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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Geht die belBeh davon aus, die vom Besch zu seiner Entlastung angebotenen Zeugen (der Besch hat sich darauf berufen, die Beschäftigung der Ausländer sei durch ein Mißverständnis trotz eines generell funktionierenden Kontrollsystems ohne sein Wissen erfolgt) seien nicht einzuvernehmen gewesen, da sich aus den Umständen des Beschwerdefalles ergeben habe, daß im vom Besch vertretenen Unternehmen "ein Kontrollsystem einfach nicht existiert haben kann", so ist diese Überlegung eine unzulässige antizipative Beweiswürdigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090287.X01Im RIS seit
20.11.2000