Norm: FBG §24IO §58 Z2UGB §283
Rechtssatz: Auf die Frage eines (auch) strafrechtlichen (repressiven) Charakters der Zwangsstrafe braucht nicht eingegangen zu werden, wenn die Gesellschaft ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Offenlegung, wenngleich erst nach der Entscheidung des Erstgerichts, ohnehin nachkam und somit ein über den Beugezweck hinausreichender Strafzweck gar nicht zum Tragen kommen konnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1FBG §24HGB §283UGB §283
Rechtssatz: Die Ausmessung der Zwangsstrafe hängt grundsätzlich von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (so schon 6 Ob 306/00v). Entscheidungstexte 6 Ob 215/01p Entscheidungstext OGH 29.11.2001 6 Ob 215/01p 6 Ob 201/01d Entscheidungstext OGH 29.11.2001 6 Ob 201/01d ... mehr lesen...
Norm: FBG §24HGB §277HGB §283
Rechtssatz: Für die Verhängung der Höchststrafe schon bei der Erstverhängung müssen besondere
Gründe: für die Einschätzung vorliegen, dass nur die sofortige Ausschöpfung des Strafrahmens und die Androhung der Wiederholung der Höchststrafe den Druck ausüben könnten, den die stufenweise zu verhängenden Beugemittel erzeugen sollen, damit der gesetzlichen Offenlegungspflicht entsprochen wird. Entsche... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 13. 4. 2000 vergeblich auf, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1999 einzureichen und verhängte mit weiterem Beschluss vom 24. 8. 2000 die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S. Anträge der Gesellschaft und ihrer Vorstandsmitglieder auf Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte das Erstgericht davor bereits zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 19. 9. 2000... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit Beschluss vom 10. 4. 2000 die Geschäftsführer vergeblich aufgefordert, den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH zum 28. 2. 1999 einzureichen. Es verhängte mit Beschluss vom 24. 8. 2000 über die beiden Geschäftsführer die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer nicht Folge (P. 1b der Rekursentscheidung; mit den weiteren Teilen der Rekursentschei... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft mbH hatte zwei kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführer. Sie wurden mit Beschluss des Erstgerichtes vom 23. 3. 2000 unter Androhung einer Zwangsstrafe von je 10.000 S vergeblich aufgefordert, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1998 binnen zwei Wochen beim Firmenbuchgericht einzureichen. Das Erstgericht verhängte über die beiden Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von je 10.000 S und forderte sie unter Androhung einer weiteren Zwangsstrafe von je 50.00... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit Beschluss vom 29. 12. 1999 die Geschäftsführer unter Androhung einer Zwangsstrafe von je 10.000 S aufgefordert, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1999 einzureichen. Die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer beantragten daraufhin die Einholung eines Vorabentscheidungsersuchens, dem das Erstgericht mit Beschluss vom 5. 5. 2000 (ON 3) nicht entsprach. Gleichzeitig forderte es die Geschäftsführer neuerlich auf, den Jahresabschluss binnen zwei Woche... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte die damaligen Geschäftsführer der Gesellschaft mit Beschluss vom 8. 3. 1999 vergeblich auf, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1998 einzureichen und verhängte mit Beschluss vom 21. 6. 2000 über die Geschäftsführer die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S (ON 14). Schon zuvor hatte das Erstgericht am 23. 3. 2000 Anträge der Gesellschaft und ihrer Vorstandsmitglieder auf Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zurückgew... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 13. 4. 2000 vergeblich auf, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1999 einzureichen und verhängte mit Beschluss vom 24. 8. 2000 über die damaligen Vorstandsmitglieder die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S (ON 3). Am 19. 9. 2000 wies es die Anträge, dem Rekurs gegen die Strafverhängung aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und die Zwangsstrafe auf je 2.000 S herabzusetzen, ab (ON 5... mehr lesen...
