Begründung: Der australische Staatsangehörige P***** G***** B***** (idF: Erblasser) starb am 5. August 2007 in Thailand, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Er hatte nie in Österreich gelebt, verfügte aber bei einer österreichischen Bank über Konten und Wertpapierdepots mit einem Wert von über 1,6 Mio EUR. Wo sich sein letzter Wohnsitz befand, steht derzeit nicht fest. Am 13. November 2007 beantragte der Vater des Erblassers beim Erstgericht die Einleitung eines Verlas... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Dr. Viktor S*****, vertreten durch Mag. Christa Schatzl, Rechtsanwältin in Irdning, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 20. März... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte schlossen am 15. 7. 2001 in der Botschaft der Republik Serbien in Moskau zu Nr 197/2001 die Ehe. Beide Parteien sind serbische Staatsangehörige. Ihre Muttersprache ist serbisch. Der letzte gemeinsame Aufenthalt der Streitteile war in einer im Sprengel des Erstgerichts gelegenen Wohnung. Am 23. 3. 2006 brachte der Beklagte beim zweiten Gemeindegericht in Belgrad eine Klage wegen Ehescheidung gegen die Klägerin wegen ernsthafter und dauernde... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 1. 2001 geborene Sarah M***** und ihre am 24. 5. 2003 geborene Schwester Larissa M***** sind die außerehelichen Kinder der Maureen M***** und des Mag. Alexis D*****, der seine Vaterschaft jeweils anerkannt hat. Sie leben bei ihrer Mutter in Wien und sind kanadische Staatsangehörige. Die Mutter ist ebenfalls kanadische Staatsangehörige und stammt aus der kanadischen Provinz Saskatchewan; der Vater ist Österreicher. Die Mutter beantragte mit Schreiben vom 27. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Michaela K*****, gegen die Antragsgegner 1. Zoltan K*****, vertreten durch Dr. Gerhard Schatzlmayr, Rechtsanwalt in Schwanenstadt, und 2. Elisabeth P*****, wegen Unterhalts, AZ 1 Fam 30/07h des... mehr lesen...
Begründung: Die durch ihre Mutter vertretenen beiden Betreibenden sind die minderjährigen Kinder des Verpflichteten. Vom Berufungsgericht für den 13. richterlichen Bezirk in und für Hillsborough County, Staat Florida (im Folgenden nur Berufungsgericht Florida) wurde im Verfahren zwischen Britta I. D*****, geborene Britta I. N*****, und dem Verpflichteten zur Geschäftszahl („Case NO.") 98-7150 mit der Gerichtsentscheidung in der „endgültigen Verhandlung" vom 9. November 1998 u.a. en... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben Ende 1994 in Texas geheiratet. Seit 1995 lebten sie in Texas/C***** in einem Haus, das die Antragstellerin noch immer bewohnt. 1995 kam ihre gemeinsame Tochter zur Welt. Sie absolvierte bis zur Scheidung der Streitteile in Texas die Schule, wobei der Unterricht von August bis Weihnachten und von Mitte Februar bis Anfang Mai abgehalten wurde. Die freie Zeit zwischen den zwei Semestern verbrachte sie in Österreich und besuchte zusätzlich - soweit mögl... mehr lesen...
