Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.August 1979 geborene Bernhard Ke***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen August 1994 und Ende 1994 in W*****, Gemeinde Kr*****, in mindestens zwei Fällen eine unmündige Person, nämlich die am 10.April 1990 geborene Jennifer G*****, durch Betasten am Geschlechtsteil auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht hat. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.September 1971 geborene Jugendliche Roland Alexander R*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (A) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (C) und des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (D) schuldig erkannt. Als Verbrechen des Diebstahls durch E... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem (seit dem Ablauf des 12.August 1985) rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 9.August 1985, GZ 3 a Vr 1958/85-13, wurde der am 9.März 1970 geborene Günther T*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 und Z 2 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 Abs. 1 JGG 1961 wurden der Ausspruch und die Vollstreckung der wegen der damit abgeurteilten Jugendstraftaten über ihn zu verhängenden ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. Mai 1988, GZ 4 Vr 676/88-22, wurde der Jugendliche Franz M*** neben zwei anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens des teils versuchten und teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2 sowie 15 StGB und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB "in Verbindung mit § 12, zweite Alternative StGB" schuldig erkannt. Das Gericht verhängte über Franz M*** einschließlich des nachträglich... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Im oben angeführten Strafverfahren wurde der am 21.November 1967 geborene Kurt I***, damals noch Jugendlicher (§ 1 Z 2 JGG), mit (in Rechtskraft erwachsenem) Urteil vom 16.Mai 1984 (ON 5) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 (Abs 1) JGG wurde "vom Ausspruch" einer wegen dieser Jugendstraftat (§ 1 Z 3 JGG) über ihn zu verhängenden Strafe "abgesehen" und ihm eine Probezeit von drei Jahren... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1969 geborene Maurerlehrling Joachim Hermann KIS des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs. 1, 86 StGB (A des Urteilsspruches) und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (B) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 13. September 1985 in Salzburg (A) Alois T*** (jun.) durch Versetzen eines heftigen Faustschlages gegen den
Kopf: , wodurch T*** sogleich das Bewußtsein verlor und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - am selben Tage in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Jugendschöffengerichtes vom 12.Jänner 1983, GZ 23 Vr 2.983/82-13, wurde der am 26.September 1965 geborene - damals also noch jugendliche (§ 1 Z 2 JGG) - Alois A des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den § 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt; gemäß dem § 13 Abs 1 JGG wurden der Auss... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.März 1967 geborene beschäftigungslos gewesene Ewald A und der am 13.Jänner 1967 geborene Kochlehrling Oliver B wurden des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten schweren Raubs nach §§ 142 Abs.1, 143, erster Fall, und § 15 StGB. (A), des Verbrechens des (laut Ausspruch gemäß § 260 Abs.1 Z.1 StPO. ebenfalls teils vollendeten und teils versuchten) schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1 und Abs.2 Z.1, 128 Abs.1 Z.4, 129 Z.1, 2 und 3 (der S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10.November 1961 geborene Zahntechnikerlehrling Bernd (Christian Rainer) A und der am 13. November 1963 geborene Kochund Kellnerlehrling Thomas (Maximilian) B des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 erster Fall; 15 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 7.Mai 1979 (abends) in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB.), jeweils mit dem Vorsatz, sich durch Zueignung fremder... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Mai 1962 geborene Gerd Hannes Karl A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 10.September 1979 in Villach den Heinz B durch Versetzen mehrerer Schläge ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzte, wobei die Tat (neben anderen leichten Verletzungen) eine an sich schwere, mit einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung verbundene Verletzung, nämlich einen K... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem der am 12. September 1961 geborene Installateurlehrling Ren'e B und der am 14. August 1962 geborene Angestellte Christian C neben weiterer Straftaten auch des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) der schweren Nötigung nach den §§ 105, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie zusammen mit einem weiteren Mittäter (dem abgesondert verfolgten Erwachsenen Rein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7. Februar 1958 geborene Hilfsarbeiter Heimo A und der am 2. November 1959 geborene Kraftfahrzeug-Mechanikergehilfe Gerhard B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 2, 129 Z 1 und 2 StGB und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Zeit zwischen dem 16. November 1978 und dem 31. Dezember 1978, zumeist in Gra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Juli 1961 geborene Jungkoch Manfred B und drei weitere Angeklagte des Vergehens des schweren Eingriffes in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach §§ 137, 138 Z 2 StGB (zwei Mitangeklagte auch nach der Z 3 der letztgenannten Gesetzesstelle) sowie des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Schonzeit unter Verletzung des Jagdrechtes verschiedener Personen dadurch, daß sie mehrere Feldhasen... mehr lesen...
