Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht in der Sache eine Entscheidung des Erstgerichtes über die Abweisung des Antrages des Kindesvaters hinsichtlich der Ausübung des Besuchsrechtes. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig ist. Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht in der Sache eine Entscheidung des Erstgerichtes über die Abweisung des Antrages des Kindesvaters hinsichtlich d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 23. Juli 2003 verstorbenen Josef L*****, über den Revisionsrekurs der Erben 1. Edith J*****; 2. Josef L*****; und 3. Kurt L*****, sämtliche vertreten durch Dr. Franz Leopold, öffentlicher No... mehr lesen...
Norm: FBG §24FBG §25 Abs2HGB §8
Rechtssatz: Die sofortige Umwandlung ipso iure im Sinne des § 25 Abs 2 FBG erfolgt jedenfalls dann, wenn die Personengesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist und ihr Gewerbe etwa auf Grund einer Verpachtung aufgibt. Die Eintragung als Offene Erwerbsgesellschaft oder Kommanditerwerbsgesellschaft setzt eine entsprechende Antragstellung voraus. Das Firmenbuchgericht hat, wenn es vom Verlust der Vollkaufmannschaft ... mehr lesen...
Begründung: Geschäftszweig der Kommanditgesellschaft ist der Betrieb einer Apotheke. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Erstrevisionsrekurswerber, der die Kommanditgesellschaft seit 10. 8. 2004 auch selbstständig vertritt; der Zweitrevisionsrekurswerber ist Kommanditist mit einer Vermögenseinlage in Höhe von 1.000 EUR. Am 24. 8. 2005 beantragten Mag. pharm. Dr. Kurt G***** und die Kommanditgesellschaft die Eintragung der Kurapotheke *****, Pächter Mag. pharm. Dr. Kurt G***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Salwa B*****, vertreten durch Mag. Andrea Willmitzer, Rechtsanwältin in Baden als Verfahrenshelferin, wider den Antragsgegner DI Abder-Razzak Hani S*****, vertreten durch Mag. Georg Rupprecht,... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand dieses und vier weiterer Zwangsstrafenverfahren gegen die Gesellschaft und ihre beiden Geschäftsführer ist die Offenlegung der Jahresabschlüsse für die Jahre 1998 bis 2002. Das Erstgericht verhängte zunächst angedrohte Zwangsstrafen über die beiden Geschäftsführer. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidungen. Rechtliche Beurteilung 1. Der außerordentliche Revisionsrekurs macht in seiner „Zulassungsbeschwerde" geltend, das Rekursge... mehr lesen...
Begründung: Der siebenjährige Josef und die sechsjährige Julia zogen gemeinsam mit ihrer Mutter Ende Mai 2004 aus der ehelichen Wohnung aus. Nach der am 4. 5. 2005 erfolgten Scheidung der Ehe ihrer Eltern verblieben die Kinder in der Obsorge der Mutter. 1) Zum Revisionsrekurs des Vaters im Verfahren über die Festsetzung des Kindesunterhalts: Der unterhaltspflichtige Vater ist geschäftsführender Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Feststellungen zur Höhe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen W***** GmbH, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihres Geschäftsführers Ral... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verhängung von Zwangsstrafen gegen alle Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist sachlich gerechtfertigt und führt weder zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung von Gesellschaften mit mehreren Geschäftsführern noch übt das Gericht damit einen unverhältnismäßigen Zwang aus (stRsp 6 Ob 14/00b; 6 Ob 207/05t; RIS-Justiz RS0115833, RS0113283, RS0113282, RS0113285). Ob die jedem Geschäftsführer aufe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ausmessung der Zwangsstrafe hängt grundsätzlich von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (RIS-Justiz RS0115833). Sind - wie im vorliegenden Fall - mehrere handlungspflichtige Personen vorhanden, so ist nach einhelliger Auffassung - unabhängig von einer allfälligen, nur im Innenverhältnis wirkenden Resortverteilung (Schenk in Straube, HGB³ I 129; G. Kodek in Kodek/Nowotny/Umfahrer, FBG § 24 Rz 29; ecolex 2001/80 =... mehr lesen...
