Norm: ABGB §276 IeABGB §280 Satz2JN §109JN §109aJN §112
Rechtssatz: An Stelle der Bestimmung des § 280 zweiter Satz ABGB sind die §§ 109, 109 a, 112 JN getreten. Entscheidungstexte 6 Ob 85/65 Entscheidungstext OGH 24.03.1965 6 Ob 85/65 Veröff: SZ 38/45 = EvBl 1966/36 S 41 = JBl 1966,90 = MietSlg 17003 8 Ob 232/69 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: JN §47JN §109JN §113aJWG §17 Abs1
Rechtssatz: Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit kommt der Wohnsitz der Mutter in jenem Zeitpunkt in Betracht, in welchem das Vormundschaftsgericht erstmals in Anspruch genommen wird. Entscheidungstexte 5 Nd 191/63 Entscheidungstext OGH 21.11.1963 5 Nd 191/63 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: JN §71JN §109
Rechtssatz: Die ehelich geborenen, legitimierten oder adoptierten Kinder bleiben dem allgemeinen Gerichtsstand des Vaters auch nach dem Erlöschen oder Unwirksamwerden der väterlichen Gewalt so lange unterworfen, als sie das Recht der freien Vermögensverwaltung nicht erlangt haben. Entscheidungstexte 1 Nd 94/63 Entscheidungstext OGH 04.09.1963 1 Nd 94/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §149ABGB §187 ff4.DVEheG §14JN §109
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsregelung des § 14 der 4. DVEheG betrifft nur Maßnahmen, die in den §§ 187 - 284 ABGB begründet sind. Maßnahmen nach § 149 ABGB sind daher vom österreichischen Gericht zu treffen (vgl hiezu Chlanda, EvBl 1950,313). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich hiebei nach § 109 JN. Entscheidungstexte 7 Ob 116/62 Entsche... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §17Flüchtlingskonvention KapI Art1 CFlüchtlingskonvention KapII Art12JN §66JN §72JN §109JN §113a
Rechtssatz: Für die Bewilligung der Adoption eines außerehelich staatenlosen im Ausland befindlichen Minderjährigen einer im Inland befindlichen Mutter, auf die Flüchtlingskonvention anzuwenden ist, ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben. Entscheidungstexte 6 Ob 363/61 Ents... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof erklärte zur Entscheidung über den Antrag auf Kuratorbestellung das Bezirksgericht Innere Stadt Wien als zuständig. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien war seinerzeit unter 12 A 768/41 das Abhandlungsverfahren bezüglich des Nachlasses nach Siegmund A. anhängig, der in Wien 2., R.-Straße 8, seinen ordentlichen Wohnsitz gehabt hatte. Als nachträglich Vermögen hervorkam, das im Sprengel des Bez... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §112 Abs2
Rechtssatz: Die in 1 Nd 217/55 vertretene Ansicht, § 112 Abs 2 JN komme schon dann zur Anwendung, wenn es sich nicht um die Bestellung eines Kurators, der alle Angelegenheiten des Abwesenden erledigen soll, handle, sondern um die eines Kurators, der nur für ein einzelnes Rechtsgeschäft und zwar vorwiegend im Interesse des Antragstellers berufen werden soll, kann nicht aufrecht erhalten werden. Aus dem Zusammenhalt der ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 16. April 1957, 1 Cg 215/55-118, hat das Landesgericht Linz zwecks Beseitigung des Mangels der Prozeßfähigkeit des Klägers den Armenvertreter Rechtsanwalt Dr. F. "im Sinne des § 6 Abs. 2 ZPO. beauftragt, binnen sechs Wochen nach Erhalt dieses Beschlusses beim zuständigen Pflegschaftsgericht (§ 112 Abs. 2 JN.) für den Kläger die Bestellung eines Kurators zu erwirken und von diesem die Genehmigung der bisherigen und künftigen Prozeßführung des Klägers in gegenständliche... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §112 Abs2
Rechtssatz: Für die Bestellung eines Kurators für eine Partei, die im Inlande keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder Aufenthalt hat, besteht im Inlande keine örtliche Zuständigkeit. Ein diesbezüglicher Antrag im Zuständigkeitsstreit zweier inländischer Gerichte zu entscheiden, wird durch den Ausspruch, daß keines der Gerichte zuständig sei, erledigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §14JN §109
Rechtssatz: Zwischenerledigung - Beischaffung des ausländischen Unterhaltstitels (ehelicher Kindesvater hat nach 1945 österreichische Staatsbürgerschaft erworben, Kinder leben in der CSR). Entscheidungstexte 1 Ob 71/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 1 Ob 71/56 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Am 18. Februar 1954 stellte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt den am 20. Februar 1954 beim Bezirksgericht Villach eingelangten Antrag auf beschränkte Entmündigung des Autobusunternehmers Alexander A. in V., G.-Gasse Nr. 32, wegen Querulantenwahns, mit der Motivierung, daß schon seinerzeit unter L 2/46 des Bezirksgerichtes Villach über Antrag der Staatsanwaltschaft ein Entmündigungsverfahren gegen den Genannten wegen Querulantenwahns anhängig gewesen sei, das jedoch mit dem Beschluß de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cEntmO §12 Abs1JN §109
