Norm: ZPO §528AußStrG §45AußStrG §62AußStrG §63
Rechtssatz: Hat daher das Gericht zweiter Instanz ein an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen, ist dieser Beschluss auch dann anfechtbar, wenn eine von einem absoluten Rechtsmittelausschluss erfasste Materie (hier: Belohnung eines Verlassenschaftskurators, Gebühren iSd § 62 Abs 2 Z 3 AußStrG) betroffen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §508AußStrG §62AußStrG §63
Rechtssatz: Weist das Rekursgericht im Außerstreitverfahren eine Zulassungsvorstellung samt Revisionsrekurs mit der
Begründung: zurück, dass seine Entscheidung im Zwischenverfahren nach § 63 AußStrG wegen Unanwendbarkeit dieses Zwischenverfahrens nicht anfechtbar sei, ist dieser Beschluss bekämpfbar. Entscheidungstexte 3 Ob 34/09k Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 ÜbsAußStrG 2005 §62 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 62 AußStrG 2005 A Allgemeines 1) Revisionsrekurserhebung (Form, Inhalt, Revisionsrekursfrist usw) (siehe § 45 IC4 AußStrG 2005) 2) Revisionsrekurs in außerhalb des AußStrG 2005 geregelten Materien 3) Sachentscheidung des OGH trotz Zurückweisungs- oder Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichts (siehe § 526 D1 ZPO) 4)... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2AußStrG 2005 §45 IC1AußStrG 2005 §62 A2GBG §94 Abs2 GGBG §122 AGBG §126
Rechtssatz: Wird bei einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nur die Vollzugsanordnung des vom Bewilligungsgericht verschiedenen Grundbuchsgerichts angefochten, richtet sich das Rechtsmittelverfahren nach dem GBG, weil es nur um den Vollzug der Pfandrechtseintragung und nicht um die Exekution selbst geht. Als Rekursgründe kommen nur solche in Betracht, die... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §9AußStrG 2005 §62 B3AußStrG 2005 §63
Rechtssatz: Im Fall eines ziffernmäßig nicht bestimmten Begehrens im Sinne des § 9 Abs 1 AußStrG 2005 kann nicht geprüft werden, ob allenfalls ein 20.000 EUR nicht übersteigender Entscheidungsgegenstand und damit ein Fall des § 63 AußStrG vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 83/07p Entscheidungstext OGH 25.04.2007 3 Ob 83/07... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §22AußStrG 2005 §62ZPO §26
Rechtssatz: Verhängt das Rekursgericht im Außerstreitverfahren eine Ordnungsstrafe, so ist dagegen der Rekurs an den Obersten Gerichtshof, unabhängig von der Höhe der Ordnungsstrafe oder vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage, zulässig. Es besteht keine absolute Anwaltspflicht. Entscheidungstexte 9 Ob 136/06z Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §41AußStrG 2005 §62 A5AußStrG 2005 §62 A6
Rechtssatz: Wenn der Berichtigungsbeschluss des Rekursgerichts „im Rahmen des Rekursverfahrens" erging, unterliegt er den Regeln des § 62 AußStrG. Er ist also (nur) unter den Voraussetzungen des § 62 AußStrG anfechtbar. Entscheidungstexte 7 Ob 262/06i Entscheidungstext OGH 29.11.2006 7 Ob 262/06i ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §62 A6
Rechtssatz: Eine vom Rekursgericht unzulässiger Weise beschränkte Zulassung des Revisionsrekurses ist als nicht weiter beschränkte Zulassung des Revisionsrekurses gegen die Entscheidung zu verstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 53/06g Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 53/06g Beisatz: Hier: Zulassung des Revisionsrekurses nur für be... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 A5ZPO §519 Abs1 Z1 AMRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Im AußStrG 2005 gibt es keine dem § 519 Abs 1 Z 1 ZPO vergleichbare Regelung, sodass auch Beschlüsse, die einen Antrag ohne Sachentscheidung aus rein formalen Gründen zurückweisen, bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage anfechtbar sind. Entscheidungstexte 5 Ob 60/06v Entscheidungstext OGH 27.06.2006 5 Ob 60/... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §6 Abs1AußStrG 2005 §62AußStrG 2005 §62