Begründung: Im beim Landesgericht Leoben geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die I***** GmbH eingetragen. Geschäftsführer sind Dipl. Ing. Harald H***** und Dipl. Ing. Rezvanollah G*****. Stichtag für den Jahresabschluss war ursprünglich der 31. Dezember. Bis einschließlich 2000 reichte die Gesellschaft auch den Jahresabschluss jeweils zum 31. 12. zum Firmenbuch ein. Am 27. 9. 2002 reichte der Geschäftsführer Dipl. Ing. Harald H***** hingegen einen Jahresabschluss für die Zeit vom 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §18AußStrG 2005 §51AußStrG 2005 §52 Abs1FBG §24MUGB §283
Rechtssatz: Das Rekursgericht muss selbst bei Vorliegen eines (ausdrücklichen) Antrags einer Partei auf Durchführung einer mündlichen Rekursverhandlung diese nicht zwingend vornehmen; auch in diesem Fall fällt die Beurteilung der Notwendigkeit einer solchen mündlichen Rekursverhandlung allein in das pflichtgemäße Ermessen des Rekursgerichts. Das gilt selbst dann, wenn e... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährigen Kinder Barbara G*****, Marie-Therese G*****, Helene G*****, Alois G*****, begehrten von ihrem Vater DI Dr. Alois G***** beginnend ab 1. 1. 2005 die Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von: für Barbara 675 Euro für Marie-Therese 585 Euro und ab 1. 4. 2005: 675 Euro für Helene 450 Euro für Alois 450 Euro Der Vater bewertete die seinen Kindern - durch Bereitstellung der Wohnmöglichkeit erbrachten - Naturalleistungen mit 100 Euro je Kind und erachte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 9. 2003 verhängte das Erstgericht über die Geschäftsführer Manfred und Hannelore D***** Geldstrafen von je 1.600 EUR, weil den Aufforderungen zur Offenlegung der Unterlagen gemäß §§ 277 ff HGB für das Geschäftsjahr 2000/2001 nicht entsprochen wurde. Der Vorstellung der Geschäftsführer gab das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 10. 2003 nicht Folge. Am 31. 10. 2003 erhoben die Geschäftsführer dagegen Rekurs, dem mit Beschluss des Rekursgerichts vom ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Senat hat in einer Reihe von Vorentscheidungen aus dem gebotenen stufenweisen Vorgehen zur Erzwingung der Offenlegung und dem primären (nach Meinung des Verfassungsgerichtshofs zu G 60/99 sogar ausschließlichen) Beugezweck der Zwangsstrafen das Prinzip des gelindesten Mittels abgeleitet (6 Ob 177/00y, 6 Ob 275/00h; 6 Ob 41/02a uva). Diesem Prinzip folgend hat er in Fällen der ersten Verhängung - wie hier - Zwangsstrafen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 15 Abs 1 FBG ist die Zulässigkeit der Anfechtung von Verfügungen des Firmenbuchgerichts nach § 9 AußStrG zu beurteilen (6 Ob 121/00p mwN). Gemäß § 9 Abs 1 AußstrG kann Rekurs erheben, wer sich durch die Verfügung der ersten Instanz über den Gegenstand der Gerichtsbarkeit außer Streitsachen beschwert erachtet. Es steht das Rekursrecht jedem zu, dessen rechtlich geschützte Interessen, das heißt ein subjektives Rec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte die damaligen Geschäftsführer der Gesellschaft Janet K***** und Franz N***** vergeblich auf, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1998 einzureichen und verhängte mit Beschluss vom 21. 6. 2000 über die Geschäftsführer die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss. Der Oberste Gerichtshof gab mit Beschluss vom 29. 11. 2001, 6 Ob 201/01d, dem Revisionsrekurs der Gesellschaft, ihres Geschäftsführers Franz N... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 8. 2000 verhängte das Firmenbuchgericht über die damaligen Vorstandsmitglieder Manfred D***** und Helmuth S***** wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 28. 2. 1999 die zuvor angedrohte Zwangsstrafe von je 50.000 S unter Androhung einer weiteren Zwangsstrafe von je 50.000 S und der Veröffentlichung der Strafverhängung für den Fall der Nichtvorlage des Jahresabschlusses binnen zwei Monaten ab Rechtskraft des Strafbeschlusses. Das Rekursgericht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zu der von den Vorinstanzen abgelehnten Unterbrechung des Verfahrens und zu dem an den Obersten Gerichtshof gerichteten Unterbrechungsantrag: Ansuchen anderer Gerichte um Vorabentscheidung des EuGH entfalten keine Bindungswirkung. § 90a GOG bindet nur das anfragende Gericht (Schragel in Fasching, Zivilprozessgesetze2 Rz 5 zu § 190 ZPO; RIS-Justiz RS0114648). Ansuchen anderer Gerichte um Vorabentscheidung des EuGH entfalt... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse nach Scheidung der Ehe der Streitteile mit Urteil vom 28. März 2001. Im Scheidungsverfahren hatten die Parteien am 28. März 2001 einen Vergleich geschlossen, mit dem der Frau (Antragstellerin und Revisionsrekursgegnerin) das Optionsrecht auf eine Liegenschaft mit dem während aufrechter Ehe gemeinsam benutzten Wohnhaus (EZ 590) eingeräumt wurde, dies unter Zugrundelegung ... mehr lesen...
