Begründung: Nachdem das Klagebegehren mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 6. 4. 2009 (GZ 14 Cg 53/05x-120) abgewiesen worden war und dieses Urteil mangels Bekämpfung in Rechtskraft erwachsen ist (vgl dazu 1 Ob 211/09z), beantragte der Kläger - zum wiederholten Mal - die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Das Prozessgericht wies den Antrag mit Beschluss vom 9. 6. 2010 zurück. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers nicht Folge und wies au... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck wies mit Beschluss vom 7. 5. 2010 den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Ein Senat des Oberlandesgerichts Innsbruck bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 11. 6. 2010, der dem Vertreter der Klägerin am 24. 6. 2010 zugestellt wurde. Die Antragstellerin lehnte mit dem am 2. 7. 2010 eingelangten Schriftsatz, womit sie ihre Eingabe vom 1. 1. 2010 mittels Telefax verbesserte, die Mitglieder dieses Senats ab.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften, die durch die unterlassene Anfechtungserklärung eines näher bezeichneten Übergabsvertrags hinsichtlich näher bezeichneter Liegenschaftsanteile an einer Liegenschaft entstanden seien, und zwar bis zu 75 % des Werts der Liegenschaft abzüglich der bereits bestehenden Belastungen. Das Erstgericht stellte ferner fest, dass die Beklagten zur ungeteilten Hand für alle Schäden haften,... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Antragsgegnerin den Nichtigkeitsgrund des „§ 477 Abs 1 Z 1 ZPO iVm § 19 Z 2 JN“ (gemeint wohl: § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die näher begründete Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, deren Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Diese Ausführungen im Revisionsrekurs sind als Ablehnungsantrag aufzufassen. Das Erstgericht legte, ohne für eine B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Beschluss vom 7. 8. 2009, ON 376, den Antrag des Vaters, der Mutter die Obsorge für die im
Spruch: genannten Kinder zu entziehen und ihm zuzuweisen, ab. Noch vor der Entscheidung über den dagegen vom Vater erhobenen Rekurs lehnte dieser die Richter des zuständigen Rekurssenats 48 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als befangen ab. Der Ablehnungssenat des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wies mit Beschluss vom 21. 12. 200... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Berufungssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen in der Revision zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsfrage erstattet werden, sind sie - auch ohne... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs macht die Mutter einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO (gemeint wohl § 58 Abs 4 Z 1 AußStrG) geltend. Sie vertritt die Ansicht, dass die Richter des Rekurssenats befangen seien, weil ausreichende
Gründe: dafür vorlägen, die erforderliche Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Auch wenn die Ausführungen im Revisionsrekurs zur Nichtigkeit zur
Begründung: einer vom Obersten Gerichtshof zu entscheidenden erheblichen Rechtsf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmsklage gegen das zu 1 R 31/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. Als Wiederaufnahmsgrund machte er geltend, dass in Bezug auf einen Richter des Rechtsmittelsenats der Verdacht einer strafbaren Handlung bestehe (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diese Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung gemäß ungeeignet zurück. In seinem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 28.8.2009 entschied das Landes- als Handelsgericht Eisenstadt durch Dr. N***** N*************** Cg ***** in erster Instanz. Die Klägerin verband mit der Berufung gegen dieses Urteil die Ablehnung des Richters. Diesen Antrag wies das Landesgericht Eisenstadt (durch den Dreirichtersenat nach § 23 JN, in der Folge „Erstgericht“) mit dem nun angefochtenen Beschluss zurück. Im Einzelnen behauptete die Klägerin in ihrer Ablehnung eine Nahebeziehung des Richters z... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Konkursgerichts vom 30. 6. 2009 wurde der Antrag der Gemeinschuldnerin vom 1. 6. 2009, den Masseverwalter konkursbehördlich anzuweisen, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich einzubringen bzw in eventu deren Einbringung konkursbehördlich zu genehmigen, abgewiesen. Das Erstgericht verwies darauf, dass der Masseverwalter bekannt gegeben habe, dass jedenfalls das Ergebnis des Rekurses gegen die Konkurseröffnung abzuwarten sei und ein Antrag... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber war Kläger in einem beim Bezirksgericht Graz-Ost geführten Besitzstörungsverfahren. Über Rekurs der dort beklagten Parteien änderte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht den erstinstanzlichen Endbeschluss in eine Klageabweisung ab. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig sei. In seinem gegen diese Entscheidung (dennoch) erhobenen Rechtsmittel machte der Kläger Nichtigkeit des reku... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 19. 4. 2005 beim Landesgericht Innsbruck zu AZ 14 Cg 53/05x durch einen ihm beigegebenen Verfahrenshilfeanwalt eine - später (ON 12) ausgedehnte - Amtshaftungsklage gegen die Beklagten ein. In der Folge wurde die ihm bewilligte Verfahrenshilfe aufgrund Unschlüssigkeit der Klage und daraus resultierender Aussichtslosigkeit und Mutwilligkeit (rechtskräftig) für erloschen erklärt (ON 15, 27). Weitere Verfahrenshilfeanträge des Klägers (ON 31, 32, 92)... mehr lesen...
