Norm
JN §109Rechtssatz
Für die Bestellung eines Kurators für eine Partei, die im Inlande keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder Aufenthalt hat, besteht im Inlande keine örtliche Zuständigkeit. Ein diesbezüglicher Antrag im Zuständigkeitsstreit zweier inländischer Gerichte zu entscheiden, wird durch den Ausspruch, daß keines der Gerichte zuständig sei, erledigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0046821Dokumentnummer
JJR_19580910_OGH0002_0010ND00185_5700000_001