Gründe: Das Jugendschöffengericht verurteilte den sechzehnjährigen Friseurlehrling Michaela B wegen des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB gemäß § 128 Abs. 1 StGB und § 11 JGG. zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat, die unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Es wertete bei der Strafzumessung die Wiederholung der diebischen Angriffe und den Umstand, daß der Gesamtschadensbetrag die Grenze von ... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGG 1949 §42 Abs5JGG 1961 §45 Abs6JGG 1961 §59
Rechtssatz: Auf Straftaten, die vor dem 01.01.1962 begangen wurden, kommt noch die alte günstigere Regelung der §§ 13 Abs 3 und 42 Abs 5 JGG 1949 zur Anwendung. Entscheidungstexte 10 Os 286/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 10 Os 286/63 Veröff: SSt XXXIV/78 Eur... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGG 1961 §13 Abs2JGG 1961 §59 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 Abs 2 JGG 1961 ist strenger als jene des § 13 Abs 3 JGG 1949. Entscheidungstexte 10 Os 318/62 Entscheidungstext OGH 11.09.1962 10 Os 318/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0088387 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 BJGG 1961 §45
Rechtssatz: Die nachträgliche Festsetzung und Vollstreckung der Strafe im Sinne der § 13 Abs 3 und § 42 Abs 3 JGG stellt eine Fortsetzung des bisherigen Verfahrens mit dem Ziele dar, das zunächst auf die Schuldfrage allein beschränkte "Zwischenurteil" durch einen Ausspruch über die Strafe zu ergänzen (Kadecka, JGG, Manz 1929,195; SSt XV/17). Diese "Fortsetzung" des Verfahrens hat daher regelmäßig unter Anwe... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGV §21 Abs2StPO §56
Rechtssatz: Die im § 21 Abs 2 JGV angeordnete Vereinigung gemäß § 56 StPO des neuen Strafverfahrens mit dem Strafverfahren, in dem der Strafausspruch unter Setzung einer Probezeit unterblieb, hat auch für den Fall zu erfolgen, daß der Beschuldigte inzwischen das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat. Entscheidungstexte 8 Os 34/60 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 CJGG 1961 §45StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Abweisung des Antrages auf nachträgliche Festsetzung der Strafe ist nur mit Berufung anfechtbar. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 8 Os 311/59 Entscheidungstext OGH 08.01.1960 8 Os 311/59 Veröff: EvBl 1960/96 S 159 = JBl 1960,343 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 BJGG 1961 §45StPO §290 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Wird ein die Strafe gemäß dem § 42 Abs 3 JGG nachträglich festsetzendes Urteil mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, hat der Oberste Gerichtshof gemäß dem § 290 Abs 1 StPO eine dem früher gefällten Urteil (§ 13 JGG) zum Nachteil des Angeklagten anhaftende materiellrechtliche Nichtigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §902JGG 1961 §13 Abs3JGG 1961 §45KPzStG ArtVIII
Rechtssatz: Die gemäß §13 Abs 1 JGG festgesetzte Probezeit endet mit dem Beginn des letzten Tages der Frist. Wegen einer im Laufe dieses Tages begangenen neuerlichen strafbaren Handlung ist der Ausspruch und die Vollziehung der aufgeschobenen Strafe nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Os 658/57 Entscheidungstext OGH 19.06.19... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 BStPO §265 Cc
Rechtssatz: Das Gericht hat auf Grund des Antrages des Staatsanwaltes auf nachträgliche Festsetzung und Vollstreckung der Strafe gemäß § 13 Abs 3 JGG zu prüfen, ob eine Straffestsetzung zur Besserung erforderlich erscheint. Wird diese Frage bejaht, dann kann gemäß § 265 StPO die Festsetzung der Strafe auch in der Art erfolgen, daß unter Rücksichtnahme auf eine zuvor verhängte Strafe von der Verhängung einer... mehr lesen...
