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22/01 JurisdiktionsnormNorm
HauptwohnsitzG 1994;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 6Stammrechtssatz
Polizeilichen Meldedaten kommt in der Frage des Wohnsitzes wenig Beweiswert zu, weil durch sie die vorhandene oder fehlende Absicht, an einem bestimmten Ort einen bleibenden Aufenthalt zu nehmen, weder erwiesen noch widerlegt werden kann (Hinweis E 2.7.1981, 2628/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110293.X02Im RIS seit
20.11.2000