Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs1;AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Der Begriff des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses in § 2 Abs 2 lit b AuslBG ist nicht anders als in anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu verstehen. Demnach ist für die Qualifikation eines Arbeitsverhältnisses ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 6 Stammrechtssatz Es müssen nicht alle Kriterien, die an sich zur Bestimmung der Arbeitnehmerähnlichkeit wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit in konkreten Einzelfällen möglicherweise ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 4 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, derentwegen eine Person, die im Auftrag und für Rechnung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1 lita idF 1990/450;AuslBG §2 Abs2 litb idF 1990/450;AuslBG §2 Abs4 idF 1993/502;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §29;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0137 1 Stammrechtssatz Sowohl für eine Beschäftigung gemäß § 2 Abs 2 lit a als auch gemäß § 2 Abs 2 lit b AuslBG ist die Entgeltlichkei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 5 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist der "organisatorische" Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, und nicht, ob die arbeitnehmerähnliche Person... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe am 13. Dezember 1992 zwei namentlich genannte Ausländer (beide Staatsangehörige der CSFR) auf dem Areal des Martinschlosses in Klosterneuburg (M-Straße 34-36) als Arbeitgeber beschäftigt, ohne daß fü... mehr lesen...
Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten und nach erstinstanzlichen Ermittlungen wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt W, vom 8. Juni 1995 schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der K-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in W, als Arbeitgeber am 21. März 1995 auf der Baustelle in W, S-Gasse, entgegen dem § 3 des... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/09 95/09/0200 1 Stammrechtssatz Von der vom Bfr beantragten mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 39 Abs 2 Z 6 VwGG abgesehen werden, da der Anforderung des Art 6 MRK durch die Durchführung einer öffentl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe am 13. Dezember 1992 zwei namentlich genannte Ausländer (beide Staatsangehörige der CSFR) auf dem Areal des Martinschlosses in Klosterneuburg (M-Straße 34-36) als Arbeitgeber beschäftigt, ohne daß fü... mehr lesen...
Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten und nach erstinstanzlichen Ermittlungen wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt W, vom 8. Juni 1995 schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der K-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in W, als Arbeitgeber am 21. März 1995 auf der Baustelle in W, S-Gasse, entgegen dem § 3 des... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1993/09/02 92/09/0322 4 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, derentwegen eine Person, die im Auftrag und für Rechnung e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/09 95/09/0200 1 Stammrechtssatz Von der vom Bfr beantragten mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 39 Abs 2 Z 6 VwGG abgesehen werden, da der Anforderung des Art 6 MRK durch die Durchführung einer öffentl... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1993/09/02 92/09/0322 4 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, derentwegen eine Person, die im Auftrag und für Rechnung e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 4. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Bei der Kontrolle durch das Landesarbeitsamt Steiermark am 28.10.92 von 13.45 Uhr bis 15.00 Uhr in K auf der Baustelle A-Gasse wurde festgestellt, daß Sie als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9(1) VStG und als zur Vertretung nach außen hin berufenes Organ der Fa. P GesmbH nachangeführte ausländische Staatsbürger beschäftigt haben, obwohl Si... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2 Z3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die organisatorische Eingliederung von Arbeitskräften in den Betrieb eines Werkbestellers ist gemäß § 4 Abs 2 Z 3 AÜG nur EIN mögliches Merkmal der Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften; auch wenn keine derartige organisatorische Eingli... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 4. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Bei der Kontrolle durch das Landesarbeitsamt Steiermark am 28.10.92 von 13.45 Uhr bis 15.00 Uhr in K auf der Baustelle A-Gasse wurde festgestellt, daß Sie als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9(1) VStG und als zur Vertretung nach außen hin berufenes Organ der Fa. P GesmbH nachangeführte ausländische Staatsbürger beschäftigt haben, obwohl Si... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2 Z3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die organisatorische Eingliederung von Arbeitskräften in den Betrieb eines Werkbestellers ist gemäß § 4 Abs 2 Z 3 AÜG nur EIN mögliches Merkmal der Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften; auch wenn keine derartige organisatorische Eingli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. September 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Arbeitgeberin H-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft (mit dem Sitz in Wien) am 10. September 1992 auf ihrer Baustelle in Wien XVII, P... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 9. Dezember 1992 wegen unberechtigter Beschäftigung von vier namentlich genannten Ausländern (§ 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b iVm § 18 Ausländerbeschäftigungsgesetz, in der Folge: AuslBG) zu Geldstrafen von jeweils S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils fünf Tage) verurteilt. Aufgrund der dagegen erhobenen Berufung bestätigte die belangte Behörde mit Erkenntnis vom 18. März 1994 die erstinstan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §37;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995090332.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. September 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Arbeitgeberin H-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft (mit dem Sitz in Wien) am 10. September 1992 auf ihrer Baustelle in Wien XVII, P... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 9. Dezember 1992 wegen unberechtigter Beschäftigung von vier namentlich genannten Ausländern (§ 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b iVm § 18 Ausländerbeschäftigungsgesetz, in der Folge: AuslBG) zu Geldstrafen von jeweils S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils fünf Tage) verurteilt. Aufgrund der dagegen erhobenen Berufung bestätigte die belangte Behörde mit Erkenntnis vom 18. März 1994 die erstinstan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 litb;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/20 94/09/0377 4 Stammrechtssatz Durch die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, bzw aus dem illegalen Inanspruchnehmen von Leistungen solcher Arbeitskräfte ist jedenfalls in Österreich Kapital zu schlagen, was auch regelmäßig der A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;B-VG Art130 Abs2;VStG §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0082 2 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Dauer der unerlaubten Beschäftigung des Ausländers (hier: ca 7 Monate) hat die Behörde - b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §37;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995090332.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;B-VG Art130 Abs2;VStG §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0082 2 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Dauer der unerlaubten Beschäftigung des Ausländers (hier: ca 7 Monate) hat die Behörde - b... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der P-Ges.m.b.H. nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1991, die zur Ausübung des Gewerbes "Zimmer- und Gebäudereiniger" im Standort Wien 1, H-Straße 3, berechtigt ist, zu verantworten, daß diese Gesellschaft - entgegen der Bestimmung des § 3 Abs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der P-Ges.m.b.H. nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1991, die zur Ausübung des Gewerbes "Zimmer- und Gebäudereiniger" im Standort Wien 1, H-Straße 3, berechtigt ist, zu verantworten, daß diese Gesellschaft - entgegen der Bestimmung des § 3 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/09/0301 1 Stammrechtssatz Der Tatzeitpunkt einer Übertretung des § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist mit der Angabe des Kalendertages ausreichend bestimmt angegeben. Gerade die Umschreibung der Tatzeit mit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/09/0301 1 Stammrechtssatz Der Tatzeitpunkt einer Übertretung des § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist mit der Angabe des Kalendertages ausreichend bestimmt angegeben. Gerade die Umschreibung der Tatzeit mit d... mehr lesen...