Norm
FBG §24Rechtssatz
Über den Antrag, auszusprechen, dass die im Erzwingungsverfahren verhängte Strafe nicht vollstreckt werden dürfe, hat das Firmenbuchgericht zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115862Im RIS seit
29.12.2001Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020