Norm
JN §20Rechtssatz
Kein Ausschlussgrund hinsichtlich eines Richters, der Ehegatte eines Rechtsanwaltes ist, welcher mit dem Bevollmächtigten einer Partei in einer Kanzleigemeinschaft steht, sofern die Partei nicht auch ihm selbst Prozessvollmacht erteilt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0045942Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022