Norm
JN §19Rechtssatz
Zurückweisung einer Ablehnung von Richtern des OGH, die als Beklagte in einer beim Bezirksgericht anhängigen Rechtssache in dieser Sache keine richterlichen Geschäfte auszuüben haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046071Dokumentnummer
JJR_19880418_OGH0002_0130NS00002_8800000_001