Begründung: Simone Lydia A wurde am 19. Mai 1978 als eheliches Kind des Rudolf und der Romana A geboren. Die Ehe der Eltern wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 16. Juni 1981 zu 3 Sch 31/81 gemäß § 55 a EheG geschieden. Die Eltern hatten bereits vor ihrer Scheidung getrennt voneinander gelebt. Am 11. März 1981 hatte die Mutter, die damals in eine Wohnung im 18.Wiener Gemeindebezirk gezogen war, vor dem Bezirksgericht Döbling einen Antrag gemäß § 177 Abs 2 ABGB zu ... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §110 Abs2
Rechtssatz: Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wird dann, wenn auch der Unterhaltsschuldner im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, durch eine inländische Entscheidung eindeutig gefördert; die Rechte des Kindes können auch deshalb nicht ausreichend gewahrt sein, dass die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche im Heimatstaat längere Zeit in Anspruch nimmt und sodann auf Grund eines ausländischen Titels im Inl... mehr lesen...
Norm: JN §71JN §109JN §113a
Rechtssatz: Zur Führung der Vormundschaft über das Wahlkind im Inland ist das BG berufen, bei welchem der Minderjährige seinen allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen hat, de sich wieder nach § 71 JN durch den Sitz des Amtsvormundes bestimmt. Entscheidungstexte 3 Ob 518/83 Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob 518/83 ... mehr lesen...
Die am 20. 4. 1970 geborene Jeanette S und der am 8. 12. 1973 geborene Thomas S sind eheliche Kinder der Ehegatten Thomas und Anna S. Eltern und Kinder sind kanadische Staatsbürger. Der Vater wohnt in Toronto, Ontario, Kanada. Die Mutter hat ihren Mann im August 1980 verlassen und befindet sich seither mit den beiden Kindern in Wien. Der Supreme Court of Ontario, Family Division, hat mit Beschluß vom 16. 12. 1980, FL 6614-492, das Sorgerecht für die beiden mj. Kinder dem Vater auf des... mehr lesen...
Norm: Haager Vormundschaftsabk Art7 ffJN §109JN §109a
Rechtssatz: Bei bloßer Teilregelung der elterlichen Gewalt wie Sorgeregelung oder Besuchsregelung genügt für die inländische Gerichtsbarkeit die Erfüllung der Zuständigkeitsvoraussetzung durch inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Bei Notmaßnahmen und Eilmaßnahmen, sowie bei der Genehmigung von Rechtsgeschäften ist jede sonstige genügend intensive Inlandsbeziehung fü... mehr lesen...
Norm: IPRG §5IPRG §24JN §109
Rechtssatz: Im gesamten Heimatstaat der Minderjährigen, wie auch in den Provinzen Kanadas stellt für das Eherecht und Kindschaftsrecht das Domizil im englischen Rechtssinne den wesentlichen Anknüpfungspunkt an (Begriff des Domizils). Entscheidungstexte 8 Ob 531/81 Entscheidungstext OGH 27.05.1982 8 Ob 531/81 Veröff: SZ 55/80 = JBl 1983,490 ... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §104 AJN §109JN §111
Rechtssatz: Die gesetzliche Zuständigkeitsordnung ist im außerstreitigen Verfahren der Parteiendisposition entzogen. Ihr liegt eine vom Gesetzgeber als typisch angenommene Interessenlage zugrunde. Soweit im Einzelfall die tatsächlichen Interessen der Beteiligten davon abweichen, ermöglicht die Regelung nach § 111 JN eine entsprechende Anpassung. Zweckmäßigkeitserwägungen gestatten es aber nicht, sich über die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIJN §109
Rechtssatz: Gegenstand einer Aktenwidrigkeit können nur Tatsachen sein. Die Zuständigkeit des Pflegschaftsgerichtes ist eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 3 Ob 609/80 Entscheidungstext OGH 09.07.1980 3 Ob 609/80 1 Ob 226/12k Entscheidungstext OGH 13.12.2012 1 Ob 226/12k Auch; nur: Gegenstand einer Aktenwi... mehr lesen...