Begründung: Der mj Paul Christoffer Theodor (im Folgenden kurz Christoffer genannt) ist ebenso wie seine Eltern und seine beiden jüngeren Brüder David Alexander Ferdinand und Max Christian Johannes schwedischer Staatsbürger. Die damals schon getrennt lebenden Eltern, deren Ehe im Jahr 1999 geschieden wurde, und die Kinder hielten sich seit 1998 in Österreich auf. Betreffend die von den Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, die beide die Obsorge ua für den mj Christoffer anstre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die Erblasserin hatte am 11. 9. 1949 ... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahr 1986 in Österreich geschlossene Ehe der aus der ehemaligen Tschechoslowakei stammenden Eltern der beiden Kinder wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11. 4. 1996 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich, der vom Erstgericht nach Anhörung des Jugendamtes genehmigt wurde, einigten sich die Eltern auf die Obsorge für die jetzt 13 und 9 Jahre alten ehelichen Kinder durch die eheliche Mutter. Alle Beteiligten si... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im Konkursverfahren ist - gleichgültig, ob die Entscheidung des Rekursgerichtes materieller oder formeller Natur war - gemäß § 171 KO, § 528 Abs 1 ZPO Voraussetzung für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses, dass der Rechtsmittelwerber die unrichtige Lösung einer im Sinne der genannten Gesetzesstelle erheblichen Rechtsfrage geltend macht (JBl 1994, 264; RZ 1995/82; 4 Ob 1509/96; Kodek in Rechberger, ZPO2, § 528, R... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Gemeinschuldnerin wurde über deren Vermögen am 12. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet (ON 3). Über Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluss vom 13. 4. 1999 die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin. Am 14. 4. 1999 bewilligte das Konkursgericht auf Grund mit Zustimmung der Gemeinschuldnerin gestellten Antrags des Masseverwalters den Verkauf des Unternehmens sowie die Übertragung des der Gemeinschuldnerin geh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238JN §109 BStPO §429StVG §167a Abs2UbG §33UbG §34UbG §35UbG §36UbG §37
Rechtssatz: Bei einer vom Strafgericht verfügten vorläufigen Anhaltung (§ 429 Abs 4 StPO) eines Betroffenen ist für die Entscheidung über die Erweiterung des Wirkungskreises des schon bestellten einstweiligen Sachwalters zur Ersetzung der Zustimmung der Betroffenen zu einer notwendigen Heilbehandlung weder das Strafgericht, noch das Unterbringungsgericht, so... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 28. 8. 1998 nach Einleitung einer Voruntersuchung gegen die Betroffene wegen des Verdachtes der versuchten schweren Nötigung und der schweren Sachbeschädigung die vorläufige Anhaltung in einer öffentlichen Krankenanstalt für Geisteskrankheiten angeordnet. Aufgrund einer Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz hat diese vorläufige Anhaltung aus dem Haftgrund der Tatb... mehr lesen...
Norm: JN §109 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 109 JN A § 109 JN idF vor der ZVN 1983 B § 109 JN idF ZVN 1983 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102260 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_0000JN00109_9600000_001 mehr lesen...
Norm: JN §109JN §110 Abs1 Z1Haager Minderjährigenschutzabk Art13IPRG §24
Rechtssatz: Hat ein österreichischer Minderjähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Vertragsstaat des Haager Minderjährigenschutzabkommens, so ist die inländische Gerichtsbarkeit gemäß § 110 Abs 1 Z 1 JN in Verbindung mit § 109 JN gegeben. Nach den mangels Anwendbarkeit des MSA dann maßgeblichen autonomen österreichischen Kollisionsnormen (§ 24 IPRG) wäre dan... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 10.3.1986, 33 Sch 36/86, einvernehmlich geschieden. Mit Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß der Minderjährige in Pflege und Erziehung der Mutter verbleibe und ihr sämtliche Rechte und Pflichten gemäß §§ 144, 177 ABGB allein zustehen. Dieser Vergleich wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 23.4.1986, P 50/86-7, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Wie der Obe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Besorgung der Geschäfte, die nach den Bestimmungen über die Rechte zwischen Eltern und minderjährigen Kindern sowie über die Vormundschaft dem Gericht obliegen, ist gemäß § 109 Abs1 JN in erster Linie das Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Pflegebefohlene seinen gewÄhnlichen Aufenthalt hat. Erscheint diese Zuweisung nach den Umständen des Einzelfalles unzweckmäßig, sieht § 111 JN die Anpassung an die beson... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Bezau vom 18. März 1949, L 1/48-25, wurde der am 3. Oktober 1933 geborene Hans-Jörg K*** wegen Geistesschwäche voll entmündigt; das Pflegschaftsverfahren wurde beim Bezirksgericht Linz, bei dem schon seit 1942 nach dem Tode des Vaters des Hans-Jörg K*** ein Vormundschaftsverfahren anhängig war, geführt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28. Oktober 1977, ON 614, wurde Dr. Friedrich F***, Rechtsanwalt in Linz, zum Kurator bestellt. Han... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §97 Abs2 Z4EO §80 Z1JN §76 Abs2JN §109JN §110
Rechtssatz: Ist die "österreichische Jurisdiktionsformel" anzuwenden, wird die Zuständigkeit der Behörden des Erststaates unter Anwendung des österreichischen Rechts geprüft; wird von Österreich nicht die ausschließliche inländische Gerichtsbarkeit beansprucht, ist zu prüfen, ob irgendeine Gerichtsbehörde des anderen Staates, also nicht unbedingt das erkennende Gericht, nach irgen... mehr lesen...