Begründung: In Stattgebung der Berufung der klagenden Partei änderte das Berufungsgericht das Ersturteil dahin ab, dass es die Klageforderung mit 33.534,16 EUR brutto als zu Recht bestehend, die Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend und die beklagte Partei unter Einschluss eines rechtskräftigen Teilzuspruchs für schuldig erkannte, dem Kläger 33.534,16 EUR brutto sA zu zahlen. Ein Mehrbegehren von 5.479,41 EUR brutto sA wies es ab. Gegen den Zuspruch von 24.747,96 EUR sA richte... mehr lesen...
Begründung: Vor dem Bezirksgericht St. Pölten ist zu AZ 8 C 1044/04k eine Klage des Betroffenen gegen einen Gerichtssachverständigen anhängig, der den Betroffenen in einem Sozialgerichtsverfahren begutachtet hatte. Am 20. Februar 2008 setzte der Verhandlungsrichter dieses Verfahren gemäß §§ 6a, 190 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Pflegschaftsgerichts über die Frage aus, ob dem Kläger ein Sachwalter gemäß § 273 ABGB beizugeben ist. Aufgrund dieses Beschlusses sowie eines... mehr lesen...
Begründung: In ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs ON 817 gegen die aufhebende Entscheidung zweiter Instanz ON 801 machte die Mutter ua als „Mangelhaftigkeit des Verfahrens" geltend, die an der angefochtenen Entscheidung mitwirkenden Richter seien wegen freundschaftlich-kollegialer Beziehungen zum Erstrichter befangen. Dieses Rechtsmittel wurde erstmals am 27. August 2008 ab 18:04 Uhr mit Telefax dem Erstgericht übermittelt. Das Erstgericht legte - ohne dass eine Behandlung di... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger im Jahr 1987 eingebrachte Ehescheidungsklage wurde in allen drei Instanzen abgewiesen. Mit der gegenständlichen - im Jahr 2000 eingebrachten - Wiederaufnahmsklage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme des Ehescheidungsverfahrens und die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen, hilfsweise aus dem überwiegenden oder gleichteiligen Verschulden der Beklagten. Das Erstgericht wies das Begehren des Wiederaufnahmsklägers - auch im zweiten Rechtsgang - ab. Das Ber... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 20. 12. 2006, 9 Ob 136/06z dem Rekurs gegen den Beschluss mit dem über den Antragsteller als Rekurswerber eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR verhängt wurde, nicht Folge gegeben und über den Rekurswerber eine weitere Ordnungsstrafe von 1.200 EUR verhängt. Mit Schriftsatz vom 17. 9. 2007 lehnte der Kläger die im
Kopf: namentlich angeführten Mitglieder des 9. Senats des Obersten Gerichtshofs ab. Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 20. 1. 2004, GZ 6 C 124/02s-67, wurde die zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Der dagegen vom Beklagten erhobenen Berufung gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Urteil vom 30. 6. 2004, 42 R 255/04t, keine Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Berufungsurteil wurde dem (damaligen) Vertreter des Beklagten am 5. 8. 2004 zu... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 20 Nc 3/04t des Handelsgerichtes Wien anhängigen Verfahren wurde der Antrag der Ablehnungswerberin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe rechtskräftig abgewiesen. Der antragsabweisende Beschluss des Handelsgerichtes Wien wurde vom Senat 2 des Oberlandesgerichtes Wien mit Beschluss vom 18. 3. 2005, 2 R 5/05b bestätigt. Mit Schreiben vom 25. 4. 2005, eingelangt am 27. 4. 2005 lehnte die Antragstellerin den gesamten Senat 2 des Oberlandesgerichtes Wien ab. Dieser ... mehr lesen...
Begründung: Der Fünftbeklagte lehnte in seinem Revisionsschriftsatz die Richtern des Oberlandesgerichts Linz Dr. Brigitta H***** als befangen ab, weil er und die Viertbeklagte am 23. April 2004 eine Amtshaftungsklage eingebracht hätten, die auf eine unvertretbare Rechtsansicht eines Urteils des Oberlandesgerichts Linz in einem Vorprozess, an dem Dr. H***** ebenfalls mitgewirkt habe, gestützt worden sei. Die Anhängigkeit eines Amtshaftungsverfahrens, in dem der Vorwurf eines Organv... mehr lesen...
