Norm: ABGB §142 HcAußStrG §16 BIII2gAußStrG §19
Rechtssatz: Die Partei muß einem in einer Entscheidung gegen sie gerichteten Auftrag zuwiderhandeln. Ist beschlußmäßig das Besuchsrecht in den Räumen der Gesellschaft "Rettet das Kind" auszuüben, enthält der Gerichtsbeschluß aber nicht den Auftrag an die Mutter, die Kinder an den Besuchstagen dorthin zu bringen, so vereitelt die Mutter das Besuchsrecht nicht, wenn sie die Kinder nicht dorthin schi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19
Rechtssatz: Verhängt das Gericht gem § 19 AußStrG eine Geldstrafe, die es vorher - vom Verpflichteten unangefochten - mit 200,-- S angedroht hat, so kann es hiebei über das angekündigte Ausmaß nicht hinausgehen. Entscheidungstexte 7 Ob 167/73 Entscheidungstext OGH 12.09.1973 7 Ob 167/73 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HcAußStrG §19
Rechtssatz: Keine Aufschiebung der Exekution bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag des Kindesvaters auf Übergabe des mj Kindes in Erziehung und Pflege, weil dem Pflegschaftsgericht die Möglichkeit gewahrt bleiben muß, die Exekution zu vollziehen, wenn sich der Antrag des Kindesvaters als offenbar unbegründet erweist. Entscheidungstexte 4 Ob 533/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gAußStrG §19
Rechtssatz: Eine
Norm: , die die bloße Androhung der im § 19 AußStrG vorgesehenen Zwangsmittel durch den Außerstreitrichter verbietet, besteht nicht. Schon aus diesem Grunde kann daher die angedrohte Verhängung einer Geldstrafe von zweihundert Schilling für den Fall des neuerlichen Ausbleibens des Rechtsmittelwerbers nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19EO §60EO §78ZPO §212
Rechtssatz: Die Abnahme eines Minderjährigen durch das Vollstreckungsorgan ist eine dem Vollstreckungsorgan nach § 19 AußStrG obliegende Tätigkeit. Sie fällt unter jene Amtshandlungen, die den Vollstreckungsorganen neben ihrer Tätigkeit auf Grund der Exekutionsordnung vom Gericht aufgetragen werden können. Auf die über solche Amtshandlungen aufgenommenen Protokolle ist § 60 EO sinngemäß anzuwenden. Diese Pr... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HdAußStrG §19EO §7 BdIC
Rechtssatz: Eine Einräumung des Besuchsrechtes "in Abständen von vierzehn Tagen, abwechselnd an einem Mittwoch und dann am Samstag" ist sprachlich verfehlt, aber nicht zeitlich unbestimmt. Entscheidungstexte 7 Ob 91/72 Entscheidungstext OGH 26.04.1972 7 Ob 91/72 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HcAußStrG §19EO §3 IVAEO §63
Rechtssatz: Bindende Wirkung einer rechtskräftigen Exekutionsbewilligung in einer richtigerweise ins Außerstreitverfahren gehörigen Sache (Besuchsrecht; § 19 AußStrG). Entscheidungstexte 3 Ob 1/72 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 3 Ob 1/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 FAußStrG §19AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Bedachtnahme auf das Wohl eines pflegebefohlenen Kindes ist das Grundprinzip des Pflegschaftsverfahrens, dessen Außerachtlassung als offenbare Gesetzwidrigkeit zu werten ist. Ein Beschluß, mit dem Zwangsmaßnahmen nach § 19 Abs 1 AußStrG zur Erzwingung der Übergabe eines dem anderen Elternteil in Pflege und Erziehung überwiesenen Kindes angeordnet wurden, ohne zugleich über einen zuv... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BAußStrG §18AußStrG §19EO 378 AEO §381 AEO §382 I
Rechtssatz: 1) Der Beschluß, mit dem der Ehefrau die Leistung der Wohnsitzfolge nach § 92 ABGB aufgetragen wird, ist keine einstweilige Verfügung. 2) Der vom Außerstreitrichter gefaßte Beschluß ist nach Maßgabe des § 18 Abs 1 AußStrG der Rechtskraft fähig und daher für einen später damit befaßten Richter bindend. 3) Angemessene Zwangsmittel im Sinne des § 19 Abs 1 AußStrG zur ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2gAußStrG §19
Rechtssatz: Eine offenbare Gesetzwidrigkeit im Zusammenhang mit der Durchführung oder Ablehnung einer Maßnahme nach § 19 Abs 1 AußStrG kann einem Gericht im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung nicht unterlaufen (EvBl 1970/197). Entscheidungstexte 1 Ob 321/71 Entscheidungstext OGH 25.11.1971 1 Ob 321/71 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z9 KAußStrG §19SpReg §14
Rechtssatz: Das AußStrG sieht nur Maßnahmen des Gerichtes gegen die Partei und ihren gesetzlichen Vertreter vor. Das Pflegschaftsgericht ist daher nicht berechtigt, ein Sparguthaben des Pflegebefohlenen bei einer Bank zu kündigen; diese Befugnis steht nur dem Vertragspartner der Bank zu. Entscheidungstexte 5 Ob 223/71 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §149AußStrG §19
