Norm
ABGB §142 HcRechtssatz
Keine Aufschiebung der Exekution bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag des Kindesvaters auf Übergabe des mj Kindes in Erziehung und Pflege, weil dem Pflegschaftsgericht die Möglichkeit gewahrt bleiben muß, die Exekution zu vollziehen, wenn sich der Antrag des Kindesvaters als offenbar unbegründet erweist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0007252Dokumentnummer
JJR_19730522_OGH0002_0040OB00533_7300000_001