Die am 15. August 1975 geborene Tatjana M ist ein eheliches Kind der Ehegatten Ruggero und Isabella M. Der Vater und das Kind sind italienische Staatsbürger. Die Eltern leben seit 11. August 1979 getrennt. Der Vater wohnt in B (Provinz Vicenza), die Mutter in Wien. Das Kind befindet sich bei der Mutter. Die Mutter stellte beim Erstgericht den Antrag, sie zu ermächtigen, das Kind zu pflegen, zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und zu vertreten. Sie brachte vor, sie sei österreich... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 B4.DVEheG §14JN §109JN §109a
Rechtssatz: Für die Zuteilung oder Aberkennung der gesamten elterlichen Gewalt zu Gunsten bzw zu Lasten eines Elternteiles reicht der inländische Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kindes zur
Begründung: der inländischen Gerichtsbarkeit nicht aus. Es ist weiters erforderlich, daß der Heimatstaat seine ausschließliche Zuständigkeit nicht in Anspruch nimmt. Die Feststellung des Erfordernisses der ... mehr lesen...
Norm: Haager Vormundschaftsabk 12.06.1902 Art9 Abs2Haager Vormundschaftsabk 12.06.1902 Art9 Abs7Haager Vormundschaftsabk 12.06.1902 Art9 Abs8JN §109JN §109a
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit für vorläufige Maßnahmen im Rahmen von Elternrechtsregelungen hinsichtlich eines italienischen Kindes ist nicht aus den Art 9 Abs 2, 7 und 8 Haager Vormundschaftsabk 1902, sondern von der örtlichen Zuständigkeit nach §§ 109, 109 a JN abzuleiten. D... mehr lesen...
Die am 22. November 1966 von Gerlinde O außer der Ehe geborene minderjährige Andrea O befindet sich in Pflege und Erziehung der mütterlichen Großeltern. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Montafon vom 22. Dezember 1967 wurde Johann N als Vater des Kindes festgestellt und zu einem monatlichen Unterhalt von 390 S verurteilt. Am 22. Feber 1978 beantragte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau-Jugendamt beim Bezirksgericht Radstadt hinsichtlich des Johann N die Erhöh... mehr lesen...
Die am 8. Juni 1969 unehelich geborene minderjährige M F (nunmehr durch Namensgebung M K) ist österreichische Staatsbürgerin und hat - ebenso wie ihre Mutter - den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Vor ihrer Übersiedlung wohnten die Mutter und das Kind zuletzt in Wien, Pötzleinsdorferhöhe, also im Sprengel des Bezirksgerichtes Döbling. Mit der Führung der vormundschaftlichen Geschäfte war jedoch kein Wiener Gericht befaßt. Daß eine Vormundschaft bei irgendeinem anderen öster... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §14dJN §109
Rechtssatz: Der Heimatstaat muß seiner Fürsorgepflicht ankommen, indem er - wenigstens im betreffenden Teilbereich - die Fürsorge tatsächlich übernimmt und im Interesse des Pflegebefohlenen tätig wird und für ihn sorgt. Die bloße Annahme einer Klage des Vaters auf Herausgabe des Kindes und Auftrag an die Mutter, diese Klagsschrift zu beantworten, reichen nicht aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §104.DVEheG §14JN §1 AJN §109
Rechtssatz: 1) Die inländische Gerichtsgewalt ist auch im außstrVerf bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung ohne weitere Voraussetzung allein aus der örtlichen Zuständigkeit des inländischen Gerichtes abzuleiten. 2) Solange bei Anordnungen im Sinne des § 142 ABGB die ausländische Behörde ihre ausdrückliche Zuständigkeit nicht in Anspruch genommen hat, ist mit der örtlichen Zuständigk... mehr lesen...