Rechtssatz: Für die örtliche Zuständigkeit zur Entmündigung ist nicht der Wohnsitz, sondern der ständige Aufenthalt des Entmündigten maßgebend. Ein vom örtlich unzuständigen Gericht gefällter Entmündigungsbeschluß ist nichtig. Die Entscheidung ist daher aufzuheben und die Entmündigungssache gemäß § 44 JN von Amts wegen an das zuständige Bezirksgericht zu überweisen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §112
Rechtssatz: Unterschied einer Kuratorbestellung nach §§ 109 und 112 JN. Entscheidungstexte 1 Nd 217/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 1 Nd 217/55 6 Nd 73/61 Entscheidungstext OGH 28.06.1961 6 Nd 73/61 Abweichend; Veröff: SZ 34/99 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 EABGB §271ABGB §276 IdAußStrG §16 BIII2cAußStrG §78JN §1 DVc2JN §109
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn inländisches Gericht die Enthebung eines während der Zeit von 1939 - 1945 vor einem tschechischen Gericht (Protektorat) für bestimmte in Inland gelegene Vermögenswerte bestellten Kurators ablehnt. Entscheidungstexte 1 Ob 107/55 Entscheidungstext OGH 20.04.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1ABGB §365JN §28JN §75JN §109JN §112
Rechtssatz: Zur Kuratorbestellung für das im Inland gelegene Vermögen einer ausländischen, verstaatlichten Aktiengesellschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 40/55 Entscheidungstext OGH 02.03.1955 7 Ob 40/55 Veröff: JBl 1955,307 2 Ob 709/59 Entscheidungstext OGH 20.05.1960 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1221JN §65JN §109
Rechtssatz: Örtliche Zuständigkeit zur Bestimmung des Heiratsgutes beim allgemeinen Gerichtsstand des Antragsgegners. Entscheidungstexte 3 Ob 729/54 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 729/54 Veröff: JBl 1955,407 1 Nd 58/55 Entscheidungstext OGH 04.03.1955 1 Nd 58/55 ... mehr lesen...
Norm: JN §109JWG §20
Rechtssatz: Wenn die Kindesmutter mit dem Kinde nach Canada ausgewandert ist, aber der außereheliche Vater in Österreich lebt und von ihm Unterhaltsbeträge zu leisten sind, ist zur Überwachung seiner Unterhaltsleistungen die Bestellung eines Jugendamtes zum Vormund zulässig. Die einmal begründete Zuständigkeit eines inländischen Vormundschaftsgerichtes geht auch durch die Auswanderung nicht verloren. Ent... mehr lesen...
Norm: JN §65JN §109
Rechtssatz: Sobald eine Person eigenberechtigt ist, ist für die Adoption und die Legitimation nicht mehr ihr früheres Vormundschaftsgericht oder Pflegschaftsgericht, sondern das Bezirksgericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes zuständig. Entscheidungstexte 1 Nd 351/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 1 Nd 351/53 Veröff: JBl 1954,403 = SZ 26/301 ... mehr lesen...
Josef C. (E.) hat beim Bezirksgericht H. in T. die Durchführung seiner Legitimation infolge nachträglicher Eheschließung seiner Eltern Rosalia C. und Josef E. beantragt. Das Bezirksgericht H. in T. hat die Rechtssache zuständigkeitshalber dem Bezirksgericht P.-B. mit Schreiben vom 3. September 1953 abgetreten. Das Bezirksgericht P.-B. hat festgestellt, daß eine Vormundschaft Josef C. zu P 224/10 anhängig gewesen sei. Akten und Register seien jedoch verlorengegangen. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Der mj. Paul W. ist von der Österreicherin Hermine G. geb. W. außer der Ehe geboren worden. Drei Jahre nach seiner Geburt hat die Mutter den Kindesvater, einen deutschen Staatsangehörigen, geheiratet. Das Erstgericht hat gemäß § 31 des Personenstandsgesetzes festgestellt, daß der Mj. durch die Heirat seiner Eltern die Rechtstellung eines ehelichen Kindes erlangt hat, und die Beischreibung am Rand des Geburtseintrages im Geburtenbuch angeordnet. Das Rekursgericht hat den erstrichte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1614.DVEheG §13 Abs14.DVEheG §14 Abs1JN §109
Rechtssatz: Zur Entscheidung darüber, ob ein uneheliches Kind durch die Eheschließung seiner Eltern die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt hat, sind die Heimatbehörden des Vaters zuständig. Entscheidungstexte 2 Ob 264/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 2 Ob 264/53 Veröff: SZ 26/172 ... mehr lesen...