Rechtssatz: Als „Revisionsrekurs" erfasst § 62 AußStrG alle Rekurse gegen „im Rahmen des Rekursverfahrens ergangene" Beschlüsse des Rekursgerichts und damit auch die Zurückweisung des Rekurses mangels Beschwer. Für diese ist daher die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich. Entscheidungstexte 8 Ob 9/06s Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 LAußStrG §14 A4AußStrG 2005 §45 LAußStrG 2005 §52AußStrG 2005 §62 A4AußStrG 2005 §66KartG 1988 §43KartG 1988 §53KartG 1988 §88 Abs2ÜbG §30a Abs2
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof wird auch als Kartellobergericht im kartellgerichtlichen Verfahren ausschließlich als Rechtsinstanz tätig; zur Überprüfung der Beweiswürdigung ist er damit - ebenso wie in allen anderen Verfahrensarten - in keinem Fall berufen. En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1AußStrG §14 Abs1AußStrG §14 Abs1AußStrG §14 Abs1AußStrG 2005 §62ABGB §148ABGB idF KindNamRÄG 2013 §186ABGB idF KindNamRÄG 2013 §187ABGB idF KindNamRÄG 2013 §189AußStG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C1aAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 D1cAußStrG §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §62 A5
Rechtssatz: Da § 14 Abs 1 AußStrG keinen Unterschied zwischen Beschlüssen des Rekursgerichtes macht, mit denen in der Sache selbst erkannt, und solchen, mit denen nur formell über ein Rechtsmittel entschieden wird, ist der "Revisionsrekurs" gegen einen Zurückweisungsbeschluss gleichfalls nur dann zulässig, wenn - abgesehen von den Fäll... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C1aAußStrG §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §62 A5
Rechtssatz: "Revisionsrekurs" iS dieser Gesetzesstelle ist jeder Rekurs gegen eine Entscheidung der zweiten Instanz als Rekursgericht, mag es sich hiebei um eine Sachentscheidung oder um eine Zurückweisung eines Rechtsmittels gegen eine erstgerichtliche Entscheidung handeln (Petrasch in ÖJZ 1989,751). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1ZPO §503 Z4ZPO §506 Abs1 Z5ZPO §506 Abs2AußStrG 2005 §62
Rechtssatz: Erschöpft sich die Zulassungsbeschwerde in der bloßen Rüge, das Berufungsgericht habe "die Rechtsfrage unrichtig gelöst", ist damit aber eine Prüfung der Frage, ob entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes die Revision nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig ist, weil die Entscheidung von einer im Sinne dieser Gesetzesstelle erheblichen Rechtsfrage des mate... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 Abs1 AABGB idF KindNamRÄG 2013 §186ABGB idF KindNamRÄG 2013 §187AußStrG §16 BIII2bAußStrG 2005 §62 B1d1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung gemäß § 148 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei welcher das Wohl des Kindes ausschlaggebend ist. Entscheidungstexte 6 Ob 660/82 Entscheidungstext OGH 09.06.1982 6 Ob 660/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG 2005 §62 B2dJN §24 Abs2
Rechtssatz: Gegen die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag ist auch im außerstreitigen Verfahren ein Revisionsrekurs unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 52/51 Entscheidungstext OGH 24.01.1951 1 Ob 52/51 Veröff: JBl 1951,488 7 Ob 90/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 7 Ob 90... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 A3AußStrG 2005 §62 A5AußStrG §14 Abs1 A3JN §3
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht zu Unrecht einen Rekurs zurückgewiesen, der nach dem vorliegenden Sachverhalt sachlich abgewiesen hätte werden sollen, so kann der OGH eine mit der Rekursentscheidung inhaltlich übereinstimmende Sach - Entscheidung fällen (siehe auch 1 Ob 176, 177/50). (SZ 34/56). Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2AußStrG 2005 §62 B1bAußStrG 2005 §62 B1d10WEG §18 Abs1 Z3WEG 2002 §21 Abs3
Rechtssatz: Ob ein bestimmtes Verhalten des Verwalters als grobe Vernachlässigung einer Pflicht zu werten ist, bietet wegen des dabei gebrauchten unbestimmten Gesetzesbegriffes "grob" einen gewissen Beurteilungsspielraum. Solange das Gericht zweiter Instanz seine Entscheidung innerhalb dieses Beurteilungsspielraumes trifft, liegt keine erhebliche Rechts... mehr lesen...