Begründung: Das Firmenbuchgericht verhängte über zwei Geschäftsführer der Gesellschaft mbH, die der Aufforderung nicht nachgekommen waren, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1998 beim Firmenbuchgericht einzureichen, die angedrohten Zwangsstrafen von je 10.000 S. Der Jahresabschluss wurde am 14. 7. 2000, also erst nach Erlassung des Strafbeschlusses eingereicht. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer nur hinsichtlich des einen zum Zeitpunkt der St... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes Wels unter FN ***** eingetragenen E*****, deren Stammkapital 30,000.000 S beträgt und zur Gänze geleistet ist. Nach der Bekanntgabe der Größenmerkmale zur Einordnung in die Größenklassen nach § 221 Abs 1 bis 3 HGB für das Geschäftsjahr 1997 handelt es sich um eine große Gesellschaft mbH. Die Revisionsrekurswerber sind Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes Wels unter ... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 28. Februar. Nachdem die Geschäftsführer der Aufforderung des Firmenbuchgerichtes zur Offenlegung des Jahresabschlusses und Bekanntgabe der Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997/1998 nicht entsprochen haben, verhängte das Erstgericht mit Beschlüssen vom 21. 4. 1999 über die Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von 10.000 S. Die Beschlüsse erwuchsen in... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt ist die von Rosa S***** (in der Folge Stifterin) mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete Rosa S***** Privatstiftung (im Folgenden Stiftung) eingetragen. Stiftungszweck ist das Erhalten und Verwalten des der Stiftung gewidmeten Vermögens und die Versorgung der in der Zusatzurkunde genannten natürlichen und juristischen Personen. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei Personen, von denen je zwei die Stiftung g... mehr lesen...
Norm: FBG §24SchiffsregisterO allgSchiffsregisterO §19SchiffsregisterO §75 ffFGG allgFGG §132 ffWiederherstellung der ö bürgerlichen Rechtspflege ArtVIII
Rechtssatz: 1. In Seeregistersachen gelten für das Rechtsmittelverfahren die Bestimmungen des AußStrG. Die Rechtsmittelvorschriften der SchiffsregisterO (§§ 75 - 90) haben ihre Wirkung nach Art VIII StGBl 1945/188 verloren. 2. Das Ordnungsstrafenverfahren regelt § 19 SchiffsregisterO. Trotz de... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Oberste Schifffahrtsbehörde) übermittelte dem für die Registrierung von Seeschiffen zuständigen Bezirksgericht am 9. 12. 1998 den Bescheid vom 7. 12. 1998 über die bis 1. 1. 2004 befristete Zulassung des (nach dem Bescheidinhalt) im Eigentum der Antragstellerin stehenden Motorschiffes "S*****" zur Seeschifffahrt. Die Antragstellerin beantragte die Eintragung des Schiffes im Seeschiftssregister. Sie habe das Hochseef... mehr lesen...
Norm: FBG §24HGB §277HGB §283
Rechtssatz: Bei der Verhängung einer Zwangsstrafe wegen Verletzung der Offenlegungspflichten nach den §§ 277 ff HGB ist § 283 HGB die anzuwendende Spezialnorm. Entscheidungstexte 6 Ob 306/00v Entscheidungstext OGH 17.01.2001 6 Ob 306/00v 6 Ob 251/00f Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 251/00f Vgl... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Das Firmenbuchgericht hat nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung, den Jahresabschluss offenzulegen und die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997 binnen 14 Tagen einzureichen, mit Beschluss vom 4. 10. 1999 über die drei Geschäftsführer der Gesellschaft Zwangsstrafen von je 10.000 S verhängt und weitere Zwangsstrafen von je 20.000 S ... mehr lesen...
Begründung: Der am 24. 6. 1996 verstorbene Rechtsanwalt setzte seine Ehegattin zur Alleinerbin ein und vermachte den beiden Kindern Legate. Die Witwe gab eine unbedingte Erbserklärung ab. Zwischen ihr und ihrem Stiefsohn (dem Sohn des Erblassers) besteht ein Streit über den Umfang der Verlassenschaft. Der Sohn strebt ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis der Erbin an. Diese wirft dem Sohn, der mittlerweiliger Stellvertreter seines verstorbenen Vaters war, vor, dass er der Abhan... mehr lesen...
Begründung: Das Firmenbuchgericht verhängte über den Geschäftsführer der Gesellschaft mbH gemäß § 283 Abs 1 HGB eine Zwangsstrafe von 2.000 S wegen Verletzung der Offenlegungsvorschriften der §§ 277-279 HGB und forderte ihn auf, den zum 31. 3. 1999 aufgestellten Jahresabschluss samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk bzw die Bilanz mit Anhang sowie das Formblatt zur Einordnung in die Größenklassen beim Firmenbuchgericht einzureichen, widrigenfalls eine weitere Zwangsstrafe ver... mehr lesen...