Norm: JN §71JN §109
Rechtssatz: Für den Antrag auf Unterhaltsleistung durch den ehelichen Vater, der Reichsdeutscher ist und in Berlin seinen Wohnsitz hat, ist nicht das Gericht des inländischen Wohnsitzes des Kindes zuständig, sondern das Wohnsitzgericht des Vaters, in diesem Falle Berlin. Entscheidungstexte 1 Ob 550/53 Entscheidungstext OGH 24.06.1953 1 Ob 550/53 ... mehr lesen...
Die Kuratelsache ist am 6. April 1951 beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz angefallen. Der eheliche Vater hatte damals noch seinen Wohnsitz in Graz, X.straße 14. Das Bezirksgericht Graz genehmigte damals den Scheidungsvergleich der Eltern hinsichtlich des Minderjährigen. Nunmehr hat sich das Bezirksgericht Graz zur Erledigung weiterer Anträge für unzuständig erklärt, weil der Vater seinen Wohnsitz nach Wien verlegt hat. Aber auch das Bezirksgericht Innere Stadt - Wien hält s... mehr lesen...
Norm: Geo §420 Abs6Geo §463 Abs5JN §29JN §109
Rechtssatz: Auch bei ehelichen Kindern ist das Einschreiten des Pflegschaftsgerichtes mit dem Abschluss der einzelnen getroffenen Maßnahmen noch nicht im Sinne des § 29 JN beendet. Entscheidungstexte 1 Nd 121/52 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 1 Nd 121/52 1 Nd 163/52 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Die Pflegschaftssache ist beim damaligen Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz II am 4.3.1936 anhängig geworden. Wie die Erhebungen des Jugend- und Fürsorgeamtes Eggenberg bei Graz ergaben (Seite 2 des Aktes) wohnte der eheliche Vater der mj. Dorothea J***** zu dieser Zeit in G*****. Gemäß §§ 109 Abs. 1 , 71, 66 Abs. 1 JN war die örtliche Zuständigkeit des erwähnten Bezirksgerichtes gegeben. Sie wurde später nicht deshalb aufgehoben, weil der eheliche Vater kurz nach... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §109
Rechtssatz: § 29 JN gilt auch für das Außerstreitverfahren. Die Zuständigkeit des Pflegschaftsgerichtes bei minderjährigen ehelichen Kindern ändert sich nicht jedesmal mit dem Wechsel des Wohnsitzes des Vaters. Entscheidungstexte 1 Nd 2/52 Entscheidungstext OGH 18.03.1952 1 Nd 2/52 Beisatz: Übertragung nach § 111 JN. (T1) ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Tulln wurde der Adoptionsvertrag, durch welchen Albin M. die mj. Kinder seiner Ehefrau Hildegard M., verwitweten T., Gertraude und Karl T., an Kindes Statt angenommen hatte, genehmigt und verfügt, daß diese Kinder nunmehr den Doppelnamen T.-M. zu führen haben. Nach einigen Monaten beantragten Albin und Hildegard M. beim Bezirksgericht Tulln eine Abänderung des gerichtlich genehmigten Adoptionsvertrages dahin, daß die beiden mj. Adoptivkinder nunmehr n... mehr lesen...
Die am 13. Dezember 1942 in NÖ. geborene Eva K. war zuerst als eheliches Kind des Franz und der Theresia S. in das Geburtenbuch des Standesamtes W. eingetragen worden; nachdem Franz S. mit Erfolg die eheliche Geburt des Kindes bestritten hatte, wurde die Eintragung in der Matrik berichtigt. In der Folge wurde die Ehe der Kindesmutter mit Franz S. geschieden und von ihr eine neue Ehe mit Anton K. geschlossen. K., der ebenso wie Franz S. tschechoslowakischer Staatsbürger ist und mit der... mehr lesen...
Norm: ABGB §232JN §109
Rechtssatz: Ein von einem Abwesenheitskurator abgeschlossener Rückstellungsvergleich über Liegenschaften ist vom Pflegschaftsgericht und nicht nach § 109 Abs 2 JN vom Gerichtshof erster Instanz zu genehmigen. Entscheidungstexte 2 Ob 281/51 Entscheidungstext OGH 25.05.1951 2 Ob 281/51 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §14 Abs1JMV 11.08.1914 RGBl Nr 209 allgJN §109
Rechtssatz: Hat ein ausländisches Gericht über ein ausländisches Kind die Fürsorge übernommen, sind die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des inländischen Gerichts nicht gegeben. Die JMV kommt nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 599/50 Entscheidungstext OGH 16.09.1950 2 Ob 599/50 Veröff: EvBl 1951/40 S 6... mehr lesen...