- 8 Ob 2043/96s
Entscheidungstext OGH 25.04.1996 8 Ob 2043/96s
- 9 Ob 2024/96d
Entscheidungstext OGH 24.04.1996 9 Ob 2024/96d
Beisatz: Oder das Wohl des Kindes verletzt wurde. (T1)
- 6 Ob 3/97b
- 3 Ob 45/97g
Beis wie T1
- 1 Ob 96/97t
Auch
- 4 Ob 303/97f
- 8 Ob 307/97y
Auch; Beisatz: Der Entzug des Besuchsrechts hinsichtlich des einen Kindes führt daher nicht notwendigerweise zum Entzug des Besuchsrechts auch hinsichtlich des anderen Kindes. (T2)
- 3 Ob 83/98x
- 9 Ob 7/99s
nur: Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalles abhängig. (T3)
Beisatz: Hier: Besuchsrecht der Großeltern. (T4)
- 5 Ob 329/98p
Vgl auch
- 9 Ob 116/99w
Beisatz: Hier: Einschränkung des Besuchsrechts. (T5)
- 7 Ob 106/99k
- 10 Ob 190/99k
- 9 Ob 203/99i
- 7 Ob 234/99h
- 9 Ob 277/99x
- 1 Ob 129/00b
Beisatz: Ebenso Entziehung beziehungsweise Einschränkung des Besuchsrechts. (T6)
- 10 Ob 114/00p
- 6 Ob 196/00t
Beisatz: Hier: Ferienbesuchsrecht. (T7)
- 7 Ob 280/00b
- 1 Ob 4/01x
Auch; Beisatz: Dies gilt auch für die Frage der Entziehung beziehungsweise Aussetzung des Besuchsrechts. (T8)
- 7 Ob 27/01y
Beis wie T6
- 9 Ob 71/01h
Beis wie T8
- 3 Ob 273/00v
- 1 Ob 232/01a
- 7 Ob 134/02k
- 9 Ob 201/02b
- 4 Ob 227/02i
- 7 Ob 65/03i
Auch; Beis wie T1
- 10 Ob 44/04z
- 9 Ob 69/04v
- 7 Ob 184/04s
Auch; Beisatz: Hier: Übertragung der Obsorge auf den Jugendwohlfahrtsträger. (T9)
- 5 Ob 165/04g
Beis wie T9
- 7 Ob 269/04s
Auch; Beis wie T9
- 7 Ob 146/04b
Auch; Beis wie T1
- 6 Ob 108/05h
- 6 Ob 171/05y
Beisatz: Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände das Besuchsrecht eingeräumt, eingeschränkt oder sogar entzogen werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Es kann ihr daher keine Bedeutung im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG 2005 zuerkannt werden, wenn nicht leitende Grundsätze der Rechtsprechung verletzt wurden. (T10)
- 3 Ob 36/06z
Beis wie T10
- 7 Ob 22/06w
Auch; Beis wie T9
- 10 Ob 12/06x
Vgl auch; Beisatz: Die nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffende Entscheidung, ob beziehungsweise inwieweit die Informationsrechte und Äußerungsrechte des mit der Obsorge nicht betrauten Elternteils unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände eingeschränkt oder entzogen werden sollen, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig. (T11)
- 8 Ob 17/06t
- 7 Ob 202/06s
Vgl auch; Beisatz: Das Verfahren ist mangelhaft, wenn die Mutter ein Alkoholproblem des Vaters behauptet und vorbringt, dass er das Kind „in Lokale, in denen ein Kind dieses Alters nichts zu suchen hat", mitnehme, und das Erstgericht es unterlassen hat auf diese schwerwiegenden Vorwürfe näher einzugehen. (T12)
- 8 Ob 73/06b
Beisatz: Hier: Zulässigkeit des außerordentlichen Revisionsrekurses gegen eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung, weil die Vorinstanzen selbst keine konkreten Feststellungen trafen, die eine Beurteilung der von der Mutter behaupteten Gefährdung des Kindeswohles durch die Ausübung des väterlichen Besuchsrechtes ermöglichen. (T13)
- 7 Ob 34/07m
- 3 Ob 86/07d
Auch; Beis wie T7
- 9 Ob 24/07f
nur T3
- 2 Ob 26/07y
- 4 Ob 19/08k
nur T3; Beis wie T4
- 8 Ob 59/09y
- 3 Ob 208/09y
Auch; Beis wie T9
- 8 Ob 163/09t
Beis wie T10
- 5 Ob 167/09h
Beis ähnlich wie T10
- 6 Ob 48/10t
- 7 Ob 37/10g
- 2 Ob 223/10y
- 1 Ob 207/10p
Auch; nur T3; vgl auch Beis wie T10 nur: Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil das Besuchsrecht eingeräumt werden soll, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Es kann ihr daher keine Bedeutung im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG 2005 zuerkannt werden, wenn nicht leitende Grundsätze der Rechtsprechung verletzt wurden. (T14)
- 9 Ob 8/11h
Auch; Beisatz: Hier: Abänderung des Wochenend- und Ferienbesuchsrechts. (T15)
- 5 Ob 212/11d
Entscheidungstext OGH 09.11.2011 5 Ob 212/11d
Auch; nur auch T3; Beis ähnlich wie T10; Beis auch wie T14
- 1 Ob 179/11x
Entscheidungstext OGH 13.10.2011 1 Ob 179/11x
Auch; Beis wie T5; Beis wie T10
- 9 Ob 55/11w
Entscheidungstext OGH 21.12.2011 9 Ob 55/11w
Auch
- 3 Ob 209/11y
Entscheidungstext OGH 18.01.2012 3 Ob 209/11y
Auch; Beis wie T4
- 9 Ob 44/11b
Entscheidungstext OGH 29.03.2012 9 Ob 44/11b
Auch
- 5 Ob 153/12d
Entscheidungstext OGH 02.10.2012 5 Ob 153/12d
Auch; Beisatz: Das gilt selbst dann, wenn der Antrag keine konkreten Angaben über die Dauer der begehrten Besuchszeit enthält. Als unzulässig ist lediglich eine Besuchsrechtsregelung über das beantragte Maß hinausgehend anzusehen. (T16)
- 1 Ob 174/12p
Entscheidungstext OGH 11.10.2012