Die minderjährige Nadja A wurde am 20. Feber 1966 in H von Annemarie S außer der Ehe geboren. Der ägyptische Staatsangehörige Achmed Mohammedt A anerkannte am 28. März 1966 vor dem Stadtjugendamt 1 die Vaterschaft zu diesem Kinde. Die Eltern der Minderjährigen schlossen am 10. August 1973 vor dem Standesamt H die Ehe. Mit dem rechtskräftigen Beschluß vom 7. November 1973 stellte das Erstgericht fest, daß die minderjährige Nadja S durch die Heirat ihrer Eltern die Rechtsstellung eines ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §47JN §109
Rechtssatz: Die Voraussetzungen zur Ordinierung eines Gerichtes zur Entscheidung über das Unterhaltsbegehren eines außerehelichen minderjährigen Kindes österreichischer Staatsbürgerschaft, welches seinen (von der Mutter abgeleiteten) Wohnsitz aus Österreich in das Ausland verlegt hat, gegen den in Österreich befindlichen Vater, können erst dann beurteilt werden, wenn über den Kompetenzkonflikt des - den Antrag nach § 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 IABGB §187 ff4.DVEheG §14JN §1 AJN §109
Rechtssatz: § 14 Abs 1 der 4.DVEheG betreffend die Anordnung einer Vormundschaft oder Kuratel ist überwiegend eine internationale Zuständigkeitsnorm, die nur auf eigentliche Vormundschaftssachen und Pflegschaftssachen (§§ 187 bis 284 ABGB) und nicht auf Maßnahmen nach dem § 142 ABGB anzuwenden ist, es sei denn, der Heimatstaat des pflegebefohlenen Kindes nimmt seine ausschließliche Zuständ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §14JN §109
Rechtssatz: Gewöhnlicher Aufenthalt eines ehelichen Kindes mit jordanischer Staatsbürgerschaft in Österreich begründet örtliche Zuständigkeit und damit inländische Gerichtsbarkeit für Antrag auf Zuweisung des Kindes in Pflege und Erziehung (Eltern jordanische Staatsbürger). Entscheidungstexte 7 Ob 218/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob ... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Beide Elternteile beantragen wechselseitig, die Pflege und Erziehung der Kinder dem jeweiligen Antragsteller zu überlassen. Das Erstgericht hat dem Antrag der Mutter stattgegeben und jenen des Vaters abgewiesen. Es traf im wesentlichen folgende Feststellungen: Die Eltern haben am 26. August 1961 vor dem Standesamt I die Ehe geschlossen. Die Mutter hat vom Amt der Tiroler Landesregierung die Bewilligung zur Beibehaltung der österr... mehr lesen...
Norm: JN §109
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 109 Abs 1 Satz 2 JN gilt auch für Pflegschaften ehelicher Kinder (vgl Fasching I 522 und 523 Anmerkung 4; 8 Ob 155/72). Entscheidungstexte 7 Ob 270/72 Entscheidungstext OGH 22.12.1972 7 Ob 270/72 Veröff: EvBl 1973/115 S 265 6 Nd 515/80 Entscheidungstext OGH 29.10.1980 6 Nd 515... mehr lesen...
