1 Unbestritten ist, dass der Revisionswerber, Gesellschafter der F. Handels GmbH mit Sitz in Wien, am 19. Mai 2017 beim Handelsgericht Wien eine Klage mit folgendem Urteilsantrag einbrachte: "Es wird festgestellt, dass 1. in der Generalversammlung vom 22.03.2017 zu Tagesordnungspunkt 1 ein Beschluss zustande gekommen ist, der lautet wie folgt: ‚Der Gesellschaft werden von den Gesellschaftern jeweils EUR 50.000,-- Barmittel zur Verfügung gestellt, um die weitere Handlungsfähi... mehr lesen...
In ihrer Klage vom 20. November 2002 hatte die Beschwerdeführerin von der Beklagten Zahlung von EUR 1,668.885,87 samt Nebengebühren begehrt; dieses Klagebegehren wurde laut Vortrag des vorbereitenden Schriftsatzes ON 8 in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 25. März 2003 auf EUR 1,699.934,87 samt Nebengebühren ausgedehnt. Mittels Gebühreneinzuges entrichtete die Beschwerdeführerin am 22. November 2002 ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 1,668.886,-- Gericht... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §14;JN §56 Abs1;
Rechtssatz: Eine Lösungsbefugnis und ein Alternativbegehren fallen gleichermaßen unter § 56 Abs. 1 JN. In beiden Fällen ist die "angegebene Geldsumme für die Beurteilung" im Sinn des § 56 Abs. 1 JN maßgebend (vgl. im Näheren Gitschthaler in Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen Ba... mehr lesen...
Mit der beim Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage vom 4. Mai 2006 begehrte der Beschwerdeführer das Urteil: "Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei an Ruhegeld der Witwe des Klägers 38 % des letzten regelmäßigen Bruttogehaltes des Klägers inklusive jährlicher Treueprämie zu bezahlen hat." Als Streitwert gab der Beschwerdeführer im Rubrum des Klageschriftsatzes EUR 35.000,-- an. Gegen das die Klage abweisende Urteil des Landesgerichtes Feld... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Abs1 Z1 litaJN §56 Abs1 Beachte Besprechung in:ZAS 4/2019, S 214 - 218;
Rechtssatz: Ein in einem Geldbetrag bestehender Streitgegenstand liegt immer dann vor, wenn im Klagebegehren selbst die begehrte Leistung mit einer Geldsumme ausgedrückt wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. März 2000, Zl. 97/16/01... mehr lesen...
Mit der beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Klage vom 10. Dezember 2004 beantragte die Beschwerdeführerin wegen Anfechtung und in eventu Anpassung eines Pachtvertrages wider die beklagte Partei nachstehendes Urteil: "1. Der Pachtvertrag zwischen der klagenden und der beklagten Partei vom 13./14.12.2001 wird mit ex-tunc-Wirkung aufgehoben. 2. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR 588.649,93 samt 8 % Zinsen über dem Basiszins... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §2 Z1 lita;JN §56 Abs1;
Rechtssatz: Der Streitwertberechnung ist in analoger Anwendung des § 56 Abs. 1 JN die Höhe der Geldsumme des Eventualbegehrens zu Grunde zu legen, wenn das Hauptbegehren nicht Geldwert besitzt und das Eventualbegehren bereits in der Klage gestellt wurde (Gitschtaler in Fasching, Kommen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erhoben mit jeweils am 5. November 1997 beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht eingelangtem Schriftsatz Klage gegen ihren Arbeitgeber S Bank. Die Klagebegehren waren - im Wesentlichen gleich lautend - auf die Feststellung gerichtet, dass den beschwerdeführenden Klägern (in der Folge: Beschwerdeführer) gegen die beklagte Partei ab einem sich aus einer näher bezeichneten Betriebsvereinbarung ergebenden Zeitpunkt ein Pensionsanspruch nach Maßgabe ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 18. August 1997 beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen seinen Arbeitgeber, die Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft (in der Folge: S-Bank). Das Klagebegehren war auf die Feststellung gerichtet, dass der Beschwerdeführer gegen die S-Bank Pensionsansprüche besitze, sodass die S-Bank insbesondere verpflichtet sei, den Beschwerdeführer per 3. November 1999 in den Ruhestand zu versetzen und ihm ab... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs1;JN §56 Abs1;
Rechtssatz: Da für die Berechnung der Pauschalgebühr auch der in einem Eventualbegehren angegebene Geldbetrag entscheidend ist, ist im Fall der Änderung des Wertes des Streitgegenstandes infolge einer Erweiterung in Gestalt eines Eventualbegehrens die Pauschalgebühr unter ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Abs1 Z1 lita;JN §56 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0142 E 28. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Ein in einem Geldbetrag bestehender Streitgegenstand liegt - wie sich aus § 56 Abs 1 JN ergibt - immer dann vor, wenn im Klagebegehren selbst die begehrte Leistung mit einer Geldsumme ausgedrück... mehr lesen...