Rechtssatz: Der Vater kann das minderjährige Kind zu Auskünften über das vom Vater zu verwaltende Vermögen zwingen (§ 19 AußStrG). Entscheidungstexte 8 Ob 71/70 Entscheidungstext OGH 07.04.1970 8 Ob 71/70 SZ 43/67 = NZ 1971,12 = JBl 1971,137 = RZ 1970,225 = EvBl 1971/8 S 19 = QuHGZ 1971 3/88 European... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §19
Rechtssatz: Ob Vereinbarungen der Eltern vor dem Pflegschaftsgericht über Umstände, die ohne diese Vereinbarung vom Pflegschaftsgericht geregelt werden müßten, Verfügungen des Gerichtes im Sinne des § 19 Abs 1 AußStrG gleichzuhalten sind, ist im Gesetz weder bejaht noch verneint. Wenn wegen Verletzung einer solchen Vergleichsverpflichtung eine Ordnungsstrafe verhängt wird, ist dies somit nicht offenbar gesetz... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12AußStrG §19AußStrG 2005 §43 Abs1EO §378 A
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren zu verfolgende Ansprüche, die nach den Grundsätzen der EO vollstreckbar sind, können nach dieser gesichert werden und den Gegenstand einer einstweiligen Verfügung bilden. Für deren Behandlung gelten die Vorschriften der EO und ergänzend jene der ZPO (vgl JBl 1960,302). Entscheidungstexte 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19EntmO §42 Abs2EntmO §56GOG §87
Rechtssatz: Verhängung von Ordnungsstrafen und Anordnung der zwangsweisen Vorführung, wenn der zu Entmündigende der Ladung des vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen nicht Folge leistet. Entscheidungstexte 5 Ob 53/67 Entscheidungstext OGH 22.03.1967 5 Ob 53/67 1 Ob 162/70 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19
Rechtssatz: Nach österreichischer Rechtsprechung sind mj Kinder im 18. und 14. Lebensjahr nicht wie Sachen zu behandeln, deren Übergabe man von der verfügungsberechtigten Person erzwingen kann, sondern selbständige Rechtssubjekte. Entscheidungstexte 3 Ob 51/66 Entscheidungstext OGH 11.05.1966 3 Ob 51/66 SZ 39/89 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19
Rechtssatz: Für Exekutionen auf Grund ausländischer Exekutionstitel ist das nach §§ 4 und 18 EO zuständige Exekutionsgericht zuständig. Faktische Gegenseitigkeit ist erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 51/66 Entscheidungstext OGH 11.05.1966 3 Ob 51/66 EvBl 1966/385 S 493 = NZ 1967,169 = SZ 39/89 = ZfRV 1969,207 (mit Anmerkung von Selb) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19GBG §124
Rechtssatz: § 19 AußStrG ist im Grundbuchsverfahren grundsätzlich anwendbar. Entscheidungstexte 5 Ob 82/64 Entscheidungstext OGH 11.06.1964 5 Ob 82/64 5 Ob 139/97w Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 139/97w Vgl; Beisatz: Wiedervorlage einer zurückgestellten Urkunde. Dies gilt für den Fall, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HaAußStrG §9 A1AußStrG §19
Rechtssatz: Wenn die Auslegung des von den Eltern des Kindes vergleichsweise geregelten Besuchsrechtes des einen Elternteiles strittig ist und das Gericht dem erziehungsberechtigten Elternteil einen Auftrag unter Androhung einer Ordnungsstrafe erteilt, dem anderen Teil das Besuchsrecht zu ermöglichen, dann liegt eine nach § 9 AußStrG anfechtbare Verfügung des Gerichtes und nicht eine bloße Androhung e... mehr lesen...
Norm: ABGB §142AußStrG §12AußStrG §19
Rechtssatz: Bringt der Elternteil, dem das Kind in Pflege und Erziehung überlassen wurde, noch vor Rechtskraft dieses Beschlusses das Kind eigenmächtig zu sich, dann ist diese Maßnahme ebenfalls unter dem Gesichtspunkt des § 142 ABGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 144/62 Entscheidungstext OGH 20.06.1962 1 Ob 144/62 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19EO §36 Z1 AdEO §354 IAEO §354 IB3EO §354 VI
Rechtssatz: Die Einwendung des Verpflichteten im Rekurse, die Übergabe eines Kindes sei wegen des Widerstrebens nicht möglich, ist mittels Klage nach § 36 Z 1 EO geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 27/61 Entscheidungstext OGH 01.03.1961 3 Ob 27/61 3 Ob 43/66 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9AußStrG §19
Rechtssatz: Das Vormundschaftsgericht darf dem Pächter, der ein Geschäftslokal von der aus dem Mündel und seiner Mutter bestehenden OHG gepachtet hat, ohne Zustimmung der Mitgesellschafterin keine Aufträge erteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 79/60 Entscheidungstext OGH 16.03.1960 1 Ob 79/60 EvBl 1960/166 S 300 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BAußStrG §19
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Exekution zur Erzwingung der Rückkehr der Ehegattin in die eheliche Gemeinschaft. Entscheidungstexte 2 Ob 387/25 Entscheidungstext OGH 06.05.1925 2 Ob 387/25 SZ 7/165 6 Ob 311/67 Entscheidungstext OGH 21.12.1967 6 Ob 311/67 ... mehr lesen...