Norm: Amnestie 1955 §2JGG 1949 §13 Abs3
Rechtssatz: Wo das Gesetz im Zusammenhang mit der echten bedingten Verurteilung lediglich von der Tilgung des Schuldspruches spricht, ist die Tilgung der Verurteilung in ihrer Gesamtheit gemeint. Entscheidungstexte 5 Os 1097/55 Entscheidungstext OGH 28.10.1955 5 Os 1097/55 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGV §25 Abs2StPO §56StPO §57 A
Rechtssatz: Eine Vereinigung beider Strafsachen ist nicht unter allen Umständen vorzunehmen und selbst nach erfolgter Vereinigung muß nicht auf jeden Fall eine Strafe in jenem Strafverfahren, in dem der Strafausspruch gemäß § 13 JGG vorläufig aufgeschoben worden war, erfolgen. Wenn das Gericht bei Prüfung der Voraussetzungen nach § 13 Abs 3 JGG zu dem Ergebnis kommt, daß diese Voraussetzunge... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2JGG §13 Abs1 AJGG 1961 §13 Abs3 B
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 Abs 1 und des § 12 Abs 2 JGG. Die Tilgung eines Schuldspruches nach § 13 Abs 3 JGG hat zur Voraussetzung, daß nicht bereits dem Schuldspruch ein Strafausspruch nachgefolgt ist. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 292/54 Entscheidungstext OGH 25.03.1954 5 Os 292/54 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 BJGG 1961 §45
Rechtssatz: Aktenmäßige Behandlung des Antrages auf nachträgliche Festsetzung der Strafe. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 1414/53 Entscheidungstext OGH 15.01.1954 5 Os 1414/53 Veröff: EvBl 1954/219 S 320 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0088674 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 BStPO §56StPO §57 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Eine Ausscheidung gemäß § 57 StPO, um eine Festsetzung der Strafe nicht auszusprechen, erfüllt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 832/52 Entscheidungstext OGH 18.11.1952 5 Os 832/52 Veröff: EvBl 1953/239 S 307 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 B
Rechtssatz: In das Urteil, womit gemäß § 13 Abs 3 JGG über einen schuldig erkannten Jugendlichen die Strafe festgesetzt wird, ist ein Ausspruch, daß der Eintritt der mit dieser Verurteilung verbundenen Rechtsfolgen vorläufig aufgeschoben wird, nicht aufzunehmen. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 2 Os 181/50 Entscheidungstext OGH 02.04.1951 2 Os 181/50 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 C
Rechtssatz: 1) Jugendarrest ist keine Strafe und zur Herstellung des Tatbestandes des Rückfallsdiebstahls nach § 176 I lit b StG nicht geeignet. 2) Nur die nachgelassene bedingte Vorstrafe gilt als verbüßt. 3) Der in Fortsetzung des Verfahrens nach § 13 Abs 3 JGG wegen eines weiteren Diebstahls erfolgte Schuldspruch vermag die Annahme zweimaliger Bestrafung des Täters wegen Diebstahls nicht zu begründen. (Zum JGG... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 B
Rechtssatz: Es ist ein rechtlicher Widerspruch, wenn das Gericht dem Antrage des öffentlichen Anklägers, nach dem § 13 Abs 3 JGG mit dem Ausspruche der Strafe vorzugehen, stattgibt, von der Verhängung einer Strafe jedoch mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 265 StPO absieht. (Zum JGG 1928) Entscheidungstexte 5 Os 453/36 Entscheidungstext OGH 04.05.1936 ... mehr lesen...