Mit einer beim Bezirksgericht Baden am 28. Juli 1999 eingebrachten Klage begehrten die Beschwerdeführer von den Beklagten, eine bestimmte Liegenschaft von eigenen Fahrnissen zu räumen und den Klägern von eigenen Fahrnissen geräumt zu übergeben. Bei der Streitverhandlung vom 29. Juni 2000 wurde ein Vergleich geschlossen, dessen Punkte 1. und 2. lauten: "1. Die beklagten Parteien verpflichten sich, den klagenden Parteien das Haus ... bis zum 30.6.2001 geräumt von eigenen Fahrn... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs1;ZPO §410;
Rechtssatz: Im vorliegenden Vergleich haben sich die hier beschwerdeführenden Kläger bereit erklärt, auf den Räumungsanspruch zu verzichten, wenn die Beklagten die Liegenschaft um einen Betrag von S 4,900.000,-- kaufen. Eine derartige Befreiungsmöglic... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer erhoben mit Schriftsatz je vom 4. November 1997 Klage gegen ihren Arbeitgeber, die S Bank. Das Klagebegehren war jeweils auf die Feststellung gerichtet, dass der Kläger gegen die beklagte Partei unter der Voraussetzung der Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu einem bestimmten Tag des Jahres 2005 Pensionsansprüche nach Maßgabe der zwischen der S Bank und dem Betriebsrat der S Bank abgeschlossenen Betriebsvereinbarung besitzt. Dieses Feststellungsbegehr... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. Dezember 2000 erhob der Beschwerdeführer gegen Dr. Hans R. als Masseverwalter im Konkurs der L GmbH Klage wegen Feststellung mit einem mit S 223.866,12 bezifferten Feststellungsinteresse. Der Beschwerdeführer begehrte die Feststellung, dass ihm im Konkurs der L GmbH eine weitere Konkursforderung im vorbezeichneten Betrag zustehe. Mit Zahlungsauftrag vom 16. August 2001 wurde dem Beschwerdeführer eine Pauschalgebühr nach TP 1 GGG, eine Einhebungsgebühr... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Abs1 Z1 lita;JN §56 Abs1;JN §56 Abs2;
Rechtssatz: Ist eine Feststellungsklage auf die Anerkennung der Rechtmäßigkeit einer im Konkurs angemeldeten Forderung gerichtet, so betrifft sie eine Streitigkeit, bei der ein Geldbetrag verlangt wird. Daraus folgt aber, dass die Voraussetzung für die im § 16 Abs 1 Z... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Abs1 Z1 lita;JN §56 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0143
Rechtssatz: Ein in einem Geldbetrag bestehender Streitgegenstand liegt - wie sich aus § 56 Abs 1 JN ergibt - immer dann vor, wenn im Klagebegehren selbst die begehrte Le... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §56 Abs1;JN §56 Abs2;
Rechtssatz: Auf Klagen betreffend die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung findet die Bewertungsvorschrift des § 56 Abs 2 JN keine Anwendung. Vielmehr richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem Wert der Geldforderung, auf deren Feststell... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54 Abs1;JN §56 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0143
Rechtssatz: Weder ist es für die Bewertung des Streitgegenstandes maßgeblich, ob die vom Kläger begehrte Leistung (in dieser Höhe) zu Recht bestand oder nicht, noch ist der Inhalt des... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §56 Abs1;RAT §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0143
Rechtssatz: Was in § 56 Abs. 1 JN für den Fall einer Lösungsbefugnis angeordnet ist, hat auch für ein beziffertes Eventualbegehren zu gelten (vgl. OGH SZ 25/163 sowie Fa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kläger im Verfahren 15 C 582/94m vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien. Er hatte von der dortigen Beklagten eine Eigentumswohnung und erlegte den Kaufpreis von S 1,323.000,-- treuhändig gekauft. Zufolge Verzuges erklärte er den Rücktritt vom Vertrag und begehrte in seiner Klage wegen "Zustimmung zur Ausfolgung eines Treuhandbetrages Streitwert S 100.000,-- s.A." folgendes Urteil: "Die beklagte Partei ist schuldig, der Ausfolgung des bei Rechtsanwa... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §56 Abs1;JN §59;
Rechtssatz: Mit der vorliegenden Klage wurde unzweifelhaft die Abgabe einer Willenserklärung begehrt. Damit ist aber der Tatbestand des § 59 JN erfüllt. Eine Bedachtnahme auf die der Willenserklärung zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Interessen wäre nur dann möglich, wenn diese Interessen in ein... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §56 Abs1;JN §59;
Rechtssatz: Dort, wo es sich um ein Geldleistungsbegehren oder ein Sachleistungsbegehren mit einer auf Geld lautenden Lösungsbefugnis, einem auf Geld lautenden Alternativbegehren oder einem auf Geld lautenden Eventualbegehren handelt, ist der Kläger an die im Begehren genannte Geldsumme gebunden (H... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §56 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Kläger bereits in der Klage den Antrag gestellt, auszusprechen, dass sich der Beklagte an Stelle der begehrten Sachleistung durch Zahlung eines bestimmten Geldbetrages von der Schuld befreien kann, dann richtet sich der Streitwert nach der Höhe des zur Lösung begehrten Geldbetrages (Hi... mehr lesen...