Begründung: In ihrem „Revisionsrekurs" gegen die aufhebende Entscheidung zweiter Instanz machte die klagende Partei unter der Überschrift „Mangelhaftigkeit des Verfahrens" geltend, es habe an der angefochtenen Entscheidung ein aus bestimmten Gründen befangenes Senatsmitglied mitgewirkt. Mit einer formlosen Mitteilung lehnte ein Richter desselben Gerichts die Behandlung des von der Vorsitzenden des Senats, der die bekämpfte Entscheidung gefällt hatte, im „Revisionsrekurs" erblickte... mehr lesen...
Begründung: Nachdem das Berufungsgericht die klageabweisende Entscheidung des Erstgerichts bestätigt hatte, wies der Oberste Gerichtshof zu 6 Ob 16/04b die außerordentliche Revision der klagenden Parteien mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurück. Diese Entscheidung wurde den Vertretern der Streitteile am 2. bzw 14. 6. 2004 zugestellt und ist somit bereits in Rechtskraft erwachsen. Nachdem das Berufungsgericht die klageabweisende Entscheidung des Erstgerichts bestätigt... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Leoben wies mit Urteil vom 15. Mai 2003 das Haupt- und Eventualklagebegehren auf Feststellung der Unwirksamkeit bzw. Aufhebung einer letztwilligen Verfügung ab. Gegen dieses Urteil erhob die Klägerin Berufung. Der 5. Senat des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht mit der Besetzung Vorsitzender Senatspräsident des Oberlandesgerichts Dr. E*****, beisitzende Richter Dr. R***** (Berichterstatterin) und Dr. K***** beraumte die Berufungsverhandlung fü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Noch während der gegen dieses Urteil offenen Revisionsfrist lehnte die Beklagte den Vorsitzenden des Berufungssenats wegen Befangenheit unter Hinweis darauf ab, sie habe erst nach Zustellung des Berufungsurteils die - näher dargelegten -
Gründe: für die B... mehr lesen...
Begründung: I. Zur Ordnungsstrafe römisch eins. Zur Ordnungsstrafe 1. Der Vater wendet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 8. 11. 2002, mit dem sein Ablehnungsantrag gegen alle Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien "zurückgewiesen" wurde, mit Rekurs. Überdies behauptete er die Befangenheit der den Spruchkörper des Oberlandesgerichts Wien bildenden Richter. Dieser Ablehnungsantrag wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 20. 12. 20... mehr lesen...
Gründe: Die als befangen abgelehnten Mitglieder des Senates 14 des Obersten Gerichtshofes waren im Strafverfahren des Antragstellers zu 14 Os 148/00 tätig. Dieses Verfahren ist abgeschlossen; eine anstehende Senatsentscheidung liegt nicht vor. Rechtliche Beurteilung Da der Strafprozessordnung eine nachträgliche Ablehnung von Gerichtspersonen fremd ist (13 Ns 7/99; 13 Ns 28/99; 13 Ns 29/99), war der Antrag zurückzuweisen. Anmerkung E6... mehr lesen...
Begründung: In der beim Bezirksgericht Favoriten geführten Pflegschaftssache hatten die Vorinstanzen Besuchsrechtsanträge des Vaters und der Großmutter der beiden 1986 und 1988 geborenen, in Obsorge der Mutter stehenden Kinder, abgewiesen. Der 1. Senat des Obersten Geichtshofs wies mit seiner Entscheidung vom 26. 2. 2002 die außerordentliche Revisionsrekurse des Vaters und der Großmutter zurück (1 Ob 234/01w). Mit seiner zweiten Entscheidung zu derselben Geschäftszahl vom 30. 4. 20... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ihrer das klagsabweisende Berufungsurteil bekämpfenden Revision brachten die Klägerinnen vor, es sei der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO gegeben, weil an der angefochtenen Entscheidung der im
Spruch: genannte Richter mitgewirkt habe, der nach § 20 Z 2 JN von der Ausübung des Richteramtes in diesem Verfahren ausgeschlossen gewesen sei. Die Ehegattin dieses Richters sei in der Funktionsperiode 1999-2004 als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalvers... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Wiederaufnahmsklägers auf Aufhebung des vom Erstgericht am 22. 3. 1989 zu AZ 20 C 31/87 gefällten Urteils ab. Aus Anlass der vom Kläger erhobenen Berufung hob das Berufungsgericht unter dem Vorsitz des Richters Dr. Imre J***** dieses Urteil auf und wies die Wiederaufnahmsklage zurück; es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob der Kläger (Revisions-)Rekurs, in welchem auch... mehr lesen...