RS OGH 1983/8/10 6Ob734/83, 6Ob594/91, 5Ob506/92, 3Ob569/92, 3Ob506/95, 2Ob2405/96g, 2Ob141/15x

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Veröffentlicht am 10.08.1983
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Norm

JN §31 I
JN §111

Rechtssatz

Sachlich nicht zu rechtfertigende Verfahrensverzögerungen sind ebenso wie sonstige Anlässe zur Beanstandung der Verfahrensführung durch das zuständige Gericht kein Grund zu einer Übertragung der Zuständigkeit aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 31 JN und ebensowenig ein Grund für den vereinfachten Weg der Zuständigkeitsübertragung nach § 111 JN.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0046192

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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