Norm
4.DVEheG §17Rechtssatz
Für die Bewilligung der Adoption eines außerehelich staatenlosen im Ausland befindlichen Minderjährigen einer im Inland befindlichen Mutter, auf die Flüchtlingskonvention anzuwenden ist, ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0046676Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019