß F" mit dem Sitz in G und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers zu verantworten, daß nachstehend... mehr lesen...
Über Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien vom 18. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin mit Schreiben des Magistratischen Bezirksamtes der Stadt Wien vom 20. August 1992, ihr zugestellt am 26. August 1992, zur Rechtfertigung aufgefordert. Diese Aufforderung hat folgenden Wortlaut: "Es wird Ihnen zur Last gelegt, daß Sie als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der EP-GesmbH in W, dafür verantwortlich sind, daß diese Gesellschaft a... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 8. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der A Bauprojektierung Gesellschaft m.b.H. (idF A. GmbH) zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit dem Sitz in W 3 1) am 27.9.1992 und 2) am 4.10.1992 in W, W-Stra... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 4. Oktober 1994 beim Arbeitsamt Feldkirch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Ausländer Zeynel Oytun als "Barman". Über die Staatsangehörigkeit dieses Ausländers enthielt der Antrag (der Beschwerdeführerin) keine Angaben. Mit Bescheid vom 7. November 1994 lehnte das Arbeitsamt Feldkirch die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen Zeyne... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §16;VStG §19 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Hat die belBeh richtigerweise für jeden bestraften Ausländer eine eigene Strafe verhängt, ist daher auch gem § 16 VStG eine eigene Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21 Abs2;AuslBG §21 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob sich die Tätigkeit eines Ausländers als Beschäftigung iSd AuslBG darstellt, kommt es nicht auf das rechtliche Dürfen und die eventuell nicht gegebene zivilrechtliche Gültigkeit von Arbeitsverträgen, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt an; bei der... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 25. November 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es lt. Strafanträgen des Landesarbeitsamtes Steiermark vom 6.8. und 15.9.1993 als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "Schloß F" mit dem Sitz in G und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers zu verantworten, daß nachstehend... mehr lesen...