Norm: FBG §24HGB §283HGB (UGB) §283 Abs4
Rechtssatz: Der Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß § 283 HGB hat deren Androhung vorauszugehen (gleichlautend 6 Ob 171/00s und 6 Ob 178/00w). Entscheidungstexte 6 Ob 177/00y Entscheidungstext OGH 13.07.2000 6 Ob 177/00y 6 Ob 171/00s Entscheidungstext OGH 13.07.2000 6 Ob 171/00s ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über den Geschäftsführer der Gesellschaft mbH wegen Verletzung der Offenlegungsvorschriften nach den §§ 277 ff HGB ohne vorherige Aufforderung und Androhung eines Zwangsmittels eine Zwangsstrafe von 5.000 S und forderte den Geschäftsführer auf, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1998 binnen zwei Monaten ab Rechtskraft des Beschlusses vorzulegen, widrigenfalls eine weitere Zwangsstrafe von 7.000 S verhängt werde. Das Erstgericht verhängte über ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über die Geschäftsführerin der Gesellschaft mbH ohne vorherige Aufforderung und Androhung eines Zwangsmittels eine Zwangsstrafe von 5.000 S wegen Verletzung der Offenlegungsvorschriften nach den §§ 277 ff HGB und forderte sie auf, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1998 binnen zwei Monaten ab Rechtskraft des Beschlusses vorzulegen, widrigens eine weitere Zwangsstrafe von 7.000 S verhängt werde. Das Erstgericht verhängte über die Geschäftsführe... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg ist die D***** Gesellschaft mbH eingetragen. Selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin ist Heidemarie R*****. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Mit Beschluss vom 23. 2. 2000 verhängte das Erstgericht über die Geschäftsführerin ohne vorherige Aufforderung und Androhung eines Zwangsmittels eine Zwangsstrafe von 5.000 S und forderte die Geschäftsführerin auf, gemäß §§ 277 ff HGB den Jahresabschlus... mehr lesen...
Norm: FBG §24RpflG §16 Abs1 Z6
Rechtssatz: Ungeachtet einer fehlenden Änderung des § 16 Abs 1 Z 6 RpflG mit Art XVIII des BGBl 1991/10 fällt die Verhängung von Zwangsstrafen nach § 24 FBG iVm § 283 HGB auch dann in die Kompetenz des Rechtspflegers, wenn die Zwangsstrafe 2.000 S übersteigt. Festzuhalten bleibt, dass die Anordnung der Haft und die Möglichkeit der Umwandlung von Geldstrafen in Haft weiterhin dem Richter vorbehalten bleibt. ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht fasste den entscheidungsrelevanten Sachverhalt wie folgt zusammen: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Linz ist die D***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** eingetragen. Geschäftsführer sind Manfred D***** und Hannelore D*****. Das Stammkapital beträgt 500.000 S und ist zur Gänze geleistet. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 28.Februar. Nachdem das Erstgericht mit Beschlüssen vom 5. 2. 1999 und 24. 3. 1999, 13 Fr 727/99k-2 und -... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes ist die N***** GmbH & Co KG (im folgenden nur Gesellschaft) mit dem Sitz in Perg eingetragen. Komplementärin ist die - gleichfalls im Firmenbuch des Erstgerichtes eingetragene - N***** GmbH, Kommanditist ist Alois N*****. Gesellschafter der Komplementärin sind der Kommanditist der Gesellschaft Alois N***** (Stammeinlage 475.000 S) und der nunmehrige Rechtsmittelwerber Franz W***** (Stammeinlage 25.000 S); die Stammeinlagen sind je... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch in Firmenbuchsachen ist der Revisionsrekurs gegen einen Zurückweisungsbeschluss des Rekursgerichtes gemäß § 15 Abs 1 FBG nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zulässig (RIS-Justiz RS0103107). Auch in Firmenbuchsachen ist der Revisionsrekurs gegen einen Zurückweisungsbeschluss des Rekursgerichtes gemäß Paragraph 15, Absatz eins, FBG nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG ... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft ist der 31. Dezember. Der Gesellschaftsvertrag vom 5. 9. 1994 enthält ua folgende Bestimmungen: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird sie durch je zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern nicht im Bes... mehr lesen...
Norm: FBG §24HGB §283
Rechtssatz: § 283 HGB (iVm § 282 Abs 3 HGB; je idF vor dem EU-GesRÄG) steht zu § 24 FBG nicht im Verhältnis der Spezialität und verdrängt letztere Bestimmung nicht. § 24 FBG ist die maßgebliche Vorschrift zur Verhängung einer Zwangsstrafe über die Geschäftsführer der Gesellschaft. Entscheidungstexte 6 Ob 226/99z Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 226/99z ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über die Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß § 24 FBG eine Zwangsstrafe von je 10.000 S, weil sie ihrer schon vor dem EUGesRÄG (BGBl 1996/304) bestandenen Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum Stichtag 31. 3. 1996 im Sinn der §§ 277 ff (279) HGB (gemeint: idF des IRÄG 1994, BGBl 1994/153) nicht nachgekommen seien. Das Erstgericht verhängte über die Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß Paragraph 24, FBG eine Zwangsstra... mehr lesen...