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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1 (hier: Tätigkeiten wie Unkraut jäten, Strohmatten gleichrichten usw)Stammrechtssatz
Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen (hier: Eisenverlegungsarbeiten bzw Armierungsarbeiten) kein selbständiges Werk darstellen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995090239.X01Im RIS seit
20.11.2000