Begründung: Am 11. Juli 1986 beantragte die betreibende Partei beim Landesgericht Innsbruck aufgrund des "Beschlusses der Türkischen Republik" (richtig vermutlich des Urteils [Karar] des Bezirksgerichtes [Sulh Hukuk Mahkemesi] der Türkischen Republik [T(ürkiye) C(umhuriyeti)] in Trabzon [früher Trapezunt]) vom 8. Juli 1985, "GZ" (richtig Grundzahl) 1984/1096, (Urteilszahl) 1985/627, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von "mtl. Unterhalt seit 23.10.84 über TL" (türkis... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners; sie hat mit dem Schweizer Staatsangehörigen Gabriel B*** am 24.9.l971 in Fribourg (Schweiz) die Ehe geschlossen. Im Zeitpunkt der Eheschließung waren sowohl sie als auch der Antragsgegner norwegische Staatsangehörige; ob die Antragstellerin durch die Eheschließung (auch) die Schweizer Staatsangehörigkeit erwarb, steht nicht fest. Weder sie noch der Antragsgegner besaß je die österreichische Staatsbürgersc... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr im zehnten Lebensjahr stehende Daniel kam als uneheliches Kind zur Welt. Noch im Monat seiner Geburt anerkannte der damals 22 Jahre alte Student mit französischer Staatsbürgerschaft, der damals als Wohnort die Wiener Anschrift seiner Mutter angab, die Vaterschaft vor dem als Amtsvormund einschreitenden Bezirksjugendamt für den 17. und 18. Bezirk in Wien. Die Mutter war damals ebenfalls noch Studentin und 22 Jahre alt. Sie besaß und besitzt die österreichische... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte am 12. Oktober 1981 die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens darüber, ob Dr. Margarete K*** zur gehörigen Besorgung ihrer Angelegenheiten eines Beistandes bedarf. Dieser Antrag wurde am 19. April 1985 zurückgezogen. Auf Grund der bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verfahrensergebnisse wurde das Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters amtswegig weitergeführt. Mit Beschluß vom 7. August 1985, ON 255, bestellte das Erstger... mehr lesen...
Norm: JN §109 BZVN 1983 ArtXVII §2 Abs2
Rechtssatz: Die durch die Übergangsbestimmung des Art XVII § 2 Abs 2 ZVN 1983 ausdrücklich auch auf anhängige Verfahren anzuwendende Änderung der Zuständigkeitsbestimmung verdrängt § 29 JN. Entscheidungstexte 6 Nd 514/85 Entscheidungstext OGH 28.11.1985 6 Nd 514/85 5 Nd 503/86 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JN §109 B
Rechtssatz: Überweist ein bisher mit einer Sachwalterschaft befaßtes Bezirksgericht die Sache dem nach der geänderten Rechtslage (Übergangsbestimmung des Art XVII § 2 Abs 2 ZVN 1983) örtlich zuständigen Gericht, dann ist diese Überweisung für das zweite Gericht jedenfalls insoweit bindend, als es die Sache nicht an das überweisende Gericht rückübertragen darf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. August 1967 geborene Michael A ist ein uneheliches Kind der Marianne B geborene A und des Ferdinand D. Pflege und Erziehung des Minderjährigen stehen seit der Geburt der Mutter zu. Die Bezirkshauptmannschaft G war gesetzlicher Amtsvormund. Der Minderjährige war zunächst vermögenslos. Als sein Großvater mütterlicherseits, Georg A, am 16. Dezember 1972 starb, erbte der zum Alleinerben eingesetzte Minderjährige dessen Vermögen, das vor allem in der Hälfte der 500 ... mehr lesen...
Norm: JN §109 BJN §111ZVN 1983 ArtXVII §2 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Erfolgte die Zuständigkeitsbestimmung in einem Pflegschaftsverfahren in Anwendung des § 111 JN unter Berücksichtigung der für das bestimmte Verfahren maßgebenden konkreten Umstände, ist die allgemeine gesetzliche Zuweisungsregel des § 109 JN nicht mehr maßgebend. Aus diesem Grund kann eine Änderung des gesetzlichen Zuständigkeitstatbestandes (Art II Z 51 ZVN 1983), auch wenn die Ü... mehr lesen...