Norm: FBG §11FBG §17FBG §24GmbHG §26
Rechtssatz: 1. Die Anmeldungspflicht des Gesellschafterwechsels einer Gesellschaft mbH (§ 26 Abs 1 GmbHG) ist mit Zwangsstrafen nach § 24 FBG durchzusetzen. Bei unvollständiger Anmeldung ist vor der Verhängung einer Zwangsstrafe ein Verbesserungsauftrag zu erteilen. 2. Die vereinfachte Anmeldung eines Gesellschafterwechsels (§ 11 FBG) kann auch durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt erfolgen. Die vorzuleg... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist die Gesellschaft mbH mit einem zur Hälfte eingezahlten Stammkapital von 500.000 S und der Maria A. I***** als Geschäftsführerin und DI Dr. Karl B***** als Alleingesellschafter eingetragen. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die von den Vorinstanzen gemäß § 24 FBG über die Geschäftsführerin verhängte Zwangsstrafe von 300 EUR, weil trotz wiederholter Verbesserungsaufforderungen die Anmeldung des Wechsels von Gesellsc... mehr lesen...
An Bettina R*****: Schreiben des "Jürgen M*****, Rechtsanwalt, i.A. von Friedrich M*****, Postfach 210, A-1200 Wien", mit der Information über einen Preisgewinn, der anzufordern sei, samt einer Liste bisher ausbezahlter Gewinne; eine als "notarielle Gewinnbestätigung für Frau Bettina R*****" betitelte Mitteilung über ihren Gewinn bei "EVD/Friedrich M*****" und eine "Aktennotiz" von "Jürgen M*****" mit Aufforderung zur Abberufung des Gewinns bis 11. 3. 2002; an Elisabeth D*****: eine... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH. Das Erstgericht hatte sie mit Beschluss vom 10. 4. 2002 unter Androhung von Zwangsstrafen vergeblich aufgefordert, die für die Offenlegung des Jahresabschlusses - aufgestellt zum 30. 4. 2001 - erforderlichen Unterlagen binnen drei Wochen einzureichen. Es verhängte mit Beschluss vom 21. 5. 2002 die angedrohten Zwangsstrafen von je 700 EUR. Gleichzeitig forderte es die Geschäftsführer neuerlich unter An... mehr lesen...
Begründung: Das Stammkapital der Gesellschaft mbH beträgt 500.000 S. Die beiden Gesellschafter halten Stammeinlagen von 490.000 S und 10.000 S. Der Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Der Mehrheitsgesellschafter war selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Er erklärte seinen Rücktritt. Seine Löschung wurde am 8. 10. 2001 im Firmenbuch eingetragen. Seither hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer. Das Firmenbuchgericht erteilte den beiden Gesellschafter... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1BAO §132FBG §24HGB §283UGB §212
Rechtssatz: Der erhobene Einwand, die offen zu legenden Daten seien mittlerweile "obsolet" geworden, vermag eine erhebliche Rechtsfrage nicht zu begründen. Auch mehrere Geschäftsjahre zurückliegende Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sind keineswegs für jeden daran Interessierten hinfällig geworden. Wenn sie nicht mehr offengelegt werden müssten, führte diese Argumentation zu dem vom Gesetz... mehr lesen...
Begründung: Die in der angefochtenen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien behandelten Rekurse der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer betrafen Beschlüsse des Erstgerichts im Zusammenhang mit der Erzwingung der Jahresabschlüsse und der Konzernabschlüsse jeweils zum 28. 2. 1997, 1998 und 1999 (GZ 1 Fr 5525/98a, 1 Fr 1544/99f und 1 Fr 2960/00p betraf die Erzwingung der Jahresabschlüsse zu den genannten Abschlusstagen, die Geschäftszahlen 1 Fr 1801/99, 1 Fr 1804/99m und 1 Fr 295... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft sind trotz wiederholter Aufforderungen und Verhängung von Geldstrafen bis heute ihrer Pflicht zur Vorlage der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 1997/98, 1998/99 und 1999/00 nicht nachgekommen. Mit zwei Beschlüssen je vom 24. 7. 2000 verhängte das Erstgericht über jeden Geschäftsführer Zwangsstrafen, und zwar - wie angedroht - von jeweils je 20.000 S infolge Nichtvorlage einerseits des Jahresabschlusses 1997/98 (13 Fr 4335... mehr lesen...
Norm: FBG §24HGB §277HGB §283UGB §283 Abs4UGB §383 Abs4
Rechtssatz: Über den Antrag, auszusprechen, dass die im Erzwingungsverfahren verhängte Strafe nicht vollstreckt werden dürfe, hat das Firmenbuchgericht zu entscheiden. Entscheidungstexte 6 Ob 205/01t Entscheidungstext OGH 29.11.2001 6 Ob 205/01t 6 Ob 209/03h Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: FBG §24HGB §283
Rechtssatz: Aus dem gebotenen stufenweisen Vorgehen zur Erzwingung der Offenlegung und dem primären Beugezweck der Zwangsstrafen ist das Prinzip des gelindesten Mittels abzuleiten (so schon 6 Ob 177/00y, 6 Ob 275/00h). Entscheidungstexte 6 Ob 177/01z Entscheidungstext OGH 29.11.2001 6 Ob 177/01z Auch; Beisatz: Bleibt die Gesellschaft trotz Aufforderung (u... mehr lesen...