RS OGH 1993/11/26 7Nd510/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1993
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Norm

JN §111

Rechtssatz

Ist zuerst über das Vorliegen der Voraussetzungen prozessualer Natur (hier: ob die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Abwesenheitskuratel nach § 276 ABGB vorliegen) zu entscheiden, kann noch keine Übertragung nach § 111 JN erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046999

Dokumentnummer

JJR_19931126_OGH0002_0070ND00510_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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