Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach die Androhung einer Ordnungsstrafe (nunmehr Zwangsstrafe im Sinn des § 24 FBG) für den Fall der Nichtbefolgung der gerichtlichen Verfügung lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber schon eine der Anfechtung und Überprüfung zugängliche Ve... mehr lesen...
Norm: FBG §24HGB §106HGB §108UGB §107 Abs1UGB §161 Abs2
Rechtssatz: Die alle Gesellschafter einer OHG treffende öffentlich-rechtliche Anmeldungspflicht ist - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - zwingend und im Wege des Zwangsstrafenverfahrens erzwingbar. Sie besteht auch noch nach Auflösung der Gesellschaft. Entscheidungstexte 6 Ob 328/98y Entscheidungstext OGH 25.02.19... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Innsbruck waren zwischen den hier Beteiligten mehrere Rechtsstreitigkeiten anhängig, in deren Verlauf sich herausstellte, daß die Beteiligten nach dem Tod ihres Vaters zumindest seit 1955 in I***** das Hotel "Goldener A*****" sowie den Teilbetrieb "Weinhaus J*****" und das Restaurant "D*****" betreiben. Der Drittbeteiligte ist zur Hälfte Eigentümer des Hotels "Goldener A*****" und des "Weinhauses J*****", die restlichen Viertelanteile gehören sein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Androhung einer Ordnungsstrafe im Sinne des § 19 AußStrG für den Fall der Nichtbefolgung einer ergangenen Verfügung ist nach ständiger Rechtsprechung lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber eine der abgesonderten Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG (SZ 40/79; 5 Ob 1576/92; 6 Ob 2150/96m ua). Ob die Ve... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtspflegeer des Erstgerichtes forderte unter Hinweis auf § 33 Abs 1 HGB, § 24 Abs 1 FBG die drei Vorstandsmitglieder der Landes-Hypothekenbank T*****, eines Sondervermögens mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in ***** (folgend Gesellschaft), auf, binnen drei Wochen die Gesellschaft in das Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Innsbruck zur Eintragung anzumelden oder darzutun, daß diese Verpflichtung nicht bestehe, widrigens über jedes Vorstandsmit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2bAußStrG 2005 §45 IAAußStrG 2005 §79FBG §24KartG 2005 §35 Abs1 litcUGB §283
Rechtssatz: Die Androhung einer Ordnungsstrafe für den Fall der Nichtbefolgung der ergangenen Verfügung stellt lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber schon eine der Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG dar. Sie ist nicht de... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 6.2.1991 beantragte die Gesellschaft unter Vorlage einer aktualisierten Fassung des Gesellschaftsvertrages, die Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie einen neuen Geschäftsführer in das Firmenbuch einzutragen. Das Erstgericht bewilligte die begehrten Eintragungen am 14.2.1991. Mit Beschluß vom selben Tag trug das Erstgericht der Einschreitervertreterin auf, binnen 14 Tagen eine dem § 51 Abs 1 letzter Satz GmbHG entsprechende vollständige Fassung des ... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1FBG §10 Abs2FBG §24FGG §140FGG §142UGB §30 Abs2
Rechtssatz: Die §§ 140 und 142 FGG stehen in keinem Spezialitätsverhältnis zueinander. Wenn eine unzulässige Firma eingetragen ist, kommen beide Verfahren in Betracht und ist es grundsätzlich dem Ermessen des Registergerichtes überlassen, dasjenige Verfahren zu wählen, mit dem es am ehesten zum Ziel zu kommen meint. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt des öffentlichen Notars Dr. Walter Zankl haben die A E D Gesellschaft m.b.H., Neustadt/Weinstraße, Bundesrepublik Deutschland, und Dr. Fritz Czerwenka einen Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma 'A, E D Vertriebsgesellschaft m.b.H.' abgeschlossen. In einer von Dr. Czerwenka eingeholten und dem Erstgericht vorgelegten Stellungnahme forderte die Wiener Handelskammer den Nachweis, daß das Unter... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG 2005 §13AußStrG 2005 §31FBG §24MG §26MRG §37WEG 2002 §52
Rechtssatz: Die Pflicht des Gerichtes zur amtswegigen Prüfung des Sachverhaltes endet dort, wo ein Vorbringen der Parteien überhaupt nicht vorliegt oder trotz richterlicher Anleitung nicht so konkretisiert wird, dass eine Überprüfung möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 212/63 E... mehr lesen...