Die Ehe des Dr Norbert und der Charlotte U, der Eltern der drei Pflegebefohlenen, die alle österreichische Staatsbürger sind, wurde mit Urteil des LGZ Wien rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Vaters geschieden, weil dieser im Jänner 1962 gegen den Willen der Mutter die eheliche und häusliche Gemeinschaft aufgelöst hatte, aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und im November 1962 nach den USA gereist war, um als Dozent in S tätig zu sein. Der Vater befindet sich auch heute noch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bAußStrG §16 BII2cAußStrG §16 BII3aJN §71JN §109ZPO §477 A2ZPO §477 Abs1 Z3 D3
Rechtssatz: Die Bedeutung der Nichtigkeit muß für das Zivilprozeßverfahren und das Außerstreitverfahren nicht immer die gleiche sein, da die Verschiedenheit der die beiden Verfahren beherrschenden Grundsätze zu anderen Ergebnissen führen kann. Im außerstreitigen Verfahren kann eine Verletzung des formalen Rechtes unter Umständen auch unbeachtlic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §29JN §71JN §109
Rechtssatz: Ging ein Pflegschaftsgericht nach Scheidung der Ehe der Eltern von Pflegebefohlenen bei der natürlich nicht durch ein förmliches Beweisverfahren größeren Umfanges zu prüfenden Frage seiner örtlichen Zuständigkeit der Sachlage entsprechend davon aus, daß ihm noch der letzte gemeinsame Wohnsitz der Eltern im Inland und nicht der Aufenthalt des Vaters im Ausland als der Ort anzusehen ist, an w... mehr lesen...
Norm: JN §109
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Anordnung und Beendigung einer Pflegschaft sind nach dem Heimatrecht des Minderjährigen zu beurteilen; über einen Österreicher ist daher die Pflegschaft grundsätzlich in Österreich anzuordnen und zu führen (EvBl 1970/113; vgl Walker - Verdroß - Satter in Klang 2.Auflage I/1, 257; Köhler, Internationales Privatrecht 378; Fasching I 526). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §187 ff4.DVEheG §14JN §109
Rechtssatz: § 14 der 4.DVEheG ist nur auf eigentliche Vormundschaftssachen und Pflegschaftssachen anwendbar. Entscheidungstexte 8 Ob 231/71 Entscheidungstext OGH 22.12.1971 8 Ob 231/71 Veröff: EvBl 1972/188 S 350 7 Ob 218/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 218/74 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §280JN §109JN §109aJN §112
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Gerichtes des letzten Aufenthaltes des Pflegebefohlenen ist dann gegeben (JMV vom 11.08.1914, RGBl Nr 209), wenn das nach den sonstigen Vorschriften über die Zuständigkeit zuständige Gericht nicht oder nur unverhältnismäßig schwer zu ermitteln wäre. Entscheidungstexte 8 Ob 232/69 Entscheidungstext OGH 18.11.1969 ... mehr lesen...
Norm: JN §109Krnt ErbhöfeG §7 Z2Krnt ErbhöfeG §9 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der Festsetzung des Übernahmswertes eines Hofes. Vorherige Entscheidung über angeblichen Ausschließungsgrund geboten. Entscheidungstexte 1 Ob 191/66 Entscheidungstext OGH 30.08.1966 1 Ob 191/66 Veröff: RZ 1967,75 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Die P.'sche Stiftung, der mj. Emanuel R. und die übrigen Miteigentümer der Liegenschaft EZ. X. der KG. W. verkauften diese Liegenschaft der Stadt Wien. Die genannte Stiftung war bei Abschluß des Kaufvertrages durch den Leiter der Abteilung 12 des Magistrates der Stadt Wien vertreten. Der gemäß § 109 (2) JN. zur Genehmigung des Kaufvertrages in Ansehung des mj. Emanuel R. dem Landesgericht für ZRS. Wien vorgelegte Vormundschaftsakt über den Minderjährigen wurde von dem Gerichtshofe d... mehr lesen...
Die kundigenden Parteien haben als Liegenschaftseigentümer und Bestandgeber der durch einen Kurator vertretenen Verlassenschaft als Bestandnehmerin das Bestandverhältnis über die Liegenschaft EZ. 123, KG. P., mit dem Haus P. 51, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni 1965 mit gerichtlicher Aufkündigung vom 18. Dezember 1964 des Bezirksgerichtes V. aufgekundigt. Der die Anschrift der Verlassenschaftskuratorin Anna H., Rechtsanwaltswitwe, Graz, H.gasse 6, tra... mehr lesen...