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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
JN §66 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0173 2Stammrechtssatz
Zu den Merkmalen eines bleibenden Aufenthaltes iSd
§ 66 Abs 1 JN zählt ua der Umstand, daß der gewählte Aufenthaltsort zum wirtschaftlichen und faktischen Mittelpunkt des Lebens gemacht wird, mag auch von vornherein klar sein, daß sich dieser Aufenthalt über eine bestimmte oder unbestimmte Dauer hinaus nicht erstrecken wird
(Hinweis E 19.1.1978, 2102/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070142.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009