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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §3 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/07/0284 E 31. März 1987 RS 2Stammrechtssatz
Der Begriff des WOHNSITZES schließt ein Zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung in einem Orte - und ein psychischer und zwar die Absicht, in dem Orte der Niederlassung bleibenden Aufenthalt zu nehmen (Hinweis E 23.5.1949, 1478/48, VwSlg 845 A/1949).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070142.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009